Unterhalt und neue Familie - Wieviel darf ich abziehen wegen dem gemeinsamen Kind?

22. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
stierchen67
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und neue Familie - Wieviel darf ich abziehen wegen dem gemeinsamen Kind?

Hallo an Alle, die diesen Beitrag lesen und mir weiterhelfen können, und ein ganz Liebes Hallo an Bobo,

Ich lebe in einer Partnerschaft und wir haben auch ein Kind zusammen. Da wir beide eine Ehe hinter uns haben und jeder ein Kind aus 1. Ehe hat. Bei uns im Haushalt sind mein Kind und das gemeindame Kind. Mein Partner wurde bis jetzt vom Unterhalt frei gestellt und muß jetzt sein Kind aus 1. Ehe Unterhalt zahlen.

Ich habe schon viel gelesen, aber das was ich wissen möchte, nicht gefunden.

Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle, das ist kein Thema, Aber, wie sieht es aus,
1. mit dem Abzug des Kindesgeldes nach dem neuen Gesetz( wieviel darf man abziehen ?) und
2. Wieviel darf ich abziehen wegen dem gemeinsamen Kind. ( Hierfür habe ich überhaupt keine Beträge gefunden .)
3. Mein Kind lebt hier im Haushalt mit, wird dieses auch mitangerechnet oder bleibt es unberührt ?
4. Wie sieht es aus, wenn wir heiraten ?
(ch selbst bin noch in der Elternzeit und habe kein Einkommen. Wie sieht die Situation dann aus?
5. Beziehe ich selbst vom JA Unterhaltsvorschuß, ich gehe davon aus, dass der Unterhaltsvorschuß dann nicht mehr gezahlt wird, bei der Heirat.
6. Wo finde ich etwas über den Selbstbehalt. Auch hier habe ich unterschiedliche Beträge gelesen und hätte gern gewußt, wieviel es ist.

Ich weis, dass es viele Fragen sind, hoffe aber dennoch, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich bedanke mich im voraus, für Eure Aufmerksamkeit

Eure stierchen67

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo stierchen67!
Das sind wirklich einige Fragen und auch sehr konkrete.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, möchtet ihr herausfinden wie ihr am kostengünstigsten den Unterhalt für das 1te Kind deines Partners regelt?

Es gibt hier nicht nur das Forum, sondern auch eine Menge drumherum, so z.B.

https://www.123recht.net/article.asp?a=9&f=ratgeber_familienrecht_unterhalt&p=8

Das findest du auch über Familienrecht > Rechnerisches Problem - Der Unterhalt > 4. unter:"Lesen Sie auch:"

Der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt wird mit Eheschließung eingestellt.

Die unterschiedlichen Selbstbehalte sind damit begründet, ob der Unterhaltspflichtige arbeitet oder nicht (840/730EUR).

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

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#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Das sind schon sehr viele Fragen auf einmal:

1. Ab der 6. Stufe der Düsseldorfer Tabelle (Einkommensgruppe 2100-2300) darf das Kindergeld zur Hälfte abgezogen werden.
z.B. Zahlbetrag für 14jährigen: 384-77= 307€
Zuvor wird gekürzt, beim Regelbetrag (Einkommen bis 1300 €) wird in der Regel nichs angerechnet. Du musst uns schon mitteilen, in welcher Einkommensgruppe sich dein Ex und dein derzeitiger Partner befinden.

2. dto.

3. Verstehe ich nicht ganz, wo soll das Kind mitangerechnet werden?

4. Wenn ihr heiratet, rutscht dein Mann eventuell in eine Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle tiefer, da er dann auch dir gegenüber ünterhaltspflichtig ist. Dies ist aber nur bei höheren Einkommen beachtlich und macht acuh nicht viel aus (ca. 20 € im Monat) Grundsätzlich gehen minderjährige Kinder der Ehefrau vor, dass heißt er hat auch weiterhin mindestens den Regelunterhalt für das Kind aus 1.Ehe zu zahlen.

5. Für welches Kind bekommst du Unterhaltsvorschuss? Für das 1.Kind? Dann ändert sich auch bei Heirat nichts, da dein jetziger Partner ja nicht der Vater ist. Für das 2.Kind? Dann fällt dies schon weg.

