Unterhalt und Umgangsrecht

3. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und Umgangsrecht

Hallo, habe einen bekannten.
Der bekannte ist polnischer Staatsbürger und seine Ex Partnerin auch. Beide haben ein Kind zusammen was in Polen geboren wurde.
Beide leben seit 2013 in Deutschland. Er arbeitet und bezahlt Unterhalt in Höhe ca. 420 Euro. Das Kind ist 10 Jahre alt.
Nun zum Problem, sie waren nicht verheiratet und wo das Kind geboren wurde war sie noch nicht geschieden von ihrem ex.
Also, er hat nichts in der Hand wo er als Vater bestätigt wird. Keine Geburtsurkunde nix.
Die Kindesmutter erlaubt ihm den Umgang quasi nach Lust und Laune.
Kein Wochenende oder schlafen beim Papa.
Was könnte man rechtlich unternehmen, das er einen geregelten Umgang hat?
Da er kein Ärger wollte, hat er sich das die ganze Zeit gefallen lassen.
Danke im voraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Nichts kann er unternehmen, so lange er nicht der anerkannte (eingetragene Vater) ist.

Bis das nicht geschehen ist, kann er jegliche Mühen und Geld sparen. Nach 10 Jahren ist allerdings auch jeglicher Zug für alle Parteien abgefahren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Tarkan123):
bezahlt Unterhalt in Höhe ca. 420 Euro


warum?

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#3
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil er den Kontakt nicht abbrechen will und sein Kind liebt!!!

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wer ist denn als Vater eingetragen`?

Falls der EX noch als Vater eingetragen wurde,ist diese auch für Unterhalt zuständig.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Tarkan123):
und sein Kind liebt!!!


Es ist nicht sein Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Tarkan123):
bezahlt Unterhalt in Höhe ca. 420 Euro


warum?

Ja weil die KM das so möchte...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Tarkan123):
und sein Kind liebt!!!


Es ist nicht sein Kind.

Ja gesetzlich vielleicht nicht,aber er ist der Erzeuger.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Ja was willst Du jetzt hören?
Er mag der biologische Vater sein, aber nicht der rechtliche und damit ist der Zug abgefahren.

Aktuell "spendet" er jeden Monat 420€ ohne rechtliche Verpflichtung.
Wenn die Mutter sich querstellt, bleibt nur sanften Druck auszuüben, in dem man ihr den Geldhahn zudreht.

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#9
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,
Dein Bekannter hat im Moment rechtlich keinerlei Handhabe das Umgangsrecht einzuklagen.

Wenn er unbedingt für sein Kind zahlen möchte, obwohl er nicht muss, kann er da den Hebel ansetzen: Umgang gegen Geld. Kein regelmäßiger Umgang, kein Geld, ganz einfach. Je nach dem wie die KM tickt, ist es gut möglich, dass er damit Erfolg haben wird.

Er sollte auf jeden Fall die Gesetzeslage in Polen prüfen, evtl. hat er dort noch die Möglichkeit, die Vaterschaft rechtlich zu machen. Wie dort die Fristen sind, weiß ich nicht. Wenn er dort die Vaterschaft anerkennen kann, kann er auch sein bzw. das Umgangsrecht des Kindes mit Hilfe vom Gericht regeln lassen.

gaestin

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