Unterhalt und Miete

29. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bistro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und Miete

Hallo zusammen,
man trennt sich ja nicht oft, verschiedene Punkte kann man
ja heute im Internet herausbekommen.
So habe ich denn Unterhalt den ich für Frau und Kind bezahlen
muß selbst berechnen können.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wir wohnen in einem Haus, haben beide den Mietvertrag
unterschrieben, ich würde das Haus jetzt gerne kündigen.
Wenn Sie dabei nicht mitspielt, muß ich dann zum Unterhalt die Hälfte der Miete bezahlen oder sogar die ganze Miete??
Oder ist es so wenn sie sich weigert die Kündigung mit zu
unterschreiben, das sie dann selbst in Zukunft dafür aufkommen
muß.

Vielen Dank im voraus für die Hilfe!!!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

Da ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, müßt ihr ihn auch beide kündigen. Einer allein darf dies nicht. Theoretisch müßte deine Ex dann die Miete allein zahlen - tut sie dies aber nicht, so kann der Vermieter an dich herantreten - und wird dies auch tun! Ihr könntet den Mietvertrag mit Einverständnis des Vermieters - und natürlich auch eurem beiderseitigen Einverständnis - umschreiben lassen. Aber - ehrlich gesagt - wär deine Ex dumm, wenn sie da mitspielen würde.

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

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#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

@ KM
wenn beide den MV unterschrieben haben - das gleiche gilt auch für Telefon, Strom, GEZ usw. , können m.W. auch nur BEIDE zurücktreten! Eine Kündigung nur einer Partei ist ungültig! Dies gilt übrigens auch für eine gemeinsames Konto bei der Bank und für Versicherungen! Es kann lediglich - mit beiderseitigem Einverständnis - umgeschrieben werden!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

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#6
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

@ KM
dann weißt du mehr als ich :) Gesetzmäßig ist es so, wie ich es gesagt habe.

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

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