Hallo.
Kurze frage:
Bin ich unterhaltspflichtig ,auch wenn die Ex-Frau mit meinen 2 Kindern, noch mein Haus bewohnt (bis sie eine Wohnung hat)
Dazu sei gesagt das ich weiterhin für alle Kosten aufkomme. ...wie: Hausrate,strom,Wasser,Versicherung,Kindertagesstättengebühr usw. ,ebenso zahle ich von mir aus noch 250€ für deren monatlichen Elebensmitteleinkauf.
Meine Exfrau zahlt lediglich ihre Autorate.
Meine Exfrau geht auch derzeit nur auf 450€ arbeiten....Das ist auch der Grund das ich alles weiterhin bezahle!
Warum auch immer schießt sie jetzt quer und will noch extra den Unterhalt für sich und die kinder.
Kann sie mich dazu verpflichten unterhalt für sich und die Kinder zu zahlen?
Lg
Unterhalt wenn Frau noch im Haus lebt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das eine (Unterhalt) hat doch nichts mit dem anderen (Haus bewohnen) zu tun. Trennen SIe das.
Klar müssen SIe Unterhalt zahlen.
Klar muss Ihre Frau Miete zahlen.
Und nein, besser nicht mit dem lfd. Unterhalt verrechnen, das gibt meist nur Ärger.
Wie ich es Ihnen schon im Mietrecht schrieb ... nehmen SIe sich (ziemlich zügig) einen Anwalt und lassen SIe sich da umfänglich beraten.
Ja ok klingt einleuchtend. .....Aber ich war auch der Meinung das sie erst unterhalt in Anspruch nehmen kann wenn sie nicht mehr in dem "gemeinsamen" Haus lebt.....Da ja alle laufenden Kosten von mir getragen werden
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Dann hören Sie auf die Kosten zu tragen. Schaffen Sie ein ordentliches Vertragsverhältnis. Aber bitte nicht ohne Anwalt
ZitatDa ja alle laufenden Kosten von mir getragen werden :
Und genau das ist falsch, man könnte aufgrund dessen sogar eine Trennung in Frage stellen.
Wenn ihr euch getrennt habt, was auch in einer Wohnung geht, betrifft die Trennung auch das finanzielle. Das ist sogar ein deutliches Indiz für die Trennung.
Berry
ZitatDazu sei gesagt das ich weiterhin für alle Kosten aufkomme. ...wie: Hausrate,strom,Wasser,Versicherung,Kindertagesstättengebühr :
ZitatDa ja alle laufenden Kosten von mir getragen werden :
ZitatDann hören Sie auf die Kosten zu tragen. :
und
ZitatUnd genau das ist falsch, man könnte aufgrund dessen sogar eine Trennung in Frage stellen. :
Zuvorderst sollte man erst einmal wissen, wer Vertragspartner und somit Schuldner ist.
ZitatZuvorderst sollte man erst einmal wissen, wer Vertragspartner und somit Schuldner ist. :
Zitatauch wenn die Ex-Frau mit meinen 2 Kindern, noch mein Haus bewohnt (bis sie eine Wohnung hat) :
editiert
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 01.05.2019 17:15
ZitatZitat (von Ratsuchender@123net):Zuvorderst sollte man erst einmal wissen, wer Vertragspartner und somit Schuldner ist. :
Zitat (von go514280-61):auch wenn die Ex-Frau mit meinen 2 Kindern, noch mein Haus bewohnt (bis sie eine Wohnung hat)
Eben und deswegen macht die Aussage
ZitatDann hören Sie auf die Kosten zu tragen. :
schlichtweg keinen Sinn.
ZitatEben und deswegen macht die Aussage :
Zitat (von AltesHaus):
Dann hören Sie auf die Kosten zu tragen.
schlichtweg keinen Sinn.
Gut ich erkläre es Ihnen ...
Wenn der Noch-Gatte die Kosten des Hauses zahlt, kann und soll er die Verträge kündigen und die zukünftige Ex-Gattin halt neue Verträge abschließen. Für die restlichen Kosten, die nicht ad Nutzer direkt übertragen werden können, muss ein Vertrag her um diese zu deckeln, am Besten alles mit dem zu nehmenden Anwalt besprechen.
Verstanden habe ich schon Ihre kruden Gedankengänge.
