Unterhalt und neue Familie - Kann man hier nicht etwas für die soziale Gerechtigkeit tun?

7. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Stevie
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt und neue Familie - Kann man hier nicht etwas für die soziale Gerechtigkeit tun?

Hallo,
wollte mal anfragen ob mir hier jemand weiterhelfen kann!?
Wir sind seit dem letzten Jahr zu dritt, d.h. mein Mann, unser gemeinsames Kind und ich!
Mein Mann ist Unterhaltspflichtig für seine zwei Kinder aus erster Ehe, was auch absolut ok ist und sie sind regelmäßig bei uns.
Da wir nun eine finanzielle Lücke haben (mein Gehalt plus Unterhalt plus Altschulden aus erster Ehe) wollte ich wissen ob der Unterhalt hier nicht neu berechnet werden kann, bzw. was dann die Voraussetzungen sein müssen. Seine Ex-Frau ist bereits wieder verheiratet und sie gönnen sich einen "Sommerurlaub" sowie mehrere "Winterurlaube".
Kann man hier nicht etwas für die soziale Gerechtigkeit tun?
Wie steht es für unser Kind?
Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen!
Danke mal
Gruß Stevie

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Sieht schlecht aus, Kindesunterhalt ist immer vorrangig und muss gezahlt werden, so wie er festgelegt ist.
Nur wenn er unter den sogenannten "Selbstbehalt fällt, also weniger als 840 Euro im Monat hat, dann wäre etwas zu machen. - Aber selbst dann müsste er sich abmühen, mehr Geld zu verdienen.
Ein finanzieller Engpass reicht aber keinesfalles, um den Unterhalt neu berechnen zu lassen.

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#2
 Von 
Stevie
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antwort! Klar das die Kinder auch Unterhalt bekommen sollen, doch wie siehts mit unserer Tochter aus? Weil jetzt sind es ja drei Kinder und somit doch alle drei Unterhaltsberechtigt?!
Das ist eben das Los der geschiedenen Männer....!
Danke Gruß Stevie

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#3
 Von 
Andrea Hohnen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo wir haben das selbe Problem, mein Mann
hat drei Kinder aus erster Ehe, wir haben einen gemeinsamen Sohn, der Kleine wird in den Unterhalt mit eingerechnet, nur rechnet
jeder Anwalt was er will. Ziemlich fiese Sache
2. Ehefrauen sind mies dran in Deutschland,


-----------------
"Andrea Hohnen"

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#4
 Von 
Stevie
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
jemand gleichgesinntes zu finden, nett...
wir sind durch sie ziemlich weit runtergeschraubt und sie will immer mehr. kennste darüber ein urteil wo drin steht das das kind aus zweiter ehe auch mit eingerechnet wird? wir waren bei einer anwältin und die hat uns gesagt, "es lohnt sich nicht..."!
doch wie sich das genau rechnet, oder wie sie darauf kommt das es sich nicht lohnt wissen wir nicht! Sie meinte nur, wenn wir verheiratet sind fahren wir besser und wir sollten es so belassen bevor die ex dann eine neuberechnung will für die zwei kinder und wir dann durch die heirat mehr zahlen müßten...
gruß stevie

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#5
 Von 
Klaus Schlosser-Kasimir
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, mir geht es da nicht anders. Geschieden, drei Kids. Das Unterhalt für die Kids gezahlt werden muss ist ja vollkommen in Ordnung. Aber meine Ex hat neu geheiratet, hat Steuerklasse drei, denen geht es richtig gut. Und was ist mit mir? Eine neue Familie gründen kann ich mir nicht leisten. Was mit 39 ja auch noch im Bereich des möglichen wäre. Aber Mangels Masse halt nicht zu realisieren. Und das soll gerecht sein ? Haben die Unterhaltspflichtigen keine Rechte. Haben wir nicht auch das Recht auf ein "normales" Familienleben? Was ist wenn meine Freundin und ich heiraten und sich Nachwuchs einstellt? Arbeiten kann und brauch sie ja auch nicht. Und was auch noch wissenwert wäre, wie sieht es mit meiner Unterhaltspflicht aus, wenn ich mein Recht in Anspruch nehme und z.B. ein Jahr Erziehungsurlaub mache?
Ich denke hier sind einige Gesetzesänderungen von Nöten, um uns Unterhaltspflichtigen die gleichen Chancen und Möglichkeiten zu ermöglichen wie den Ex-Partnern bei dem Das oder die Kids leben.

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#6
 Von 
Halli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer kann mir helfen,

mein Ex-Freund hat nur geheiratet, damit er keinen vollen Unterhalt zahlen brauch, da er seine Frau Unterhalten (sie ist Arbeitslos)muß.
Er hat feste Arbeit.
Mein Sohn ist der Erstgeborene.
Meine Frage:Hat er das Recht dazu oder nicht?
Das Jugendamt stimmt noch dazu,das er weniger Zahlen brauch.
Bitte Helft mir.
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
strike
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

@halli... nun du warst nicht mit dem mann verheiratet oder?


und dann.... also da es bei mir und meinem freund auch gerade akut ist wegen ex-unterhalt..ist es so,also was wir erfahren haben... das wenn die ex-partnerin wieder heiratet..es nach dem sterben... was doch niemand hoffen will.... der unterhaltsanspruch erlischt.
Das haben wir gesagt bekommen.

