Hallo,
wie ist das wenn,
- mein Mann geschieden ist und zwei Kinder aus dieser Ehe hervor gingen,
- wir wieder verheiratet sind
- und ein gemeinsames Kind haben
- und evtl. noch ein gemeinsames Kind wollen.
Wie rechnet sich da der Unterhalt, bzw. was ist hierbei der Selbstbehalt der rausgerechnet werden darf?! Wird hier der Kindesunterhalt dann durch evtl. vier Kinder geteilt?
Ich hoffe uns kann hier jemand helfen.
Im voraus besten Dank
viele Grüße
Stevie
Unterhalt und neue Familie - sind alle Kinder gleichberechtigt?
23. Juli 2003
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Frage vom 23. Juli 2003 | 15:01
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt und neue Familie - sind alle Kinder gleichberechtigt?
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#1
Antwort vom 23. Juli 2003 | 17:04
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 92x hilfreich)
Hallo,
wie sich der Unterhalt genau berechnet, kann hier ohne konkrete Zahlen schlecht gesagt werden.
Fakt ist aber, daß alle Kinder gleichberechtigt sind, sprich, es bekommen alle genauso viel oder eben genauso wenig, je nach Altersstufe der DT.
-----------------
" Mit freundlichen Grüßen"
#2
Antwort vom 24. Juli 2003 | 07:37
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo...Es wird das Einkommen auf die jeweiligen Kinder verteilt. Jedes Kind wird gleichberechtigt behandelt und nach der Düsseldorfer Tabelle eingestuft. Wenn Du mit den Unterhaltszahlungen an das Existensminimum kommst, veringern sich die Zahlungen entsprechend.
Habe ich jedenfalls so verstanden:-)
Gruß Lex
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