ZitatWenn der Noch-Gatte die Kosten des Hauses zahlt, kann und soll er die Verträge kündigen :
Er soll also u. a. den das Grundstück betreffende Darlehensvertrag gegenüber der Bank kündigen. Höchst interessanter Ratschlag.
Zitatdie zukünftige Ex-Gattin halt neue Verträge abschließen :
Es wird immer interessanter.
Und wenn sie dann ausgezogen ist, wird alles wieder rückgängig gemacht.
ZitatEr soll also u. a. den das Grundstück betreffende Darlehensvertrag gegenüber der Bank kündigen. Höchst interessanter Ratschlag. :
Sie können nicht verstehen nicht wahr? Das ist in Ordnung, um die Darlehensverträge (die nicht ad Hausnutzer abgegeben werden können) zu deckeln, macht man einen (Miet-)Vertrag. Der TE hat dies verstanden, warum Sie jetzt wieder ein Fass aufmachen ist unverständlich und absolut reizlos ...
ZitatUnd wenn sie dann ausgezogen ist, wird alles wieder rückgängig gemacht. :
Sie bekommen ALG II und das Amt zahlt Miete, Strom, Gas etc.? Logisch, dass Sie das dann nicht kennen. Bei normalen Arbeitnehmern jedoch ist es so, dass ein Mieter solche Kosten selber zu tragen hat. Strom, Heizkosten, uU auch Müllgebühren direkt usw. usf. Aber auch dies hat der TE ja erkannt, es erstaunt nicht, dass Ihnen das fremd ist.
Und wenn Sie (bleiben wir mal bei Strom und Gas) mal umziehen, dann melden Sie als Mieter Strom und Gas auch um. Wenn man zufrieden mit seinen Versorgern ist, dann kann man die Verträge mitnehmen und wenn nicht, dann meldet man die Dinge eben ab. Und ja, so läuft das id Welt der arbeitenden (und hin und wieder mal umziehenden) Bevölkerung. Es ist nicht unübich, dass der VM (also Eigentümer) über eine kurze Zeitspanne die Versorgung selber bezahlt bis ein neuer Mieter einzieht.
Schön, dass ich Ihnen helfen kann.
-- Editiert von AltesHaus am 01.05.2019 20:01
ZitatSie können nicht verstehen nicht wahr? Das ist in Ordnung, um die Darlehensverträge (die nicht ad Hausnutzer abgegeben werden können) zu deckeln, macht man einen (Miet-)Vertrag. :
Sie "rieten" jedoch:
ZitatDann hören Sie auf die Kosten zu tragen :
Also was denn nun?
ZitatDer TE hat dies verstanden, warum Sie jetzt wieder ein Fass aufmachen ist unverständlich und absolut reizlos ... :
Vor allen Dingen hat der Teilnehmer verstanden, dass Ihr "Ratschlag", nämlich nicht mehr für die Kosten aufzukommen, wieder einmal Mumpitz ist. Ich mache weder ein Fass auf, noch mache ich wieder ein Fass auf. Lediglich nehme ich Stellung zu Ihren interessanten "Ratschlägen".
ZitatSie bekommen ALG II und das Amt zahlt Miete, Strom, Gas etc.? :
Nein, nichts von alledem.
ZitatLogisch, dass Sie das dann nicht kennen. Bei normalen Arbeitnehmern jedoch ist es so, dass ein Mieter solche Kosten selber zu tragen hat. Strom, Heizkosten, uU auch Müllgebühren direkt usw. usf. Aber auch dies hat der TE ja erkannt, es erstaunt nicht, dass Ihnen das fremd ist. :
Nichts ist mir fremd. Im Übrigen haben Sie doch gesagt (s. o.), dass der Teilnehmer nicht mehr die Kosten tragen soll.
Zitat:
Und wenn Sie (bleiben wir mal bei Strom und Gas) mal umziehen, dann melden Sie als Mieter Strom und Gas auch um. Wenn man zufrieden mit seinen Versorgern ist, dann kann man die Verträge mitnehmen und wenn nicht, dann meldet man die Dinge eben ab. Und ja, so läuft das id Welt der arbeitenden (und hin und wieder mal umziehenden) Bevölkerung. Es ist nicht unübich, dass der VM (also Eigentümer) über eine kurze Zeitspanne die Versorgung selber bezahlt bis ein neuer Mieter einzieht
Interessante Geschichte, nur was hat das alles mit dem Teilnehmer zu tun?
