Hallo,
folgender Fall:
In unserer Ehe steht eine Scheidung bevor. Wir haben zwei Kinder, die aufgrund meiner Vollzeitstelle hauptsächlich bei der Mutter verbleiben werden. Netto habe ich etwa 3100 Euro, meine Frau 1300 Euro.
Das gemeinsame Haus werden wir wohl verkaufen. Da ein Teil abbezahlt ist, rechne ich damit, das meine Frau und ich jeweils etwa 40.000 Euro bekommen werden.
Durch mein höheres Einkommen bin ich unterhaltspflichtig meinen Kindern und meiner Exfrau gegenüber. Muss ich den vollen Unterhalt bezahlen, auch wenn sie (vermutlich etwa) 40.000 Euro bekommen wird? Ist ausschließlich das Einkommen ausschlaggebend?
Nicht falsch verstehen, ich werde definitiv den Unterhalt übernehmen und möchte mich nicht drücken. Möchte nur wissen, auf wie viel ich mich etwa einstellen muss.
Danke!
Unterhalt wenn Exfrau Vermögen hat
Komische Denkweise.
Du bekommst doch ebenso 40.000.
Wenn das ein Grund sein soll (ist es aber eh nicht) dass die Ex keinen Unterhalt bekommen soll, dann müsste es umgekehrt ja auch ein Grund sein, dass du sogar mehr zahlen müsstest. Pattsituation.
Aber völlig irrelevant . Es zählt alleinig das Einkommen. Zumal es hier um Kindesunterhalt geht. Was hat das Vermögen der Mutter mit den Kindern zu tun? Denen steht der Unterhalt zu.
Sobald einer von beiden den Scheidungsantrag per Anwalt beim Gericht einreicht, rechnet jeder Anwalt den Unterhalt aus.Zitat :Möchte nur wissen, auf wie viel ich mich etwa einstellen muss.
Dein Anwalt deinen...und der Anwalt deiner Frau ihren.
Sie leistet Naturalunterhalt für eure Kinder. Du leistest für beide Barunterhalt.
Die Düsseldorfer Tabelle sagt dir, wieviel du mit deinem ---Einkommen--- zu zahlen haben wirst.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/index.php
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Danke für eure Antworten.
Für die Kinder verstehe ich das, das ist klar. Aber wie ist es bei dem Trennungsunterhalten bzw. danach dem Ehegattenunterhalt? Da finde ich es, schalkefan, keine "komische Denkweise", wenn die Frau genügend Vermögen hat, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, und dann dennoch den vollen Unterhalt vom Exmann bekommt.
Hat das Vermögen des Unterhaltsempfängers Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Trennungs- und Ehegattenunterhalts?
Doch, auch beim Trennungsunterhalt ist es egal. Du misst mit zweierlei Maß.
Während du dein Vermögen aus dem Hauskauf behalten darfst, soll sie ihres für ihren Unterhalt aufbrauchen?
Es wird doch auch in Gegenzug bei der Unterhaltsberechnung nicht zu deinem Einkommen mit angerechnet. Wie würdest du es umgekehrt finden, wenn sie nun sagt, du hast ja Vermögen, also zahle mehr Trennungsunterhalt?
Zitat :Hat das Vermögen des Unterhaltsempfängers Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Trennungs- und Ehegattenunterhalts?
Trennungsunterhalt bis zur Scheidung:
Kein Einfluss
Nach der Scheidung:
Unter Umständen ja
Siehe hier:
https://share.google/n5FaxaWGPRNHNUC9M
Wenn Sie den Text vollständig durchlesen, finden Sie auch eine Antwort genau für Ihre Konstellation.
Wenn das Vermögen aus dem Verkauf einer ehemals gemeinsamen Immobilie stammt, hat das keinen(!) Einfluss auf die Höhe des Unterhalts - §1577(3) BGB.
Denn dieser Paragraph bildet genau das ab, was Schalkefan in der ersten Antwort schrieb. Es geht nicht an, dass einer der Ehepartner das Vermögen aus der Ehe aufbrauchen muss (und kein Unterhalt bekommt) und der andere Ex-Ehepartner das Vermögen aus der Ehe behalten kann und noch obendrauf keinen Unterhalt zahlen muss.
Das sieht auch das deutsche Recht so.
Man muss hier doch unterscheiden. Es gibt die verschiedensten Gründe, warum Exenunterhalt oder auch Trennungsunterhalt zu zahlen ist. Und davon ist dann auch abhängig, ob und wie lange zu zahlen ist. Da ist der häufigste Grund die Sorge für die gemeinsamen Kinder, ist natürlich auch vom Alter abhängig. Dann gibt es aber auch noch andere Gründe. Der sozial Schwächere (hier die Ehefrau) hat gemeinsam mit dem Stärkeren ein Lebenskonzept aufgebaut, z.B. dass der eine primär für den finanziellen Unterhalt sorgt, der andere eben für die Lebensqualität zu Hause sorgt. Da findet und kann auch aus guten Gründen keine Wertung statt finden. Das hat zur Folge, dass eben als Nachwirkung für eine gewisse Zeit noch eine finanzielle Gleichwertigkeit da ist, Unterhalt zu zahlen ist. Es ist dann im Einzelfall zu prüfen, wie lange dieser Vertrauensschutz noch gilt.
Nach der Trennung fallen diese beiden Gründe für Unterhaltszahlungen zusammen. Irgendwann fällt dann ein Grund weg, z.B. wegen Alters der Kinder oder eben der Vertrauensschutz auf den Bestand der Ehe per se. Dadurch kann es dann auch Schwankungen ergeben.
wirdwerden
Zitat :Wir haben zwei Kinder, die aufgrund meiner Vollzeitstelle hauptsächlich bei der Mutter verbleiben werden. Netto habe ich etwa 3100 Euro, meine Frau 1300 Euro.
Wie alt sind denn die Kinder?
Ich nehme an die Noch-Frau arbeitet Teilzeit?
Ab einem gewisen Alter der Kinder kann Vollzeit verlangt werden, das mindert den nachehelichen Unterhalt.
Hallo zusammen,
danke für eure Antworten. Ich verstehe natürlich das Konzept, dass man sagt, der eine (in dem Fall ich) geht arbeiten und der andere (meine Frau) sorgt zu Hause für die Lebensqualität.
Für mich ist die Frage also beantwortet, dass in unserem Fall der Erlös aus dem Hausverkauf keinen EInfluss hat auf die Höhe des Trennungs- und Ehegattenunterhalts.
Zitat :Wie alt sind denn die Kinder?
Ich nehme an die Noch-Frau arbeitet Teilzeit?
Ab einem gewisen Alter der Kinder kann Vollzeit verlangt werden, das mindert den nachehelichen Unterhalt.
Die Kinder sind 2 und 6, also noch sehr klein. Daher ist es auch klar, dass meine Frau nicht voll arbeiten kann, würde ich auch nicht verlangen. Meine Kinder sollen zu Hause gut versorgt sein.
LG
Eine sehr wohltuende Einstellung, die Du hast. Dir zum Trost: der Unterhalt für die Ex wird sich im Laufe der Jahre reduzieren. Das ist also doch recht überschaubar. Und - die Ex arbeitet ja. War haben also nicht das Problem, dass ein komplizierter Wiedereinstieg erfolgen muss. Wenn dann Kita, Wohnung und Arbeitsplatz nicht zu weit auseinander sind, dann spielt sich das doch ein.
wirdwerden
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