Hallo,
ich zahle Unterhalt
für ein Kind was sich in der Ausbildung befindet. Das Jugendamt weigert sich aus irgendeinem Grund den Unterhalt neu zu berechnen und schiebt alles auf die Mutter des Kindes,da diese den Ausbildungsvertrag nicht rausgibt .Das JA könnte die Mutter nicht zwingen die Papiere rauszugeben.
Hat jemand von euch auch solche Probleme gehabt?
Ich habe schon einen Anwalt eingeschaltet ,aber es passiert nichts.
Vielleicht hat ja jemand von euch ähnliches erlebt .
Ich freue mich auf eure Antworten.
Vielen Dank
Unterhalt uns Ausbildung
Hallo Schmacki,
quote:
Ich habe schon einen Anwalt eingeschaltet ,aber es passiert nichts
Warum passiert nichts? Wie äußert sich der Anwalt dazu? Ist es ein Fachnawalt für Familienrecht? Was hat der Anwalt der Mutter geschrieben?
Wurde hier nicht Auskunft nach § 1605 BGB verlangt mit gleichzeitiger Androhung einer Stufenklage?
Was wäre der Weg.
LG Nero
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Hallo,
ich habe einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Er schrieb der Mutter das sie die Unterlagen (Lohnstr. Ausbildungsnachweis)dem Anwalt aushändigen soll. Daraufhin hat die KM den Brief vom Anwalt dem Jugendamt übergeben und das JA schrieb dem Anwalt das die Angelegenheit übers JA zu regeln sei. und nicht mit der KM . Ich habe nun auf anraten des RA den Unterhalt gekürzt.
Was wird bei einer Stufenklage erreicht?
L.G. Schmacki
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Wenn man die Unterhaltszahlungen vollständig einstellt, muss die Gegenseite aber reagieren, wenn sie noch etwas gezahlt haben will. Egal wie, die Unterlagen des Ausbildungsbetriebes werden in die Hände des Anwalts von Schmacki gelangen müssen. Möglicherweise hat das Kind aufgrund der Ausbildungsvergütung auch gar keinen Unterhaltsanspruch mehr.
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Hallo Schmacki,
ich kann die Ratschläge Deines RA nicht wirklich nachvollziehen.
Wenn hier in dieser Weise das JA involviert ist, wird vermutlich eine Beistandschaft bestehen und ein entsprechender Unterhaltstitel existieren. Da kann man die Unterhaltszahlungen nicht einfach reduzieren.
Der Beistand arbeitet nicht in Deine Richtung, heißt, er besorgt Dir keine Informationen über die Einkünfte des Kindes. Der Beistand verlangt nur Auskunft über Dein Einkommen.
Die Mutter hat Dir die Einkünfte des Kindes mitzuteilen. Den § hatte ich bereits genannt.
Fordere Deinen RA auf, die Stefenklage einzureichen. Hier wird zunächst auf Auskunft geklagt und anschließend wird der Unterhalt festgelegt unter berücksichtigung der Ausbildungsvergütung.
Das Kind ist aber noch minderjährig?
LG Nero
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@nero:
Seit dem 01.09.2009 ist das FamFGG in Kraft getreten. Änderungen von Urteilen und anderen Verpflichtungen in Unterhaltssachen werden im Abänderungsverfahren durch Beschluss entschieden, §§ 238, 239 FamFGG.
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Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich habe nicht gedacht das ,das so ein Aufwand ist. Es besteht eine Beistandschaft für das Kind. Das Jugendamt teilte mir mit das es kein Problem wäre,sobald die KM die Unterlagen vorbeibringt wird neu ausgerechnet und damit hat es sich. Darauf habe ich mich verlassen. Ich hätte nicht gedacht das ich zum Anwalt gehen muß.Denn wenn man sich hier so durchs Forum liest,klappt das bei Anderen reibungslos,nur bei mir eben nicht und ich weiß nicht wo der Haken ist.Ich weiß wohl das ich den Unterhalt nicht ganz einbehalten darf ,aber auf anraten des RA habe ich ihn nun gekürzt damit die KM reagiert. Scheinbar ist es ihr egal.
L.G. Schmacki
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Zuviel gezahlter Unterhalt kann, wie bisher nicht zurückgefordert werden. Allerdings ist es möglich, den Unterhalt rückwirkend bis zu 1 Jahr herabsetzen zu lassen. Der bis dahin gezahlte Unterhalt kann dann auf den Zukünftigen verrechnet werden.
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quote:
Scheinbar ist es ihr egal.
Hi, das merkst du erst dann, wenn sie aufgrund des bestehenden Titels Pfändungsmaßnahmen in Höhe des gekürzten Unterhaltes vornimmt.
Also bist du gefragt, hier Klage auf Änderung des Titels zu erheben, damit der alte Titel aus der Welt geschafft wird. Wenn dein Anwalt "darauf keine Lust" hat, soll er es sagen, dann gehst du zum nächsten.
Ich schließe mich da nero an und kann die Handlungsweise deines Anwaltes nicht so wirklich nachvollziehen. Er rät dir, den Unterhalt zu kürzen aber nicht den Titel abzuändern? Das ist schon fast fahrlässig, da er durch diese Verhaltensweise eine Pfändung geradezu provoziert.
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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. "
Ich habe die Titeländerung schon angesprochen aber er sagte das müsste man nicht .Wenn das Kind die Ausbildung mit 18 beendet hat,müsste ich eh nichts mehr zahlen. Ich weiß auch nicht welchen Schritt er als nächstes gehen wird. Das erfahre ich erst nächste Woche, er ist im Urlaub.
Ist das denn eine große Sache ,die Abänderung des Titels einzuklagen?
