Unterhalt von Eltern während des Studiums; drohende Arbeitslosigkeit Vater

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.05.2018 13:37:07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt von Eltern während des Studiums; drohende Arbeitslosigkeit Vater

Hallo zusammen!

Ich bin 19 Jahre und studiere zur Zeit im ersten Semester. Ich beziehe neben dem normalen Kindergeld BAFÖG, jedoch nicht den höchsten Satz. Ich wohne nicht bei meinen Eltern. Meine Eltern wohnen seit einem halben Jahr getrennt und sind gerade mitten in der Scheidung. Da mein BAFÖG nicht ausreichend ist, um Wohnung, Strom, Mobilfunkvertrag etc. zu zahlen, bekomme ich von meiner Mutter 100€ und von meinem Vater 100€ monatlich dazu. Nun kann es sein, dass mein Vater bald arbeitslos ist (ist nicht sicher; er ist immer nur befristet eingestellt). Meine Frage ist deshalb kann ich von ihm noch Unterhalt verlangen? Eigentlich ist er mir ja zu Unterhalt verpflichtet, auch wenn ich BAFÖG bekomme, da dieses ja nicht reicht. Kann er vom Amt Unterhalt für mich beantragen?
Es kann zudem passieren, dass ich ab dem 3. Semester weniger BAFÖG bekomme, weil in dem Jahr zu dem der BAFÖG-Satz berechnet wird (also 2016), beide Eltern gut verdient haben (in 2015 war mein Vater ein paar Monate arbeitslos und meine Mutter 3 Monate woanders angestellt, wo sie nicht so gut verdient hat).
Steigt damit der Unterhalt, zu dem mir meine Eltern verpflichtet sind? Oder wie wird das geregelt?

Ich hoffe mir kann jemand hier weiterhelfen. Für Fragen bezüglich meines Problems stehe ich gerne zur Verfügung.


-- Editiert von fb482434-79 am 19.01.2018 18:29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wird man arbeitslos bekommt man zuerst ALG1. Wie hoch ist das EK des Vaters?

Wenn das EK der Eltern sich verringert, kann man einen Aktualisierungsantrag stellen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/aktualisierung.php

edy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von fb482434-79):
Eigentlich ist er mir ja zu Unterhalt verpflichtet, auch wenn ich BAFÖG bekomme, da dieses ja nicht reicht.
Nein, so ist es "eigentlich" nicht.

Die Eltern sind zu Unterhalt verpflichtet, soweit das Kind bedürftig ist. Bedürftigkeit ist aber nicht so pauschal mit "wenn es nicht reicht" definiert, sondern es gibt relativ feste Sätze.
Bei einem Kind, das nicht im Haushalt der Eltern lebt, ist das ziemlich genau der BAFÖG-Höchstsatz (wobei das Kindergeld anzurechnen ist) plus - wenn nötig - Krankenversicherung.
Das wären dann also 735€, Bei einem Kindergeld von 194€ wäre also maximal noch ein Bedarf von 541€ da. Das aktuelle BAFÖG davon abziehen (denn in dem Maße ist man ja nicht mehr bedürftig) und man hat den Betrag, den die Eltern gemeinsam maximal zahlen müssen.

Wenn die Eltern mehr zahlen, dann ist das freiwillig. Bei der Aufzählung da oben ist übrigens spätestens mit "Mobilfunkvertrag" ein Posten genannt, der sicherlich nicht zu Bedürftigkeit führt.

Übrigens ist es durchaus erlaubt und auch nicht unüblich, neben dem Studium zu jobben. vielleicht wäre das eine Option bei Geldmangel?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist deshalb kann ich von ihm noch Unterhalt verlangen?

Nicht wirklich. Sie sind volljährig und gehen nicht mehr zur allgemeinbildenden Schule, d.h. es besteht keien gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr für den Unterhaltspflichtigen. Wenn der Vater kein Geld mehr hat, um Unterhalt zu zahlen, dann muss man das hinnehmen.
Wahrscheinlich wird sich dann der Bafög-Satz erhöhen.
Möglicherweise wird die Mutter einen Teil des Unterhalts übernehmen müssen, den der Vater bislang gezahlt hat.
Und wenn das nicht reicht, muss man entweder die eigenen Ausgaben reduzieren oder jobben gehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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