Unterhalt uneheliches Kind - Mangelfallberechnung?

9. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
bine 290782
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt uneheliches Kind - Mangelfallberechnung?

hallo hier ist bine 290782 habe mal eine frage mein mann hat aus erster beziehung ein uneheliches kind mittlerweile bin ich mit ihm verheiratet und habe zwei kinder mit ihm 3 jahre und das andere 4wochen alt wir haben bisher immer den regulären satz von 199 euro bezahlt an sein uneheliches kind kommen mit dem geld aber mittlerweile vorne und hinten nicht mehr klar nun die frage muß ich und meine beiden kinder nicht ebenfalls angerechnet werden, könnten wir nicht eine mangelfallberechnung erwirken ,und wie hoch ist der selbstbehalt eines verheirateten mannes bitte helft uns das wäre sehr nett

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Bine,
das klingt wirklich so, als ob bei Euch eine Mangelfallberechnung gemacht werden muesste. Natuerlich muessen Eure gemeinsamen Kinder auch beruecksichtigt werden. Fuer die Berechnung, die etwas komplizierter ist, wuerde ich aber zum Anwalt gehen. Wenn Ihr Beratungshilfe bekommt, muesst Ihr auch fast nichts zahlen. Der Selbstbehalt liegt bei einem Berufstaetigen bei 840 Euro, wenn meine Zahlen noch aktuell sind.

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