Guten Abend,
mein Sohn ist im Mai 18 Jahre alt geworden.
Sein Vater hat immer pünktlich den festgestetzen Unterhalt gezahlt und ist weiterhin bereit seinen Sohn finanziell zu unterstützen.
Der Unterhalt muß lt. Ausage des Jugendamtes neu berechnet werden. Mein Sohn hat seinen Vater angeschrieben, um seine Verdienstbescheinigungen zu bekommen. Mein Sohn hat die entsprechenden Unterlagen erhalten. Er wollte jetzt beim Familiengericht den Unterhalt neu berechnen lassen. Dort hat man ihn abgewiesen mit der Antwort, sie wären nicht Zuständig. Das Jugendamt berechnet den Unterhalt nicht mehr, weil mein Sohn volljährig ist.
Meine Frage ist jetzt : Welche Behörde ist für die Unterhaltsberechnung volljähriger Kinder zuständig?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Mfg.
sonny
Unterhalt volljähriger Kinder
18. Juni 2004
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Frage vom 18. Juni 2004 | 19:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt volljähriger Kinder
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#1
Antwort vom 18. Juni 2004 | 19:22
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 18. Juni 2004 | 20:28
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 319x hilfreich)
Man findet im Netz einige Musterberechnungen und kann dann mit den eigenen Zahlen den Unterhalt selbst berechnen.Wichtig sind die unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte beider(!)Eltern und ggf. auch die vom Sohn.Bei Problemen würde ich hier mal die Zahlen angeben,bestimmt hilft jemand.Auch jeder Anwalt macht das - gegen Bezahlung...
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