Wie läuft das ab und wie lange dauert es?
Ich werde ihn auf jeden Fall nächste Woche nochmal darauf ansprechen. Das wäre dann schon der zweite Anwalt der nicht in die Pötte kommt
Gruß Schnörkel
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quote:
Ich habe die Titeländerung schon angesprochen aber er sagte das müsste man nicht .Wenn das Kind die Ausbildung mit 18 beendet hat,müsste ich eh nichts mehr zahlen.
Das hat der wirklich so gesagt? Wenn ja, tu dir einen Gefallen und vergiß ihn oder frag ihn nochmal, ob er das ernst gemeint hat.
Wenn er das wirklich so gesagt hat, dürfte es sich nicht um einen Fachanwalt für Familienrecht handelt bzw. um einen, der nur das Schild, aber keine Ahnung von der Materie, hat.
Wie lange ein solches Verfahren dauert, hängt auch von der Arbeitsbelastung des Gerichts ab, kann mal also so genau nicht sagen. Du müßtest Stufenklage auf Auskunft und Abänderung des Unterhaltes erheben. Da deine Ex die Auskünfte verweigert, muss sie hierzu per Gerichtsbeschluss gezwungen werden. Das wäre die erste Stufe der Klage. Wenn du die Auskunft hast, kannst du genau errechnen, um wieviel der Unterhalt reduziert wird. Und diese Änderung klagst du dann als 2. Stufe ein. Das passiert aber alles in einer Klagschrift.
Damit sollte man auch nicht lange warten, weil wie gesagt der alte Titel in der Welt ist und wenn es deiner Ex beliebt, sie mit diesem zum Gericht wackelt und dir Lohn und/oder Konto oder sonstiges wegpfänden kann.
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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. "
Muß leider noch ne Frage stellen. Muß ich da auch bei Gericht erscheinen,oder wie läuft das ab?
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Hallo
ggf. zukünftige Zahlungen "unter vorbehalt" leisten.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber möglicherweise kannst Du ab
dem Zeitpunkt der Forderung nach Neuberechnung zuviel geleistete
Unterhaltsbeträge später zurückfordern.
Grüße,
capitano
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" "
Hallo,muß leider nochmal fragen wie hoch denn meine Chancen stehen ,das dieser Titel aus der Welt geschafft wird,wenn ich klage?
Die KM wird den doch nicht freiwillig rausgeben. Das wird sich doch sicher hinziehen .
Danke
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Hallo Schmacki,
im Rahmen der Klage würde der Unterhalt angepasst werden. Also so, dass die Ausbildungsvergütung Anrechnung findet. Evtuell könnte man es so gestalten, dass die höheren Vergütungen der nächsten Jahre gleich mit einfließen, und dass auch gleich das Erreichen der Volljährigkeit berücksichtigt wird.
Wie Dromedar schon schrieb, ich glaube auch nicht, dass es sich bei dem von Dir ausgewählten RA um einen aus dem Fachbebiet Familienrecht handelt.
Die Chancen für eine solche Abänderung liegen m.M.n. bei nahezu 100%.
Allerdings kann man nie in das Gehirn eines Richters oder einer Richterin am Familiengericht hineinschauen.
LG Nero
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Hallo,
du wirst es nicht glauben aber es ist ein Fachanwalt für Familienrecht. Ich habe sehr viel hier in den Foren gelesen aber zu allem was ich ihn fragte ,oder was mann machen könnte,sagte er das,daß nicht nötig ist. Vielleicht will er es erst einmal auf diese Weise versuchen. Aber da hat er wohl den Deal ohne den Menschen vom JA gemacht. Der hat Haare auf den Zähnen.
Ich werde ihn nächste Woche nochmal auf die Klage ansprechen . Bin mal gespannt.
Hallo Schmacki,
frag den Anwalt doch mal wo es geschrieben steht, dass sich der Titel nach Abschluss der Ausbildung erledigt hat.
Ein Titel muss solange bedient werden, bis er abgeändert wurde oder mit Verzichtserklärung herausgegeben wurde.
LG Nero
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quote:
Das Kind ist aber noch minderjährig?
Hattest Du die Frage schon mal beantwortet?
LG Nero
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Hallo,
das Kind ist 15 Jahre alt und hat im August eine Ausbildung angefangen.
ok, dann wird die Azubivergütung abzüglich 90€ und dann hälftig auf den Unterhalt angerechnet. Vorausgesetzt es war bisher kein Mangelfall.
LG Nero
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Hallo,bisher habe ich in dieser Angelegenheit keinen Rechtsanwalt gebraucht.
Ich hätte nicht gedacht das die Neuberechnung so `ne große Sache wird.
Ich dachte mir ,das geht so einfach. Würde gerne wissen was der Mensch vom JA der Mutter gesagt hat ,warrum sie die Unterlagen nicht rausgeben soll. Ich könnte das ja verstehen wenn ich nie oder unregelmäßig gezahlt hätte. Aber je länger es dauert ,desto mehr bleibt ihr vom Geld. Darum fände es eine *******erei ,wenn ich deshalb ne Pfändung bekäme.
L.G.
Schmacki,
du darfst ein Jugendamt nicht als neutrale Institution ansehen.
Das Jugendamt vertritt die Kinder, mit Vorliebe in finanziellen Angelegenheiten, und damit in gewisser Weise meistens auch die Mütter.
Wenn das JA nun aufgrund der Unterlagen erkennt, dass Unterhaltszahlungen
nach unten korrigiert werden müssten, macht es lieber erst mal nichts,
denn es sieht sich nicht in der Position, aktiv an der Unterhaltskorrektur nach unten mitzuwirken.
Beste Grüße,
capitano
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