Zur Sachlage: Paar getrennt! Mutter verschwand (vor 18 Monaten)spurlos und das Kind kam zum Vater. Später stellte sich herraus das Mutter hohe Spielschulden hat.
Vater geht arbeiten, hat nun wegen dieser Spielschulden eine Insolvenz am laufen.
Mutter tauchte vor einigen Monaten wieder auf, die Stadt verlangt Unterhalt da sie Sozialhilfe bezieht.
Vater hat abgelehnt mit der Begründung das sie ihr Recht auf Unterhalt verwirkt hat. Bekommt jetzt 6 Monate später wieder ein Schreiben das er 600 Euro Unterhalt zahlen soll.
Die Mutter hat einmal die Woche begleiteten Umgang mit dem Kind (1 Stunde). Sie könnte also schon längst arbeiten, sie sagt aber sie kann nur Teilzeit wegen dem Kind, was natürlich Quatsch ist denn das Kind lebt nicht bei ihr.
Vater ist natürlich aufgebracht weil sollte die Stadt wirklich damit durchkommen geht er nur für die Schulden und den Unterhalt arbeiten, der Rest geht für die Miete drauf.
Frage ist: Könnten die wirklich damit durchkommen?
Anwalt ist schon kontaktiert aber es ist Wochenende und die Antwort kann ein paar Tage dauern
Greetz
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Unterhalt verlangt obwohl Kind bei mir?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sind die beiden verheiratet? Wieso zahlt der Mann die Spielschulden der Frau?
wirdwerden
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Hi
Noch sind sie verheiratet. Sie ist im Trennungsjahr verschwunden, deswegen konnte die Scheidung erst eingereicht werden als sie wieder aufgetaucht ist. Also Scheidung läuft.
Die Schulden zahlt er weil diese auf dem gemeinsamen Konto entstanden sind und auf einer Kreditkarte bzw. 2 von denen er dachte das diese schon garnicht mehr exestieren.
Der aufgesuchte Anwalt sagte nur wenn es in seinem Namen ist kann er nichts machen, denn Dummheit schützt vor Strafe nicht. Er hat sich nie für die finaziellen Sachen interessiert, er hat gearbeitet und sie hat die finanziellen Angelegenheiten erledigt (oder auch nicht wie hier scheint)
Trotzdem bleibt die Frage kann die Stadt mit ihrer Forderung durchkommen
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Hallo thomas666,
Bei Unterhaltszahlungen gibt es einen Selbstbehalt (1050€)
gegenüber Eheleuten).
Wie hoch ist sein Einkommen?
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Es geht nicht um die Höhe des Unterhalts sondern um die Zahlung ansich. Nicht nur weil sie in der Lage ist arbeiten gehen zu können sondern auch weil sie die Kinder (einer mittlewerweile volljährig) im Stich gelasen hat und wegen der Spielschulden
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Hallo thomas666,
Die Gegenseite könnte argumentieren das die Spielschulden
krankheitsbedingt(Spielsucht) sind.Dann wärst du wieder an der Reihe..
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Hallo Thomas,
hier bewegen wir uns wohl noch im Bereich des Trennungsunterhalts, da ist die Forderung dem Grunde nach berechtigt. Ob auch der Höhe nach muss errechnet werden.
Einen Verwirkungstatbestand sehe ich hier nicht.
(Die Scheidung hätte übrigens auch in Abwesenheit eingereicht werdern können.
SG
Berry
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