Unterhalt volljähriges Kind wenn Tochter damals ausgezogen war und kein Kontakt mehr bestand?

20. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Privat1278
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt volljähriges Kind wenn Tochter damals ausgezogen war und kein Kontakt mehr bestand?

Mutter und Vater haben volljährige Tochter, 23 Jahre.
Drogen- sowie alkoholabhängig (zig Entzüge, alle erfolglos), ohne Ausbildung. Mit 19 Jahren Hals über Kopf ausgezogen (in einer anderen Stadt), nur ein Zettel lag auf dem Tisch.
Mit 20 schwanger, Kind in einer Pflegefamilie. Seither so gut, wie keinen Kontakt.
Jetzt kam Post von der Stadt N.K., in der Eltern aufgefordert werden, Unterhalt an die erwachsene Tochter zu zahlen, notfalls auch die Finanzen offenzulegen.
Mutter ist schwer erkrankt, bekommt selbst nur eine kleine EU-Rente, Vater ist Vollverdiener. Sie wohnen in einer kleinen Doppelhaushälfte, welches durch Raten getilgt wird.

Meine Frage: Sind Sie zur Zahlung verpflichtet? Muss nicht erwachsene Tochter, welche damals freiwillig auszog, für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen, in dem Sie arbeitet? Sie hat gesunde Arme und Beine, könnte also jede Arbeit aufnehmen.

Ich bin die Schwester und mache mir wirklich Sorgen um meine Eltern, besonders um meine Mutter, weil die ganze Situation nicht wirklich förderlich ist für Ihre Gesundheit. Vor allem nach den ganzen Jahren, die wirklich sehr nervenaufreibend waren.

Über Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar.

Herzliche Grüße.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wenn die Tochter erwerbsfähig ist und keiner Berufsausbildung nachgeht, dann ist kein Unterhalt zu zahlen. Arbeitslosigkeit zählt zum Lebensrisiko und das ist von den Eltern nicht abzudecken.

Anders sieht es aus, wenn die Tochter etwa aufgrund ihrer Suchterkrankung nicht erwerbsfähig sein sollte. Dann wären die Eltern ggf. schon zum Unterhalt verpflichtet. Weil Verwandte in gerader Linie einander lebenslang zum Unterhalt verplichtet sind.

Allerdings gelten beim Erwachsenenunterhalt viel höhere Hürden als etwa beim Kindesunterhalt.

Zunächst muss die Tochter nachweisen, dass überhaupt Unterhaltsbedarf besteht.

Zweitens haben die Eltern wesentlich höhere Freibeträge als beim Kindesunterhalt. Sie müssen weder hinnehmen, dass ihr Lebensstandard gefährdet wird, noch müssen sie die Rücklagen für die eigene Altersversorgung angreifen. Wenn nach Abzug des Selbstbehalts nichts übrig bleibt, dann ist auch nichts zu zahlen.

Ich würde an Stelle der Eltern erst mal keine Angaben zum Einkommen machen, sondern die Stadt auffordern darzulegen, worauf sich die Unterhaltsforderung stützt.

Wenn die Forderung nach Unterhalt dann immer noch aufrecht erhalten wird, dann sollten sich deine Eltern an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und sich in dieser Angelegenheit vertreten lassen, damit sie nicht über den Tisch gezogen werden.

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#2
 Von 
Privat1278
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Marcus2009,


hab recht herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Gibt es denn irgendwo im Netz eine Seite, in der man nachschlagen kann, wie hoch die Freibeträge der Eltern "sein dürfen"?

quote:
Weil Verwandte in gerader Linie einander lebenslang zum Unterhalt verplichtet sind.


Bedeutet das, dass ich meiner Schwester möglicherweise auch unterhaltspflichtig wäre?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Bedeutet das, dass ich meiner Schwester möglicherweise auch unterhaltspflichtig wäre?



Nein, "in gerader Linie" heißt, Kind - Eltern, Kind - Großeltern etc. etc. Bruder, Schwester, Onkel, Tante ... sind da nicht von betroffen.

Die Freibeträge findest du im Internet. Einfach mal googlen ...

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