Hallo,
ich zahle für mein Kind Unterhalt.
Nun habe ich eine dreijährige berufsbegleitende Ausbildung begonnen. Mein Arbeitgeber besteht darauf, dass ich in dieser Zeit auf 30 Wochenstunden heruntergestuft werde, und natürlich auch entsprechend weniger verdiene.
Ausserdem muss ich die Schule selbst bezahlen (100,- € / Monat)
Kann ich für diesen Zeitraum den Unterhalt
für mein Kind neu berechnen lassen, oder bleibt mir nur der Weg der Unterhaltsabänderungsklage?
MfG
Hans
Unterhalt wärend berufsbegl. Ausbildung
22. September 2009
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Frage vom 22. September 2009 | 13:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt wärend berufsbegl. Ausbildung
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#1
Antwort vom 22. September 2009 | 14:32
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo Hans,
quote:
Nun habe ich eine dreijährige berufsbegleitende Ausbildung begonnen.
Warum ist diese notwendig? Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bist Du in einem Angestelltenverhältnis und hat ein regelmäßiges Einkommen.
Auch wenn der AG wünscht, dass Du deine Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden reduzierst, wird das m.M.n. für den Kindesunterhalt nicht relevant sein. Dieser müsste in der bisherigen Höhe bedient werden.
quote:
Kann ich für diesen Zeitraum den Unterhalt für mein Kind neu berechnen lassen, oder bleibt mir nur der Weg der Unterhaltsabänderungsklage?
Sicherlich kannst Du es versuchen. Ich sehe aber wenig bis keine Chance, dass Du da Erfolg haben wirst.
LG Nero
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#2
Antwort vom 22. September 2009 | 14:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Warum ist diese notwendig? Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bist Du in einem Angestelltenverhältnis und hat ein regelmäßiges Einkommen.
Richtig. Allerdings würde ich nach der Ausbildung etwas mehr verdienen, und hätte in diesem Bereich auch grössere (überhaupt) Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
quote:
... wird das m.M.n. für den Kindesunterhalt nicht relevant sein. Dieser müsste in der bisherigen Höhe bedient werden.
Warum? Ich verdiene doch in diesem Zeitraum erheblich weniger. Und ich mache diese Ausbildung ja auch nicht aus Jux und Dollerei.
Sollte ich den Unterhalt tatsächlich in der bisherigen Höhe weiter zahlen müssen, bin ich nicht in der Lage diese Ausbildung fortzuführen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. September 2009 | 15:03
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo Hans,
wenn es um Kindesunterhalt geht, darfst Du Dich durch eine selber herbeigeführte Veränderung in Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht schlechter stellen.
Aber auch wenn es durch die geringere Stundenzahl zu einen niedrigeren Unterhaltsbetrag kommen sollte, würde sich dieses doch vermutlich im Rahmen von 16-32€ im Monat bewegen. Also so 1-2 EK-Stufen in der DT. Den Mindstunterhalt schuldest Du aber in jedem Fall
Um dieses genau beurteilen zu können, fehlen aber die entsprechenden Angaben.
LG Nero
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#4
Antwort vom 22. September 2009 | 15:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
wenn es um Kindesunterhalt geht, darfst Du Dich durch eine selber herbeigeführte Veränderung in Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht schlechter stellen.
OK, Danke für die Information.
Jetzt muss ich erstmal zur Schule ...
MfG
Hans
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