Unterhalt verweigert trotz Titel

1. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Joker21
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 62x hilfreich)
Unterhalt verweigert trotz Titel

Kurz und knapp:
Unterhaltstitel gegen KM liegt vor (2 Kinder).
KM gibt an mittellos zu sein.
Pfändung erfolglos.
KM wieder verheiratet, ein Kind.
KM "möchte" nicht mehr arbeiten gehen.
Wozu habe ich dann über ein Jahr lang Briefe geschrieben und einen Titel erkämpft??? Jugendamt sagt, sie könnten auch nichts weiter tun.
Was ist das für ein Rechtsstaat.

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lebensenergie67
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Kommt mir alles sehr bekannt vor, habe daß gleiche Problem

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#2
 Von 
Joker21
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 62x hilfreich)

... und mit welcher Konsequenz für Dich??? Hast Du es mal mit § 170 StGB versucht??? - Ich bin kurz davor.

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Lebensenergie67
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Taschengeldpfändung?
Das glaube ich nicht das das funktioniert, die gibt es zwar, wird aber nie angewandt. Habe meinem Ex-Mann schon 3 mal den Gerichtsvollzieher geschickt, weil ich auch einen Titel gegen ihn habe wegen Kindesunterhalt, erfolglos!
Neulich kam er auch mal zu mir, wegen unserer Schulden vom Kauf unserer Wohnung, der macht eigentlich gar nichts so ein Gerichtsvollzieher, der fragt nur ob Du zahlen willst.Dann sagst Du nein, der füllt sein Blatt aus und geht wieder. Den habe ich an der Tür abgefertigt, hat nicht mal darauf bestanden in die Wohnung zu kommen. Mein Anwalt sagte mir, das er es in seiner ca. 15jährigen Praxis noch nie erlebt hat, daß ein Gerichtsvollzieher was gepfändet hat.
Das macht mich doch stutzig, wozu er überhaupt kommt. Aber ich glaube ihm, habe es ja selber erlebt wie das abläuft!

Ach Joker21, was besagt der §170 StGB ?

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Lebensenergie67
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Oh ja Chavah, da hast Du wohl recht, ich meinte die Taschenpfändung. Die Taschengeldpfändung kannte ich nicht. Danke!

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#8
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo...

Ich muss Euch mal fragen wie man eine Taschengeldpfändung erwirkt.
Muss man dafür nicht erst den neuen Partner des/der Ex gerichtlich verklagen das er dem Partner Taschengeld zahlen muss, damit diese/dieser wenigstens einen geringen Teil der Unterhaltspflicht zahlen kann ?

Oder wie geht das ?

Gruß Bantam

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Joker21
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 62x hilfreich)

§ 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht
Wer sich seiner gesetzlichen Unerhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit GEldstrafe bestraft.

In der Praxis sieht's wohl meistens so aus, dass es erst mal eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gibt (Geld ist ja keines zu holen und würde die Situation ja nur noch mal verschärfen) - wenn das nicht fruchtet, geht's in den Bau.

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#11
 Von 
sterni20
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich schleich mich mal hier ein ich hab mal eine Frage kann man auch eine freiheitstrafe bekommen wenn man kindesUnterhalt zahlt aber nicht den vollen?da ich nur 1000 Euro verdien? Wäre sehr nett..den wir sind momentan fix und fertig danke

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#12
 Von 
Peepaul
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Recht hat der Typ !
Einfach nicht Zahlen !!
:respekt:

Hoffentlich schafft er es sich gegen dies Forderungen zu wehren !!

Meine Unterstützung hat er !!

-----------------
"Recht hat nicht der der Recht hat sondern der der es sich kaufen kann !!"

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#13
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Sehr schöner Beitrag, so geistreich... Lässt auch auf einiges schließen... :party:

-----------------
"gruß azrael"

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#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ swtreni

Der Selbstbehalt liegt bei 890,-, alles darüber kann gezahlt werden. Wenn ein gültiger Titel besteht, könnte es ein Riesenproblem geben. Der muss schnellstens abgeändert werden!

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"gruß azrael"

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#15
 Von 
Peepaul
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen...
Ich hoffe der Kerl fechtet alles an und gewinnt !!!

Und wenn man"n" so ne Abzocke selber erfahren hat, dann weiß man wovon man redet.

Beispiel: Noch zu DM Zeiten...

800,- DM Arbeitslosen Geld
500,- DM Miete
150,- Nebenkosten usw..

Rest zum Leben !!

Aussage Jugendamt: Das ist Ihr Problem !!
Und Pfändet den Unterhalt....vom Konto !!!

Soviel zum Thema selbstbehalt und so.........
:kotz:

-----------------
"Recht hat nicht der der Recht hat sondern der der es sich kaufen kann !!"

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#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Die D-Mark-Zeiten sind ja nun vorbei. Zahlst du mittlerweile deinem Kind den ihm zustehenden Unterhalt?