Zitat:
Schön, dass ich Ihnen helfen kann.
Wie gesagt, ich bedarf keiner Hilfe. Sie sollten sich erst einmal selber helfen.
ZitatWie gesagt, ich bedarf keiner Hilfe. :
Is mir klar .... bei Ihnen ist ja alles schon durch ... aber ich habe Ihnen gerne erklärt, wie es in der Welt der arbeitenden Bevölkerung so läuft.
@TE
Ich bitte für diesen Exlusiv-Exkurs bezgl. des Ratsuchenden um Entschuldigung, ab jetzt ist er wieder auf der rosa Treppe.
ZitatIs mir klar .... bei Ihnen ist ja alles schon durch ... aber ich habe Ihnen gerne erklärt, wie es in der Welt der arbeitenden Bevölkerung so läuft. :
Auch dieser Beitrag hier zeigt wieder, dass Sie nicht ansatzweise etwas verstehen wollen. Möglicherweise ist das aber auch schon pathologischer Natur.
Hierfür gibt es aber freiberufliche Berufsgruppen.
ZitatVor allen Dingen hat der Teilnehmer verstanden, dass Ihr "Ratschlag", nämlich nicht mehr für die Kosten aufzukommen, wieder einmal Mumpitz ist. :
Es war vielleicht etwas salopp formuliert, aber Mumpitz ist der Gedankengang nicht.
Es gehört zwar irgendwie dazu, dass der Vertragspartner die Verträge die mit Dritten geschlossen wurden (Außenverhältnis) weiterhin bedient, aber im Innenverhältnis kann er die anteiligen Kosten durchaus an die unterhaltsbegehrende Ehefrau weiterreichen.
Und wenn er sie weiterreicht, trägt er sie eben im Sinne der Aussage nicht mehr. Eine solche klare Trennung ist zu befürworten.
ZitatWenn der Noch-Gatte die Kosten des Hauses zahlt, kann und soll er die Verträge kündigen und die zukünftige Ex-Gattin halt neue Verträge abschließen. :
Das ist allerdings auch nicht sinnvoll, da der Gatte ja in seinem Haus verbleibt, also auch die Vertragsleistungen nutzt.
Der Rat wäre nur dann umsetzbar, wenn er sein Haus verlassen würde.
Berry
Grundsätzlich ja. Aber es ist nicht so zu verstehen, wie deine Frau es wohl verstehen möchte. Denn du leistet jetzt doch schon Unterhalt.ZitatBin ich unterhaltspflichtig ,auch wenn die Ex-Frau mit meinen 2 Kindern, noch mein Haus bewohnt (bis sie eine Wohnung hat) :
Ihr müsst euch einigen. d.h. zuerst beide auseinandersetzen--- wer zahlt was und an wen. Dann die Trennungsvereinbarung auch anerkennen. Dann zahlt jeder entsprechend, bis die Wohnung gefunden ist.
Nach dem Auszug wird neu gerechnet und vereinbart werden müssen.
Nur ein Beispiel:
zB. Du zahlst in Summe 1000,- für 4 Personen.ZitatHausrate,strom,Wasser,Versicherung,Kindertagesstättengebühr usw. ,ebenso zahle ich von mir aus noch 250€ für deren monatlichen Elebensmitteleinkauf. :
Deine Frau zahlt ihre Autorate für IHR Auto. zB. 200,-
Ihr habt als Familie ---Einkommen--- ihrs, 2x Kindergeld, deins... 450,- + 388,- + deins X
Noch keine neuen Verträge mit wem auch immer: Zuerst zu zweit auseinandersetzen. Quasi ein Vertrag zwischen dir und deiner Frau.
ZitatDer Rat wäre nur dann umsetzbar, wenn er sein Haus verlassen würde. :
Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, nun ist der Gatte aber ausgezogen und die Kindesmutter mit den Kindern im Haus (vorerst) verblieben. Wie es weiter geht und wann ... das kann dauern.
Ist das so? Das kann ich nicht lesen.Zitatnun ist der Gatte aber ausgezogen :
Aber wenn ja, dann ziehe ich meine Antwort #16 zurück.
Ja. Im anderen Thread stehts.
Schrecklich, immer diese Streuung der Sachverhalte.
-- Editiert von Anami am 03.05.2019 18:07
ZitatIst das so? Das kann ich nicht lesen. :
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f553162.html
Jetzt hab ich mal quergelesen
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