Unterhalt v. Vater für volljährigen Sohn - Schüler

30. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Cea
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt v. Vater für volljährigen Sohn - Schüler

Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen.
Mein Sohn ist Schüler und wurde dieses Jahr volljährig. Er ist ein nichteheliches Kind und lebte seit der Geburt stets bei mir. Bis zu seinem 7. Lebensjahr bekam er durch den Staat UVG, da der biologische Vater nicht zahlen konnte bzw. wollte.
Das UVG fiel automatisch mit meiner Heirat weg. Ich bin den biologischen Vater aus persönlichen Gründen wg. Unterhalt nicht angegangen.
Mit Volljährigkeit meines Kindes stiegen nun auch seine monatlichen Ausgaben und sein Taschengeld reicht bei weitem nicht mehr aus.
Wie sähe es aus, wenn mein Sohn seinen leiblichen Vater in die Verantwortung nehmen möchte? Er kennt ihn nicht, da Vater nie Kontakt zu ihm gesucht hatte.
Daher meine Fragen:
1. Welchen Unterhaltsanspruch hätte mein Sohn (Schüler volljährig, nächstes Jahr Bund und danach Studium/Ausbildung)?
2. Vater hat noch wissentlich mindestens 2 andere nichtehelichen Kinder, wie verhält sich der Rang meines Sohnes als erstes Kind?
3. Gibt es noch die Nürnberger Tabelle oder greift einheitlich nun die Düsseldorfer?
4. Kann mein Sohn Prozeßkostenhilfe beantragen - bzw. muß ich die Kosten einer evtl. außergerichtlichen RA-Beratung tragen?
5. Muß ich meine Einkünfte bzw. mein Ehemann seine Einkünfte offenlegen oder sind wir bei Volljährigkeit außen vor? - Sohn wohnt bei uns und wir stellen ihm ja sog. Kost und Logie zur Verfügung.
6. Muß Sohn Vermögen offenlegen in Form von ggf. Sparbüchern, Aktien, Wertgegenständen?
Ich weiß, es sind viele Fragen, aber ich weiß nicht, was ich meinem Sohn raten soll. Bin da leider etwas unerfahren und zur Seite kann ich ihm dabei ja auch nicht mehr stehen.
HERZLICHEN DANK IM VORAUS FÜR DIE HILFE.
Liebe Grüße, Cea

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Cea,

zu 1. Solange der Sohn bei dir wohnt und zur Schule geht, gilt er als privilegiertes Kind, einem minderjährigen unterhaltsberechtigten Kind gleichzustellen. Während er beim Bund ist, entfällt sein Unterhaltsanspruch. Bei Aufnahme eines Studiums lebt dieser wieder auf.

zu 2. Sind die weiteren Kinder (Halbgeschwister deines Sohnes) minderjährig und in schulischer bzw beruflicher Ausbildung, so sind sie deinem Sohn gleichrangig, so lange er selbst noch privilegiert ist. Bei Aufnahme eines Studiums wären minderjährige Geschwister vorrangig.

zu 3.Meines Wissens gilt einheitlich die <a href="http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php">Düsseldorfer Tabelle</a>

zu 4. Ist der Sohn bedürftig, so kann er im Vorfeld beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein, im Falle eines Prozesses PKH beantragen.

zu 5. Einem volljährigen Kind sind BEIDE Elternteile, also auch du als Mutter, BARunterhaltspflichtig. Dein Ehemann dagegen hat keine Unterhaltspflicht dem Sohn gegenüber.

zu 6. M.E.: Ja.

Für mehr Informationen schau auch mal <a href="http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php">hier</a>

** Er kennt ihn nicht, da Vater nie Kontakt zu ihm gesucht hatte. **

Ist zwar ein anderes Kapitel, aber so was finde ich generell bedauerlich.


Grüße


-- Editiert von Haselstrauch am 30.12.2008 14:06

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cea
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Haselstrauch,

herzlichen Dank für die sehr ausführlichen und aussagekräftigen Antworten auf meine Fragen. Hat uns schonmal sehr weitergeholfen.

Beste Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2009
wünscht Dir
Cea

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Cea
Gibt es einen Titel (Beschluss vom Gericht)
wieviel und wie lange der KV zahlen muß?
Denn wenn da drin steht, er muß nur bis zum 18. Lenensjahr bezahlen gibt es auch nichts mehr zu holen.
Mein Sohn wird 19 ,genau die Sitiuation wie bei dir beschrieben, bekam auch nur bis zum 18. Jahr Unterhalt.
Vielleicht könnte Dein Sohn einen Nebenjob annehmen um Dich zu entlasten. Mit 18 könnte er das ohne weiteres tun.
Da muss ich dann Haselstrauch recht geben mit dem Schlußsatz.
Nur wegen mehr Unterhalt den Vater anprangern und sonst ist nichts Kontaktmäßiges vorhanden.

Das nächste ob überhaupt was zu holen ist, wenn er eh nicht bezahlt hat oder wollte

lg Schnuffi

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cea
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Schnuffi,

danke auch Dir für Deine Anwort auf meine Anfrage.
Generell ist es nicht so, daß ich mir den Unterhalt meines Sohnes nicht leisten kann. Aber er ist volljährig und ein mündiger Bürger, wenn er nun den biologischen Vater auch mal in die Verantwortung nehmen will, so ist dies seine Entscheidung.
Als "anprangern" kann ich das nicht verstehen, wenn er selbst nach 18 Jahren den KV auch mal seinen Teil zu leisten auffordert.
Ich werde ihm da aber nicht explizit zuraten, zumal ich und mein Ehemann bis dato ihn voll unterstützen, wie benötigt.
Aber ich lese es so, daß Du leider den Nachsatz von Haselstrauch falsch verstanden hast.

Mein Kind neben seinem Abi/Studium zu einem Nebenjob zu bewegen, werde ich unterlassen. Wieso soll er sich da reinstressen und der Vater wird mal wieder in Schutz genommen? Der KV lacht sich doch langsam eins. Nein, mein Kind soll das nicht ausbaden, da verzichte ich lieber auf einiges.

Liebe Grüße und ein gesundes neues Jahr 2009 wünscht,
Cea



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