hallo, ich habe eine frage.
meine eltern wollen sich jetzt trennen.
mein vater zieht zu seiner neuen freundin, ist aber in einer neuen, eigenen wohnung gemeldet, die er extra unterhält.
jetzt ist meine frage ob ich und mein bruder anspruch auf unterhalt haben, oder mein vater erst nach dem trennungsjahr zahlen muß? wir sind beide arbeitslos und auf der suche nach einer ausbildung.
Unterhalt vom Vater bevor Scheidund der Eltern?
6. August 2003
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Frage vom 6. August 2003 | 04:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt vom Vater bevor Scheidund der Eltern?
#1
Antwort vom 7. August 2003 | 23:45
Von
Status: Praktikant (517 Beiträge, 149x hilfreich)
Hallo,
natürlich habt ihr Anspruch auch Kindesunterhalt. Trennungsunterhalt (sollte es vorerst bei der Trennung bleiben) steht eurer Mutter zu. Bei der Berechnung des Unterhaltes geht Kindesunterhalt immer vor.
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=208
Gruss Stern
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