Sehr geehrte Damen und Herren
meine Exfrau hatte bis zur Geburt unseres Kindes eine Vollzeitbeschäftigung im öffentlichen
Dienst, die nach ca. 8 Jahren wieder befristet reduziert auf 0,5 der üblichen Arbeitszeit ausgeübt wurde, wobei sie hier in einer anderen als der ursprünglichen Abteilung eingesetzt wurde.
Um diese andere interne Stelle in der Abteilung zu behalten wurde ihr angeboten einen neuen Arbeitsvertrag mit 50 oder 60% der Vollzeit abzuschließen, da sie sonst evtl. die Stelle intern hätte wechseln müssen, wobei sie billigend in Kauf genommen hat keinen Anspruch mehr auf eine Ganztagsstelle zu haben.
Im öffentlichen Dienst wird in der Regel eine Befristung der Arbeitszeit gewährt bis das
Kind volljährig ist, sie hätte dabei halt in Kauf nehmen müssen die Stelle intern wechseln zu müssen.
Zu diesem Zeitpunkt ging unsere Tochter bereits in das Gymnasium und es war absehbar
dass sie dann auch das Abitur macht und anschließend studiert.
Da sie nun diese Teilzeitstelle hat verdient sie jetzt so wenig dass sie gegenüber ihrer Tochter ihrer Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen kann.
Die Unterhaltskosten würden nun alleine an mir hängen bleiben.
Hierzu meine Fragen:
1. Kann ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden, da sie ja genau wusste
dass sie sich somit ihren Verpflichtungen entziehen kann?
2. Kann sie zur Wiederaufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit gezwungen werden.
3. Wie sieht es aus wenn das Haus das sie dann wenn meine Tochter studiert alleine
bewohnt und bereits Schuldenfrei oder nur noch gering belastet ist, ist hier ein Wohnwertvorteil anzusetzen?
4. Wie stehen meine Chancen hier rechtlich etwas zu erwirken, um nicht alleine für die Unterhaltszahlungen aufkommen zu müssen?
Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten
und mir Rat geben
mit freundlichen Grüßen
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"Mitternachtskrimi"
Unterhalt volljähriges studierendes Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Anton05 ,
Wie alt ist die Tochter wenn sie studiert?
Wohnt sie dann noch bei einem Elternteil? oder "eigene
Wohnung"?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo Edy,
meine Tochter ist 18 Jahre alt, wenn sie das Studium
beginnt und hat dann vermutlich auch eine eigene Wohnung.
Mit freundlichem Gruß
Anton
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"Mitternachtskrimi"
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Hallo Anton,
Tochter mit eigener Wohnung hat einen Bedarf ( 2012)
von 670€ monatlich.
Sie muss vorrangig BAFÖG beantragen (auch wenn es einen
0€ Bescheid gibt).
Dieser Befögbetrag und das volle Kindergeld werden vom
Bedarf abgezogen.
Dein Selbstbehalt 1200€ (ab 2013).
Wenn die Mutter schon seit Jahren ihren Verdienst
verringert hat (dann wohl mit deinem Einverständnis)
ist mit fiktiven EK usw. m.E nichts mehr zu machen.
Wohnvorteil könnte funktionieren.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
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