Halli Hallo,
Ich wollte was nachfragen und schildere hier mal den Fall.
Ich habe mit meinem Ex Freund eine Tochter.
Seit unserer Trennung
wohne ich mit meinem neuen Freund zusammen.
Seit dem zahlt er keinen Unterhalt, er war zu dieser Zeit auch noch Schüler, da er eine Ausbildung nachgeholt hat.
Desweiteren sieht er sein Kind auch nicht, da er weggezogen ist und nun ca 500km von uns weg wohnt.
Er selber sagt auch, dass es ihm nichts ausmacht... Ich verstehe das nicht...
Er hat auch vor über 1 Jahr seine Diagnose bekommen, dass er Asperger Autist ist.
Selber kann er es nicht nachvollziehen, warum er Unterhalt zahlen soll.
Ich habe schon einen Anwalt wegen dem Unterhalt eingeschaltet und nun ist die Frage, wie ich da vorgehen soll.
Ob es irgendwas zu beachten gilt, da er dies laut seinen Aussagen nicht so nachvollziehen kann. UNd wenn ich mich nicht irre asperger auch als behinderung gilt.
Ich selber kenne mich mit diesem thema also asperger nicht wirklich aus, ist mir aber auch egal. Er ist auch ein Mensch also kann er sich auch wie ein Mensch benehmen.
Liebe Grüße
Lisa
Unterhalt von Vater mit Asperger
19. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 19. Mai 2020 | 16:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt von Vater mit Asperger
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#1
Antwort vom 19. Mai 2020 | 16:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32169 Beiträge, 5654x hilfreich)
Du gar nicht. Lass das den Anwalt machen.ZitatIch habe schon einen Anwalt wegen dem Unterhalt eingeschaltet und nun ist die Frage, wie ich da vorgehen soll. :
Richtig. Bitte lass den Anwalt seine Arbeit machen.ZitatEr ist auch ein Mensch also kann er sich auch wie ein Mensch benehmen. :
Bekommst du jetzt Unterhalts-Vorschuss?
Darf ich fragen, wie alt das Kind jetzt ist?
#2
Antwort vom 19. Mai 2020 | 16:58
Von
Status: Student (2798 Beiträge, 919x hilfreich)
Wenn du einen Anwalt einschaltest, dann übernimmt dieser die Aufgabe. Es wäre also sinnvoll du überlässt ihm seine Arbeit und machst gar nichts.ZitatIch habe schon einen Anwalt wegen dem Unterhalt eingeschaltet und nun ist die Frage, wie ich da vorgehen soll. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Mai 2020 | 18:45
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Bei einer Unterhaltsplicht geht es weniger um Einsichtsfähigkeit als um Leistungsfähigkeit.
Der Kindsvater sollte insoweit zur Auskunft über sein Einkommen und Vermögen aufgefordert werden bzw. in Verzug gesetzt werden.
#4
Antwort vom 19. Mai 2020 | 18:48
Von
Status: Unbeschreiblich (38441 Beiträge, 14004x hilfreich)
Ich denke mal, das weiß der mandatierte Anwalt.
wirdwerden
#5
Antwort vom 19. Mai 2020 | 19:04
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Aber möglicherweise die Fragestellerin nicht.
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