Unterhalt volljähriges Kind, Schule gerade beendet

26. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rainer30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt volljähriges Kind, Schule gerade beendet

Hallo,
ich bin seit 2013 geschieden und inzwischen wieder verheiratet und habe mit meiner jetzigen Frau 1 Kind 8 Jahre.
Aus der ersten Ehe habe ich einen Sohn welche nun 19 Jahre wird
Aktuell bezahle ich meiner Ex Frau noch den kindesunterhalt.
Dieser müsste doch nun neu berechnet werden oder?
Ich verdiene netto 3500 meine EX Frau schätze ich auf 1500€
Sie hat diese Jahr den Job gewechselt und hat vom alten Arbeitgeber eine Abfindung von ca 150000€ erhalten
Sie besitzt noch ein Zweifamilienhaus wo sie nur 1 Wohnung zu einem Mindestmietbetrag vermietet hat.
Zählt dies auch alles zu Berechnung des Unterhaltes an unseren gemeinsamen Sohn
Kann ich den Unterhalt einstellen bis mein volljähriger Sohn Unterhalt fordert?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Kann ich den Unterhalt einstellen bis mein volljähriger Sohn Unterhalt fordert?
Wollen Sie das denn?

Der Junge muss ja nun irgendwie versorgt sein. Und das ist Ihre Aufgabe als Vater. Erkundigen Sie sich doch mal, wie es jetzt mit einem Studium oder einer Ausbildung weitergehen soll, wie viel der Sohn vielleicht selbst verdient und wie viel er seiner Meinung nach (von Ihnen) benötigt. Und bitten Sie ihn ggf. darum, Ihnen Informationen zu der finanziellen Situation der Mutter zukommen zu lassen.

Unterhaltspflichtig sind nun beide Elternteile. Da Sie offenbar deutlich mehr verdienen als die Mutter, müssen Sie vermutlich auch nach der Berücksichtigung Ihrer Ehefrau und Ihres jüngeren Kindes noch immer (deutlich) mehr zahlen als die Mutter. Die Immobilie und die Abfindung sind dabei tatsächlich zu berücksichtigen. Aber in welcher Höhe? Darüber könnte man sich im Einzefall lange streiten. Versuchen Sie doch einfach, eine für alle Beteiligten vernünftige Lösung zu finden.

Sie können natürlich auch sofort zu einem Anwalt gehen und sich dort beraten lassen. Gegen ein Honorar in Höhe von ein paar Hundert Euro sagt der Ihnen dann, dass Sie eigentlich monatlich nur 5 Euro weniger zahlen müssten. Ob sich das lohnt?

Eine besonders feine Art wäre es ja nicht gerade, jetzt einfach den Unterhalt ganz einzustellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Rainer30):
Kann ich den Unterhalt einstellen bis mein volljähriger Sohn Unterhalt fordert?

Kann man.
Können kann man nämlich vieles – ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.



Zitat (von Rainer30):
Dieser müsste doch nun neu berechnet werden oder?

Eher "oder" - es gibt kein "muss", ist alles freiwillig. Wenn keiner was ändern will, muss keiner was ändern,
Vor allem müsste er mal an den Sohn überwiesen werden und nicht an die Mutter.



Zitat (von Rainer30):
Zählt dies auch alles zu Berechnung des Unterhaltes an unseren gemeinsamen Sohn

Beide Elternteile sind - sofern leistungsfähig - zum Unterhalt verpflichtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Rainer30):
Aus der ersten Ehe habe ich einen Sohn welche nun 19 Jahre wird

Es ist dem Sohn eine gewisse Übergangszeit zuzugestehen, in der er sich über seine weitere Ausbildung klar wird. Dies sind einige Monate, also z.B. vom Ende der Schulzeit bis zum Beginn eines Studiums im Oktober.
In dieser Zeit muss/sollte Unterhalt weitergezahlt werden, normalerweise in etwa der alten Höhe.

Danach kommt es drauf an, was er dann macht.
Studium? Dann erst mal Bafög beantragen.
Danach den Unterhalt neu berechnen.
Bei einer Lehre ist die Vergütung anzurechnen.

Auf jeden Fall muss dein Sohn dann aktiv werden. Tut er nichts, brauchst du auch nach der Übergangszeit nichts mehr bezahlen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rainer30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo den Unterhalt einstellen möchte ich wirklich nicht.
Bezahle aktuell 566,50€ sowie noch Versicherungen und einen Fonds.
Leider bekomme ich seit 2016 keine Informationen mehr über meinen Sohn und der Kontakt ist nicht gewünscht
Ich werde auch nicht informiert wie es jetzt nach der Schule weiter geht
Auch das Jugendamt konnte damals anscheinend nichts machen
Ich möchte nur das wie bisher alles korrekt läuft und auch das Vermögen der Mutter herangezogen wird.
Ein Zweifamilienhaus für ca 300€ im Monat zu vermieten an ihre Mutter ist für mich nicht in Ordnung




0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Im Grunde sitzt du jetzt am längeren Hebel.
Dein Sohn muss aktiv werden, wenn er etwas von dir will.
Will er Unterhalt, muss er dir erst mal seinen Bafög-Bescheid, sowie die vollständigen Einkommensunterlagen der Mutter übermitteln. Nur dann kannst du den Unterhalt ausrechnen und musst auch zahlen, vorher nicht.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(930 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
In dieser Zeit muss/sollte Unterhalt weitergezahlt werden, normalerweise in etwa der alten Höhe.


Richtig. Aber ab 18 gehört der Unterhalt auf das Konto des Sohnes. Auf das Konto der Mutter kann nur dann Schuldbefreiend gezahlt werden, wenn der Sohn das so veranlasst hat. Der ist jetzt immerhin volljährig und voll geschäftsfähig.

Sofern der Unterhalt nicht tituliert ist und das hier

Zitat (von Rainer30):
Leider bekomme ich seit 2016 keine Informationen mehr über meinen Sohn und der Kontakt ist nicht gewünscht


wirklich so ist - also seit 2016 keinen Kontakt + keine Info, dann würde ich kommentarlos die Unterhaltszahlung einstellen und abwarten das sich jemand bzw. in diesem Falle der Sohn - nicht die Mutter - meldet.

2x Hilfreiche Antwort

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