Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin 20 Jahre alt, habe 2002 eine Ausbildung zur Sozialassistentin angefangen, diese 2004 erfolgreich abgeschlossen. 2004 habe ich dann die weitergehende Ausbildung zur Erzieherin angefangen, jedoch musste ich sie leider 2005 aus persönlichen Gründen abbrechen. Während dieser Zeit habe ich bei meiner Mutter gewohnt, mein Vater
hat monatlich 180 Euro Unterhalt an mich gezahlt. Ich habe noch zwei Brüder, die mittlerweile beide nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Die Ausbildung ist eine schulische Ausbildung, mein Ziel ist es, die Erzieherausbildung abzuschließen. Ich war nun 1 Jahr arbeitssuchend, bzw. davon auch lange Zeit krankgeschrieben. Nun kann ich meine Ausbildung fortsetzen, wohne mittlerweile (seit Oktober) nicht mehr zu Hause, jedoch haben meine Eltern in dieser Zeit auch gar nichts bezahlt.
Nun meine Frage: Hätten sie eigentlich zahlen müssen? Und müssten sie nun für meine Ausbildung Unterhalt zahlen? Mein Ziel war immer, Erzieherin zu werden. Und die Ausbildung zur Sozialassistentin ist Vorraussetzung, um überhaupt die Ausbildung zur Erzieherin anzufangen. Gilt das trotzdem als abgeschlossene Berufsausbildung?
Würde mich über Antworten sehr freuen. Falls ihr noch einiges wissen müsst, bin ich gern bereit zu antworten.
Liebe Grüße, Steffi
Unterhalt von den Eltern - Ausbildung Erzieherin Sozialassistentin
Notfall oder generelle Fragen?
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--- editiert vom Admin
Wie gesagt... Im Oktober habe ich abgebrochen, nun Ende August setze ich sie fort. Ich hätte sie sicherlich nicht abgebrochen, wenn es für mich zu diesem Zeitpunkt nicht das Beste gewesen wäre. Ich habe versucht, die Ausbildung hier (andere Stadt) direkt fortzusetzen, dies war jedoch leider nicht möglich.
Aber hätten sie in der Zeit, inder ich arbeitssuchend war, Unterhalt zahlen müssen?
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--- editiert vom Admin
Hallo,
mal vorab: Voraussetzung für die Ausbildung zur Erzieherin ist die Mittlere Reife und nicht Sozialassistentin. Zuvor macht man die Ausbildung zur Kinderpflegerin und kann anschließend Erzieherin machen so läuft es bei uns.
Du musstest deine Ausbildung wg. priv. Gründe abbrechen? Wenn das wie du geschrieben hast wg. Krankheit war müssen deine Eltern eigentlich für dich Unterhalt zahlen. Ich kann dir nur empfehlen über Prozesskostenhilfe einen Anwalt zu nehmen bzw. vielleicht bekommst du noch Auskunft über das Judendamt.
In Niedersachsen muss man die mittlere Reife haben, anschließend die Ausbildung zur Sozialassistentin machen (2 Jahre) und dann noch 2 Jahre Erzieherin. Wenn man "nur" einen Hauptschulabschluss hat, muss man die Ausbildung zur Kindepflegerin machen, anschließend das 2. Jahr der Ausbildung Sozialassistentin und dann 2 Jahre Erzieherin. Und bei Abi darf man auch direkt ins zweite Jahr einsteigen.
Ich selber war ca. zwei Monate krank geschrieben. Mein Freund ist schwer erkrankt und ich hab es für wichtiger gehalten, bei ihm zu sein. Ich war halt nervlich selber fertig. Meine Eltern haben seitdem nichts gezahlt, sie sehen das nicht ein. *seufz*
Aber mich würd halt schon interessieren, ob sie zahlen müssen wenn ich meine Ausbildung nun fortsetze.
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