Unterhalt von Mutter

3. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mick40
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt von Mutter

Meine Tochter(16) zieht nun zu mir und meine Exfrau will von mir eine Erklärung, das ich keinen Unterhalt verlange. Sie ist EU-Rentnerin und hat noch 2 kleine Kinder, also ist sie doch sowieso unter dem Selbstbehalt. Oder sehe ich das falsch?
Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mick40
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag: Sie verlangt auch noch, das meine Tochter den Unterhaltsverzicht unterschreibt!!!

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#2
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Mick40
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Damit meine Tochter ohne Stress ausziehen kann!
Habe ihr angeboten, das ich keinen Unterhalt verlange, weil sie von ihrer EU-Rente die anderen Kinder (nicht von mir)versorgen muß.
Wollte nur Kindergeld nehmen. Bin eben immer wieder zu gutmütig.
Denke mal, sie will etwaige direkte Ansprüche meiner Tochter an sie ausschließen. Aber mit 16 ist die Unterschrift doch nicht gültig?

-- Editiert von Mick40 am 03.08.2006 20:51:17

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#4
 Von 
Mick40
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag: Das mache ich natürlich nicht mit!

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#5
 Von 
Mick40
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Achso, Ansprüche hab ich keine gegen meine Ex!
Danke

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#6
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

Den Kindesunterhalt fordern Sie stellvertretend für das Kind ein. Daher hat ein Unterhaltsverzicht zwischen Mutter und der 16-jährigen Tochter rechtlich von vornherein keinen Bestand. Sofern Sie den Unterhalt, der der Tochter zusteht, nicht stellvertretend für sie einfordern, machen Sie sich gegenüber der Tochter haftbar. Ein Verzicht auf Kindesunterhalt, den die Eltern vereinbaren, kann meiner Meinung nach nur als sittenwidrig bezeichnet werden, denn hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung der Eltern, die ganz eindeutig zum Schaden des Kindes gereicht. Das kann die Rechtsordnung so nicht hinnehmen. Schließlich wird durch eine solche Vereinbarung gegen einen elementaren Leitsatz des Familienrechts verstoßen: Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltspflichtig. Und, ob dieser Grundsatz einfach so durch Vereinbarung aufgehoben werden kann, erscheint doch wohl mehr als fraglich.

Wenn Sie das alles aber hieb- und stichfest wissen wollen, gibt es nur eins: Fragen Sie einen kompetenten Fachanwalt für Familienrecht (was wohl dringend anzuraten ist, schließlich geht es um Ihre Tochter).

-- Editiert von Michi78 am 03.08.2006 23:03:54

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#7
 Von 
Mick40
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die umfangreiche Auskunft!!!
Ich werde einen Anwalt konsultieren.

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#8
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Man darf nicht auf kindsunterhalt verzichten.

Man (mann/oder Frau) hat die Pflicht, die Ineressen des Kindes zu vertreten.

Also prinzipiell ist es verboten, auf Kinsunterhalt zu verzichten.

Andersherum:Wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber...wenn kein Titel besteht, oder Mutter in Verzug gesetzt wird, hat Tochter auch keine ansprüche später, auf "Nachzahlungen"

Anmerk:

Da Tochter erst jetzt zu Dir zieht, wirst Du bisher gezahlt haben.....besteht ein Titel (gerichtl. Verfahren/Festlegung des Unterhaltes)gegen Dich? Dann solltest Du das abändern lassen.....sonst häufen sich für Dich Schulden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Norbie1963
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist rechtlich nicht zulässig!
Das Kind hat einen Rechtsanspruch auf den Unterhalt, der zwingend ist.
Das da noch mehr Kinder sind, ändert daran nichts.
Solche Vereinbarungen sind rechtlich nicht bindend.

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