Ich hab mich frisch getrennt und wir haben ein gemeinsames Haus und ein gemeinsames Kind. Er ist ausgezogen. Leider kann ich ihn nicht ausbezahlen (ca. 6000,00 euro). Kann man das mit dem Unterhalt
verrechnen und vertraglich so festlegen? Will das Haus nicht abgeben, habe so viel Zeit und Liebe reingesteckt und die Kids brauchen auch ein richtiges zu Hause.
-- Editiert von fb515693-57 am 20.05.2019 21:01
Unterhalt verrechnen
20. Mai 2019
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Frage vom 20. Mai 2019 | 21:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt verrechnen
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#1
Antwort vom 20. Mai 2019 | 21:12
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Wenn er damit einverstanden ist, kann man das so vereinbaren.ZitatKann man das mit dem Unterhalt verrechnen und vertraglich so festlegen? :
Aber nur 6000,- für ein halbes Haus?
#2
Antwort vom 20. Mai 2019 | 21:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es ist ein altes Haus. Haben es für 3000,00 Euro gekauft und noch nicht viel reingesteckt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Mai 2019 | 07:56
Von
Status: Unbeschreiblich (38454 Beiträge, 14006x hilfreich)
Und wieso soll die Ruine (viel was anderes kann es ja nicht sein) ohne das nennenswert was reingesteckt worden ist, ihren Wert kurzfristig vervierfacht haben?
Du kannst Deinen Unterhaltsanspruch natürlich mit dem Anspruch des Mannes auf Auszahlung verrechnen (sofern ein solcher Anspruch besteht), kein Problem. Bei Kindesunterhalt geht das nicht. Das ist ein Anspruch der Kinder, nicht Deiner. WAs möglich wäre, ist natürlich, dass der Ex eben alles überweist, Du umgekehrt überweist. Das wäre die juristisch saubere Lösung.
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