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

auch eine erneute Heirat lässt die Verpflichtung zum Kindesunterhalt nicht entfallen. Eventuelle Herabsetzungen kommen jedoch in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen,

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#9
 Von 
strike
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

und wieso bitte nicht?
Beim kind finde ich das ja in ordnung das unterhalt gezahlt wird aber warum bitte schön wenn der ex-partner wieder heiratet?

Was soll das den?

Da hat der Geschiedene dann wenn er pech h eine... hypotek auf lebzeiten oder wie?

Das kann doch wohl nicht wahr sein.

Entschuldigung aber da werd ich ganz schön sauer, was ist das den für ein Staat?

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#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag "Strike",

nein, da haben Sie mich falsch verstanden. Meinen Beitrag bezog ich allein auf die Verpflichtung zum Kindesunterhalt und nicht auf die Verpflichtung zum Ehegattenunterhalt. Beim Ehegattenunterhalt erlischt natürlich die Verpflichtung zum Unterhalt, sobald der Ex-Partner neu heiratet. Da haben Sie völlig recht.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Aber Hallo
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja so ganz richtig ist das ja wohl nicht Bobo.
Wir leben in D und da ist es ganz normal das jede(r)(meistens Frau) ein Leben lang auf Unterhalt Klagen kann wenn Er/Sie es richtig anstellt.Selbst nach Neuheirat gibt es Unterhalt wenn bedürftigkeit vorliegt.
Armes Deutschland

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
luraj
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe eine Frage: Gestern teilte mir mein Ex Freund mit, dass er seine neue Lebensgefährtin heiraten wird. Die beiden haben auch ein gemeinsames Kind. Ich habe einen Unterhaltstitel der 1993 rechtskräftig wurde. Bisher hat er immer pünktlich bezahlt und ich habe auch keine Veranlassung gesehen, neue Lohnprüfungen bei ihm durchführen zu lassen. Jetzt wird meine Tochter aber 12 Jahre alt und hat Anspruch auf mehr Unterhalt...zur Zeit bekomme ich für sie 240 Euro. Daraufhin meinte mein Ex er würde es neu berechnen lassen. Ist sowas richtig. Ist es nicht so, dass der Unterhalt vom erstgeborenem Kind nicht herabgesetzt werden darf? Ich bin allein, vollberufstätig und bin auf den Unterhalt angewiesen. Ich glaube mit 240 Euro, die ich zur Zeit beziehe ist er noch gut bedient, wenn ich mir die DD-Tabelle mal so anschaue.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

@luraj
Freu Dich doch, dass er heiratet. Vielleicht ist er so dumm und teilt sich mit seiner neuen Frau in StKl. III/V auf. Dann profitiert Deine Tochter auch vom Steuervorteil, denn sein Netto ist ja dann höher.
Vollkommen irrelevant dabei, dass der Steuervorteil ja eigentlich zu seiner neuen Frau gehört,die ja nun gar nichts mit Deiner Tochter zu tun hat.
Hört sich sarkastisch an und soll auch so sein.

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#14
 Von 
luraj
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@hns

Wenn man es von der Seite sieht ;-).... Vielen Dank für Deine Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

da werden sie dann wieder fröhlich, die Unterhaltsberechtigten - wenn sie merken, dass noch mehr Geld herauszuholen ist.

So ist das in diesem Land.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
luraj
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

sag mal hast du nicht richtig gelesen, es ging allein darum, dass der unterhalt meiner tochter nicht gekürzt wird...240 euro für eine 12jährige ist jawohl nicht die welt. ich kann mir kein motorrad und zwei autos leisten wie mein ex! dafür gehe ich aber den ganzen tag arbeiten, abgesehen davon, dass sich der liebe herr papa um solche dinge, wie zahnspange, brille, schulbücher überhaupt nicht kümmert. allein für zahnspange darf ich 2000 euro aus eigener kasse zahlen.
schönes wochenende!!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Meine Ex hat die Zahnspangen für die Kinder von der Kasse bezahlt bekommen.

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#18
 Von 
luraj
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mag ja gut sein, aber nicht jedes Kind benötigt die gleiche Behandlung, mache Behandlungen übernimmt die Kasse einfach nicht. Man kann von Glück reden, wenn die Kieferorthopäden ihre Kassenärztliche Zulassung nicht zurückgeben und nur noch Privatpatienten behandeln, so wie es viele Kieferorthopäden in Nds. schon getan haben.

-- Editiert von luraj am 02.07.2004 15:34:20

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
luraj
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

wie bereits gesagt, es sind außerkassenärztliche Leistungen! die Leistungen die die Kasse übernimmt bekomme ich zu 80% nach Beendigung der Behandlung zurück das sind lediglich 700 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

... na immerhin !!! Und der Rest hätte geteil werden können, wenn du vor der Zahnbehandlung deinen Mann darauf aufmerksam gemacht hättest!
Ich fnde 240 EU für eine 12 jährige übrigens ganz OK, wenn du volltags arbeiten gehst!!!!

