Unterhalt von den Eltern, wenn ich zwei Ausbildungsjahre nicht erfolgreich beendet habe?

10. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sabse21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt von den Eltern, wenn ich zwei Ausbildungsjahre nicht erfolgreich beendet habe?

Hallo. Ich stecke in einer ziemlich komplizierten Situation und weiss nicht so recht was ich tun soll. Von Freunden wurde mir dies und das geraten, was mir allerdings nicht so recht weiterhilft. Ich bin 21 Jahre alt, habe Realschulabschluss und bin c.a. vor einem Jahr von zuhause ausgezogen, weil meine Eltern mich schon immer stets runtermachten, teilweise gewalttätig waren, in meinem Alter noch alles für mich bestimmen wollten und mich dermaßen kontrollierten und erpressten wo es nur ging. Ich habe dies versucht bis zu meinem 20 Lebensjahr auszuhalten, weil ich keine andere Möglichkeit hatte, von zuhause auszuziehen. Dann lernte ich meinen Freund kennen, der noch zuhause lebt und mich mit zu sich nahm. Nun sind zusätzlich im Laufe der letzten Jahre folgende Probleme aufgetreten. Ich habe eine Erzieherausbildung angefangen ( 2 Jahre Sozialassitenz + 3 Jahre Erzieherausbildung = Gesamtausbildung). Die ersten 2 Jahre gingen schulisch gesehen problemlos über die Bühne. Doch dann verschlechterte sich das Verhältniss zu meinen Eltern immer mehr was mich belastete. Zusätzlich wurde meine Migräne , die ich seit der Pubertät habe schlimmer. Aus den beiden Gründen kam es zu Fehlzeiten in der Ausbildung, weshalb ich das erste Jahr der Erzieherausbildung wiederholen musste. Ich bemühte mich etwas gegen die Migräne zu tun doch ich fand keinen Weg der geholfen hat, das Verhältniss zu meinen Eltern verschlechterte sich noch mehr. Die Folge war, das ich das erste wiederholte Jahr auch nicht ordnungsgemäß absolvieren konnte. Nun musste ich beim Schulamt einen Antrag stellen und unter Vorraussetzung das ich einen Weg finde, die Migräne loszuwerden oder trots Migräne regelmäßig anwesend zu sein, durfte ich das Jahr noch einmal wiederholen. Zu dieser Zeit wohnte ich schon ein paar Wochen bei meinem Freund.
Die Sache mit der Migräne ist mir jetzt Gott sei dank mit vielen Anläufen gelungen. Allerdings habe ich mir ab den Sommerferien, als fest stand das ich schon wieder wiederholen musste, 11 Kilo angefressen, weil mich alles so belastet hat. Dies tut aber nichts zur Sache. Jetzt läuft es schulisch gesehen wieder gut, da ich nicht mehr engen Kontakt zu meinen Eltern habe und ich nur noch sehr selten Migräne habe. Doch das Problem weshalb ich dies schreibe ist nun das Problem mit dem Geld. Ich beziehe von meinen Eltern 152 Euro Kindergeld, lebe hier bei meinem Freund, von dem Wasser, Strom, Essen etc der Eltern meines Freundes, was mir sehr unangenehm ist. Ich würde neben der Schule gern arbeiten gehen, dies geht aber nicht, da der Weg zwischen meinem derzeitigen Zuhause und der Schule ohne Auto und mit Buss und Bahn sehr lang ist, weshalb mir keine Zeit bleiben würde, Schularbeiten zu erledigen oder zu lernen. Ich habe also kein Geld für eine Wohnung in der nächsten Nähe meiner Schule. Ich habe kein Geld für Kleigung oder Dinge wie Bücher die ich für die Schule brauche etc. Das einzige Geld was ich dafür zur Verfüngung habe sind die 150 Euro Kindergeld, wovon ich auch noch Buss und Bahn bezahlen muss, was sehr teuer ist (75 Euro), da der Weg ziemlich lang ist. Da es mir sehr unangenehm ist von der Freundlichkeit, der Eltern meines Freundes zu leben und aus den anderen genannten Gründen, hätte ich es sehr nötig, Unterhalt von meinen Eltern zu bekommen. Allerdings weiss ich nicht, ob ich noch Unterhalt bekommen kann, weil ich zwei Ausbildungsjahre nicht erfolgreich beendet habe und wiederholen musste. Hat evtl. jemand Erfahrung diesbezüglich und kann mir einen Rat geben. Vielen Dank im Vorraus und einen schönen Abend.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Moin Sabse,

so wie ich das im Moment überblicke, hast du einen ersten beruflichen Abschluss, nämlich den der Sozialassistentin. Wenn man jetzt die zwei Jahre Wiederholung nimmt, könnte der Unterhaltsanspruch beendet sein, da Kinder auch die Verpflichtung haben, ihre Ausbildung zügig zu beenden. Und drei mal das gleiche Schuljahr? Da wird man dich fragen, ob du für diese Ausbildung geeignet bist. Hast du schon Bafög beantragt?

gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 11.12.2005 10:28:13

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