Unterhalt und Kindergeld in der Ausbildung

25. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Azubikuddel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und Kindergeld in der Ausbildung

Sehr geehrtes Forum,

hätte ein paar Fragen und ich hoffe sehr, dass Ihr mir helfen könnt. Zu meiner Person:

1. Ich bin 22 Jahre alt und in meinem ersten Ausbildungsjahr.
2. Kindergeld ist beantragt und beläuft sich auf € 184.
3. Meine Ausbildungsvergütung beläuft sich auf netto
€ 464,43
4. alleinstehend ab 01.11.2012 (ziehe aus, Mietvertrag bereits unterschrieben)
5. Leibliche Eltern leben getrennt. Wohne zurzeit bei meiner Mutter
6. Gehalt des Vaters ist unbekannt.
7. Gehalt der Mutter beläuft sich auf ca. € 3000.


zu meinen Fragen:
Bekomme ich das Kindergeld oder meine Mutter?
Sind meine Eltern unterhaltspflichtig?
Wenn ja wieviel?

habe mir die Düsseldorfer Tabelle durchgelesen, verstehe jedoch nicht in welches Kriterium ich falle bzw. verstehe ich eigentlich herzlich wenig haha (€ 670?)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Azubikuddel ,

Mit eigener Wohnung stehen dir 670€ mtl.zu.

Von deiner Ausbildungsvergütung werden 90€ Ausbildungs-
pauschale abgezogen somit bleiben dir noch:

Ausbildungspauschale 374€
Kindergeld 184€
-----
Einkommen 558€

Bedarf 670€ minus 558€ =112€

Diese 112€ müssen dir deine Eltern im Verhältnis ihrer
EK noch zahlen.

Kindergeld sollte an dich umgeleitet werden.

lg
edy




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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
Azubikuddel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank :)





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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Wenn das unterhaltsberechtigte Kind nicht mehr zu Hause wohnt, sind die 90€ in 670€ bereits enthalten. Die Azubivergütung wird daher nicht mehr bereinigt.

Daher läge der Restanspruch bei 22€

Hier der entsprechende Punkt aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG (hier Hamm).

quote:
13.1.2 Der Bedarf eines Studenten beträgt bei auswärtiger Unterbringung in der Regel 670 € (darin sind Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 € enthalten). Dieser Bedarfssatz kann auch sonst für ein Kind mit eigenem Hausstand angesetzt werden. Ein eigener Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeitrag ist in diesem Betrag nicht enthalten. Dagegen sind in dem Bedarfssatz ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen bis zu einem Betrag von monatlich 90 € enthalten.


LG nero

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-- Editiert nero070 am 25.07.2012 21:25

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