Der Unterhalt vom erstgeborenen Kind kann u.U. selbstverständlich auch herabgesetzt werden, wenn sich die finanzielle Situation deines Exmannes verändert hat ! ( Neues Kind etc... ) Wär ja noch schöner, wenn nicht!!
Mit welchem Recht sollte sein erstgeborenes Kind mehr Geld bekommen, als ein zweitgeborenes? Was kann das 2. Kind dafür?Schlimm genug, dass die erste Ehefrau bevorzugt wird !!!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
luraj
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

erstens war ich nie seine ehefrau und zweitens was hat bitteschön mein vollzeitjob mit der höhe des unterhalts zu tun???? soll das heißen wer zu hause sitzt und sozialhilfe empfängt bekommt mehr unterhalt...meinst du weil ich arbeiten gehe hat das kind weniger kosten??? ich klatsch mir hier echt bald vorn kopp....

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

nee, wir meinen, wenn Du arbeiten gehst, dann AUCH , damit es Deinem Kind besser geht.
Und bist Du so eogistisch, dass Du Deinen Verdienst nur Dir allein, nicht Deinem Kind,
zukommen lassen willst ?

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein, luraj meint das es nicht angehen kann, das IHR Verdienst als Unterhalt für das Kind angerechnet wird.
Außerdem liegt der Wert von 240,- unter dem Satz für 12-jährige laut DD.
Falls der Ex also nach der Heirat wechselt, sieh zu, dass Du den entsprechenden Betrag bekommst, egal welche Steuerklasse er nimmt (auch bei V).
Und pass auf, dass Du nicht von ihm eine Klage wegen Zahlung von nachehelichem Unterhalt bekommst, falls Du deutlich mehr als er verdienst.
@luraj Applaus für Deine Vollzeitarbeit. (Das ist ncht sarkastisch sondern ernst gemeint.)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
luraj
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

klar mein kind bekommt nur wasser und brot und ich fliege 5x im jahr in den Urlaub (natürlich ohne mein kind)

weißte was...vergiss es einfach

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

klar, wenn man merkt, dass man gar nicht so im Recht ist, wie man geglaubt hat (zumindest nicht moralisch), dann macht man einfach zu.....

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
luraj
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

irgendwie hast du glaube ich ein akutes freizeitproblem.....du urteilst hier über dinge, die du überhaupt nicht beurteilen kannst.

aber der klügere gibt nach....somit wünsche ich noch einen schönen tag

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Unsachlich zu werden zeugt von Mangel an Argumenten....

Sorry!
Dir auch einen schönen Tag
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@hns,
Klage wg. nachehelichem Unterhalt kommt nicht in Betracht, da er verehiratet ist.
Im übrigen kann auch KU u.U. gekürzt werden, wenn der betreuende Elternteil DEUTLICH mehr Einkommen hat, als der Pflichtige! Ich finde das auch nur OK so.
Der Gestzesgeber geht davon aus, dass Muddern nicht arbeiten kann, weil sie die Kinder betreut. Also muss Vaddern sich ums finanzielle kümmern. Soweit gut. Vergessen wird dabei häufig, dass sich die meisten Väter doch an der Betreuung der Kinder beteiligen WOLLEN. Das aber braucht Mama nicht zuzulassen, sondern kann sich als Belohnung noch das Geld für "überobligatorische Arbeit" einstreichen. Warum nicht zumindest in diesen Fällen der KU angepasst wird, will mir nicht in den Kopf!
Hier wird doch der Mutter mal wieder vom Staat das Beil in die Hand gegeben !!
" Entweder du brauchst nicht zu arbeiten oder aber dein Einkommen darfste dir selbst in die Tasche stecken und den Vater weiterhin melken!!" Ob der Vater sich an der Betreuung beteiligen möchte - oder dies sogar tut - oder das Kind bei Oma untergebracht ist oder in einer KiTa ( wo dann u.U. noch erhöhte Betreuungskosten gegen den Vater geltend gemacht werden können ) iss völlig irrelevant !
Der Vater krebst u.U. irgendwo bei 840 EU rum und Mudder macht sich n schönes Leben, weil Vadder ja zahlen muss! In vielen Fällen darf er als Strafe noch nicht einmal seine Kinder sehen, weil Mudder ja das Recht auf ihrer Seite hat!
Das kanns doch nicht sein!
Es könnte doch alles so einfach sein: Je nach Einzelfall unter Berücksichtigung des Alters des Kindes müssen beide Elternteile auch nach einer Trennung sich Betreuung , Betreuungskosten und den KU anteilig teilen. " Überobligatorisch gibbet nicht mehr, Frau ist verpflichtet, ab erstem Grundschuljahr mehr oder weniger für sich selbst zu sorgen. Kann Frau dann nachweisen, dass Vater sich nicht an der Betreuung beteiligt, kann anders entschieden werden. So würden mindestens 80 % der Umgangsklagen umgangen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

100 % Zustimmung !

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

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