Unterhalt verrechnen

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb515693-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt verrechnen

Ich hab mich frisch getrennt und wir haben ein gemeinsames Haus und ein gemeinsames Kind. Er ist ausgezogen. Leider kann ich ihn nicht ausbezahlen (ca. 6000,00 euro). Kann man das mit dem Unterhalt verrechnen und vertraglich so festlegen? Will das Haus nicht abgeben, habe so viel Zeit und Liebe reingesteckt und die Kids brauchen auch ein richtiges zu Hause.

-- Editiert von fb515693-57 am 20.05.2019 21:01

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von fb515693-57):
Kann man das mit dem Unterhalt verrechnen und vertraglich so festlegen?
Wenn er damit einverstanden ist, kann man das so vereinbaren.

Aber nur 6000,- für ein halbes Haus? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
fb515693-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein altes Haus. Haben es für 3000,00 Euro gekauft und noch nicht viel reingesteckt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Und wieso soll die Ruine (viel was anderes kann es ja nicht sein) ohne das nennenswert was reingesteckt worden ist, ihren Wert kurzfristig vervierfacht haben?

Du kannst Deinen Unterhaltsanspruch natürlich mit dem Anspruch des Mannes auf Auszahlung verrechnen (sofern ein solcher Anspruch besteht), kein Problem. Bei Kindesunterhalt geht das nicht. Das ist ein Anspruch der Kinder, nicht Deiner. WAs möglich wäre, ist natürlich, dass der Ex eben alles überweist, Du umgekehrt überweist. Das wäre die juristisch saubere Lösung.

wirdwerden

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