Hallo
Ich bin 30 und habe gerade ein Studium begonnen(<- Einkommenssituation). Bis vor ca einem Jahr hatte ich eine längere Beziehung, die dann allerdings in die Brüche ging. Kurz darauf hatte meine "Ex" einen neuen Partner und nach ca. einem halben Jahr wurde sie schwanger. Das Problem besteht nun darin, dass auch ich (zwar "rechnerisch" sehr sehr unwahrscheinlich, aber wer verläßt sich schon darauf...) der Vater sein könnte und der neue Partner meiner Ex-Partnerin inzwischen Selbstmord begangen hat.
Meine Frage - so allgemein wie möglich formuliert: Welche Unterhaltsansprüche bestehen für Kind und Mutter (wenn ich tatsächlich der Vater sein sollte)? Können diese Ansprüche (wg. meiner Einkommenssituation - ca. 550 EUR/mtl.) auch auf meine Eltern abgewälzt werden und wenn ja, kann ich dies verhindern?
Unterhalt uneheliches Kind und Mutter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Günther,
auch wenn dein Fall eher so aussieht, als ob er ein Fake ist, bist du im Falle einer Vaterschaft unterhaltsverpflichtet. Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen und ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle aufgelistet. Kannst du im Internet jederzeit berechnen lassen.
Wenn deine Eltern "gut verdienen", dann sind sie dir unterhaltverpflichtet und somit hast du ein Einkommen, von dem dann wiederum dein persönlicher Kindesuntehralt abgeht.
Dies kann natürlich "verhindert" wreden, indem man "beweist", dass sie unter dem Selbstbehalt liegen.
Vorher würde ich aber eventuelle Ansprüche seitens deiner Ex mit anwaltlicher Hilfe abwehren und auf einem Vaterschftstest bestehen.
Grüße
Gisela
Vielen Dank soweit... nur noch eine Frage: Hat auch die Mutter Anspruch auf Unterhalt?
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Ja, uneheliche Mütter haben in den ersten 3 Jahren einen Unterhaltsanspruch!
Hallo Günther,
also die Mutter hat natürlich Anspruch auf Unterhalt, nur in deinem Fall hat sie nicht unbedingt Anspruch von deiner Seite.
Der Anspruch hängt nicht damit zusammen, dass da plötzlich ein Kind da ist, sondern andere faktoren spielen eine Rolle. Hat sie vor dem Kind gearbeitet, wie lang hat die Beziehung gedauert, etc.
Pauschal drei Jahre ist ein bisschen zu allgemein. Ich schätze, da ein anderer Mann zwischenzeitlich für sie gesorgt hat, ist der ja unterhaltsverpflichtet. dass er tot ist, heißt nicht, dass jetzt ein früherer Freund einspringen muss.
Klär das mit dem Anwalt.
Wenn due Student bist, dann geh zur Rechtsberatung deiner Uni, die helfen auch in nichtstudienrelevanten Dingen.
Gruß
Gisela
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