Wir brauchen eure Hilfe! Wir, besser gesagt mein Mann hat morgen
Anhörung zwecks Unterhalt bei Studium. Vielleicht kann mir jemand beim Rechnen helfen. Also: Sohn 20 Jahre, studiert seit Oktober 06 Wirtschaftsinformatik. Mein Mann und ich sind in 2.Ehe verheiratet, haben eine Tochter 8 Jahre. Bis zur Volljährigkeit des Sohnes bezahlten wir 325 Euro Unterhalt monatlich. Kein Titel vorhanden. Außerdem nach Abitur bis Zivildienst 3 Monate Kulanz.Dann bis Mai 06 Zivildienst, kein Unterhalt. Ab Mai wollte Sohn über Rechtsanwalt wieder die 325 Euro.Haben ihm angeboten mit ihm einen Ferienjob zu suchen. Redet mit uns nicht seit ca. 10 Jahren. obwohl immer wieder versucht, weil Mutter unterbunden.Bis Januar 07 legte er keine Unterlagen vor obwohl immer verlangt. Ferienjob dann doch, im Juni ca. 1700 Euro, was er angebl. für ein Notebook ausgegeben hat.Sparverträge waren mind. über 5000.- Euro vorhanden nach Volljährigkeit. Angebl. f. Führerschein und Auto verbraucht.
Außerdem lebt LG mit Mutter seit 10 Jahren unter einem Dach im eigenen Haus.
Jetzt die Daten:
Einkommen Vater netto monatl. 2246 Euro
Einkommen 2. Ehefrau monatl. 600 Euro Teilzeit
Tochter 8 Jahre
Zins für Eigenheim vorhanden, abzugsfähig ?
Einkommen Ex-Frau netto monatl. ca. 1000 Euro Teilzeit
Vielleicht kann uns jemand helfen. Sind schon am rechnen und verzweifeln fast daran. Vielleicht noch interessant OLG Bamberg.
Danke
-- Editiert von zwockel007 am 11.01.2007 22:47:08
-- Editiert von zwockel007 am 11.01.2007 22:48:41
Unterhalt und Studium
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
also wichtig wäre hier zu wissen, welches Einkommen die Mutter hat.
Der Unterhalt kann nur berechnet werden wenn auch ihr Einkommen bekannt ist.
Beide sind jetzt anteilig (prozentual)zum Unterhalt verpflichtet = Barunterhaltspflichtig!!
Wenn Mutter nicht zahlen kann wegen geringem Einkommen, so kann sich dein Mann das volle Kindergeld abziehen.
Also der Sohn kann viel fordern aber ohne eine Berechnung läuft da nichts.Hat er denn nicht BaFög beantragt? Dann wird automatisch das Einkommen geprüft.
Gruß Thessa
Ex also Mutter des Sohnes hat einen Teilzeitjob mit 35 Std. (will jetzt reduzieren auf30) und verdient netto 1421 Euro.Davon hat sie tägl. einf. km zur Arbeit 25. Sie sagt sie ist nicht leistungsfähig.
Ich jetzige Frau verdiene 560 Euro und fahre
auch die 25 km bei 20 Std. Teilzeit.
Bafög wurde abeglehnt, da Eltern zuviel verdienen.
Danke Thessa.Du glaubst gar nicht was wir alles die letzten 10 Jahre mitgemacht haben ,trotz immer währenden Zahlungen, Müssen jetzt los, haben schon Bauchschmerzen. Richter !!!
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Hey zwockel007,
schreib unbedingt was da bei Euch rauskommt, was der Richter sagt.
Das würde mich für einen Bekannten brennend interessieren.
Gruss
leinad
Hallo leinad. Also Recht ist nicht gleich Recht.Die zweite Familie zählt noch nicht so viel wie die erste. Doch der Reihe nach. Müssen erst einmal verschnaufen. Es ist ein
vorläufiger Vergleich herausgekommen.(Einspruchsfrist 2 Wochen) Ab Dez.06 25o Euro im Monat durchgehend (inkl. Semesterferien) bis Studienende (3,5 Jahre)dann darf er aber keine höheren Zahlungen einklagen. Toll. Aber uns wurde gesagt es hätte noch schlechter kommen können. Bei meinem Mann wurde die Steuerklasse 4 berechnet, dafür bin ich mit Einkommen und Auskommen nicht berücksichtigt worden da ja von einer intakten 2-Familie ausgegangen wird.Wenn man sich kein Eigenheim leisten kann, soll man sich keines zulegen. LG von Ex-Frau wurde heute das erstemal erwähnt. Für die Zeit von Juli bis Okt. 06 wird ein extra Gerichtstermim anberaumt. Freuen uns schon.
Geld was von Dritten kommt, also Vermögen von Sohn aus festgelegten Sparverträgen, oder Oma und Opa, Tante usw. wurden bei uns nicht berücksichtigt. Egal welche Höhe. Auch wenn Zweitfam. ganz unten sind. Wir hoffen das es unsere Tochter nicht spüren muß. Und noch was: Arbeit und Studieren muß man nicht. Auch in den Semesterferien brauchen Studenten Urlaub und müßen Lernen! Bei Exfrau wird allerdings auch Vollzeit (fiktiv) angerechnet. Wir sind froh wenn alles vorbei ist. Wir waren selbst schuld und haben wieder geheiratet. Aber wir sind trotzdem ein tolle Familie, sagt unsere 8-jährige Tochter.und unsere RA.
Bis bald
--- editiert vom Admin
Hallo Palma!
Also Sohn 20 Jahre wohnt bei Muttern in ihrem Eigenheim, mit LG seit 10 Jahren.
Vermögen wie Sparverträge wurden nicht angerechnet, da evtl. von Dritten (Oma usw.)
lt. Richter.Ablehnungsbescheid von Bafög hat unsere RA gesehen. Zinsen werden deswegen lt. Richter bei uns nicht abgezogen, weil warum hat sich mein Mann eine neue Familie und neues Haus zugelegt, wenn er mit seiner alten Familie noch nicht fertig war. (Zum besseren Verst. Mutter hatte damals Mann und Kinder verlassen!)
Die Umstände und Leitlinien zählen eigentlich nach unserer Erfahrung überhaupt nicht. Es liegt alles im Ermessen der Richter. Wir bekommen jetzt einen Titel über
250 Euro bis zum Ende des Studiums in 3,5 Jahren. Werden wir auch noch schaffen. Auf alle Fälle ist sehr vieles ungerecht. Aber wir wollen und können nicht mehr.
Wenn Vergleich vorliegt, werde ich die genauen Zahlen nochmals einstellen.:(
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo Ihr, Wir haben uns nie geweigert Unterhalt zu zahlen. 250Euro sind doch O.K. Die EX will nur unbedingt Titel darüber und wir nicht.
--- editiert vom Admin
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