-----------------
"gruß azrael"

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#17
 Von 
Peepaul
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich NICHT !!!

Ich hatte zwar das Pech mir ein Kind anhängen zu lassen... Da ich in fraglicher Nacht betrunken und noch dazu jung und dumm war...

Aber dafür zahlen ??
Im Leben nicht !!

Da ich persönlich keine Materiellen Güter von Wert mehr besitze ;-)

Habe nämlich alles verschenkt !!

Auto gehört meinem Freund...
Haus habe ich verkauft, der Erlös liegt im Ausland auf einer Bank.
Gehalt bekomme ich auf ein Ausländisches Konto ausbezahlt...

Gibt es bei mir auch nichts zu holen !!

Und das kann ich nur jedem empfehlen der die Nase voll hat sich hier ständig abzocken zu lassen.

PS: Habe mir für damals 10000,- DM einen Ausländischen Pass besorgt.

Somit kann ich ganz legal ein und ausreisen...

:grins:

Und gewisse Leute bekommen jedesmal einen roten Kopf wenn Sie mich sehen.

-----------------
"Recht hat nicht der der Recht hat sondern der der es sich kaufen kann !!"

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#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ich hatte zwar das Pech mir ein Kind anhängen zu lassen... Da ich in fraglicher Nacht betrunken und noch dazu jung und dumm war...


Aber zum Poppen hat´s noch gereicht... :party:

Nun ja, jung bist du ja nun nicht mehr...


-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Du bist ja ein total toller Typ :respekt: *ironieoff*.

Dein armes Kind, muss toll sein, so einen Vater zu haben :augenroll:

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#20
 Von 
Peepaul
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

:grins:

Naja dumm war es der Frau zu vertrauen, von wegen ich nehme die Pille und so...
Es gibt auch durchaus Männer die sich um Verhütung gedanken machen ! Wäre ich mir unsicher gewesen hätte ich mit Sicherheit ein Kondom benutzt !!! Und beweise mal vor Gericht, das die Frau dich bewußt in die Irre geführt hat um dir ein Kind anzuhängen... Das habe ich nämlich im nachhinein erfahren.

Naja jedenfalls kann ich jedem Kerl hier nur raten sich mit aller MACHT gegen Jugendamt & Co zu wehren !! Alle möglichen Rechtsmittel ausschöpfen, sich nicht unter Druck setzen lassen. Und eben wenn alle Stricke reißen...
Untertauchen, alles Hab und Gut verkaufen und den Erlös jemanden anvertrauen dem man vertrauen kann. Gerade so Prestige Objekte wie Autos, am besten auf jemanden überschreiben dem man vertrauen kann. Weil einem Nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen !!

:cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Peepaul
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

@mikkian

Ich bin nicht der Vater... ich bin " nur der Erzeuger " Unter Vater verstehe ich was anderes !!
Und die Väter die Väter sind wissen was ich meine !! Die zahlen auch gerne für Ihre Kinder weil es Ihr Kinder sind und es Ihre Familie ist. Das ist was ganz anderes !!

Wäre es ein Kind welches aus einer Beziehung entstanden ist, wäre die Sache eine ganz andere !!

Wenn Man(n) eine Beziehung zu einem Kind hat dann zahlt man(n) gerne. Und zwar so gut wie man(n) kann das es dem Kind gut geht und man selber zufrieden leben kann.

Aber wenn man von JA & CO ausgepresst wird wie eine Zitrone, dann hört es bei mir auf !

Deswegen kann ich nur empfehlen sich zu wehren. Widerstand leisten wo es geht !
Und wenn man es geschickt anstellt sieht das JA keinen cent von dir !!



-----------------
"Recht hat nicht der der Recht hat sondern der der es sich kaufen kann !!"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Du disqualifizierst dich mit jedem Satz mehr.

Warum hast du eigentlich nicht verhütet? Die alte Leier von *die hat gesagt, sie nimmt die Pille*??? Langsam lächerlich...

-----------------
"gruß azrael"

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#23
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Liebe Zeit, Peepaul, nicht nur das Kind tut mir Leid, du langsam auch...

Jammer weiter, sei weiter stolz auf dich. Wenns dir damit gut geht...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Peepaul
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum soll ich verhüten wenn Frau sagt Sie nimmt die Pille ? Hätte Sie gesagt NEIN
Hätte es von meiner Seite wenn überhaupt nur Sex mit Kondom gegeben. Es ist ja nicht so das ich die Partnerin nicht kannte... Bei einem one night stand, wäre das ne ganz andere Situation da würde ich allein schon wegen AIDS ein Kondom nehmen....

-----------------
"Recht hat nicht der der Recht hat sondern der der es sich kaufen kann !!"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Peepaul
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Und ob ich Stolz auf mich bin !!!

:banana:

-----------------
"Recht hat nicht der der Recht hat sondern der der es sich kaufen kann !!"

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