6. Der Selbstbehalt deines Partners liegt bei 840 €, wenn er arbeiten geht.

Die Antworten sind ziemlich pauschal, da ich keine Angaben zu den Einkünften deines Partnes bzw. deines Ex-Mannes habe. Wenn du genauere Auskünfte wünschst, dann mußt du schon das jeweilige Nettoeinkommen bekannt geben

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stierchen67
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ARTiger und peron30,

habt vielen Dank für Euren Beitrag. Habe in der Zwischenzeit auch nachgelesen und nachgerechnet. Untern Strich kam aber nichts dabei raus. Es bleibt bei den normalen Unterhaltssatz lt. Dü.Tabelle. Und bei einer Heirat muß ich als Frau noch abstriche machen.

Das der Kindesunterhalt gezahlt werden muß, ist für mich selbstverständlich da gibt es auch kein Wenn und Aber.

Um für die weitere Zukunft seinen normalen Lebensstandart erhalten zu können, müssen andere Lösungen gefunden werden.

Aber nichts destotrotz muß es ja weiter gehen.

Ich wünsche noch einen angenehmen Tag

Eure stierchen67

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ peron,
natürlich ändert sich was: Wenn sie Unterhaltsvorschuß für ihr 1. Kind bekommt, fällt dies mit Heirat weg. Egal, wer der Vater ist.
Auch euer gemeinsames Kind wird selbstverständlich mit " angerechnet ". Und dies wirkt sich GERADE bei Niegrigverdienern aus.
Beide minderjährigen Kinder - egal aus welcher Ehe - sind gleichberechtigt. Reicht sein Einkommen nicht aus, wird prozentual aufgeteilt.
Auch rutscht er keine Stufe runter oder hoch, da er nur 3 Personen unterhaltsverpflichtet ist !! ( das ist er im übrigen auch jetzt schon, sofern das gemeinsame Kind noch keine 3 Jahre alt ist )
Mit dem Unterhalt für dich ist es so eine Sache: Er ist selbstverständlich auch dir unterhaltsverpflichtet, wenn ihr verheiratet seid ( alte Länder, sofern du nicht erwerbstätig bist : 535 EU )
Der Unterhalt für minderjährige Kinder geht aber i.d.R. vor. D.h. Wenn nichts mehr übrig bleibst, gehst du leer aus. Hier gab es allerdings in letzter Zeit verschiedene Urteil, die besagen, dass die neue Ehefrau, solange das zu betreuuende gemeinsame Kind sehr klein ist, gleichgestellt ist mit minderjährigen Kindern. Dies ist allerdings nicht die Regel, sondern es wird auf den Richter ankommen, ob und was er anrechnet.

@ stierchen:
Warum musst du bei Heirat Abstriche machen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stierchen67
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo teufelin,

warum ich Abstriche machen muß, ganz einfach. Bei einer Heirat fällt der Unterhaltsvorschuß für meine Tochter weg. (Ob der Kindsvater Unterhalt bezahlen wird, steht noch aus. Alle erforderlichen Sachen habe ich hierfür eingereicht.) Hinzu kommt, dass mein Partner dann in eine andere Lohnsteuerklasse kommt (dann in 3), dann wird der Unterhalt neu berechnet. Denn Änderungen müssen doch angegeben werden.
Oder etwa nicht ?????

Wir können gerne ins Detail gehen, nur dann möchte ich es nicht hier Forum tun. Dann können wir uns ja mailen !?

Eure stierchen67

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stierchen67
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo teufelin,

warum ich Abstriche machen muß, ganz einfach. Bei einer Heirat fällt der Unterhaltsvorschuß für meine Tochter weg. (Ob der Kindsvater Unterhalt bezahlen wird, steht noch aus. Alle erforderlichen Sachen habe ich hierfür eingereicht.) Hinzu kommt, dass mein Partner dann in eine andere Lohnsteuerklasse kommt (dann in 3), dann wird der Unterhalt neu berechnet. Denn Änderungen müssen doch angegeben werden.
Oder etwa nicht ?????

Wir können gerne ins Detail gehen, nur dann möchte ich es nicht hier Forum tun. Dann können wir uns ja mailen !?

Eure stierchen67

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Klar, gerne ! wenn du magst, mail mir !

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""Die Zahl meiner Postings zeugt von Fleiss - und nicht von Expertentum ;-)) "
aldi_nord@gmx.de
"

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