Unterhalt wenn Mutter im Pflegeheim

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
vatersehrinsorge
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt wenn Mutter im Pflegeheim

Sachverhalt:

Mutter von Person X und Person X sind zerstritten.

Person X weiß nicht in welchem Pflegeheim Mutter überhaupt lebt da Bruder der Person X Mutter in seinen Wohnort geholt hat.

Bruder hat in den Jahren alle Sparguthaben der Mutter aufgebraucht (es war eine ziemlich große Summe vorhanden).

Nun soll Person X, die seit Anfang Januar verwitwet ist, ihre Einkünfte von einem Jahr offenlegen um Unterhalt der Mutter in Pflegeheim zu decken.

Bei Person X gibt es noch zwei erbberechtigte Kinder die beim Tode des Vaters unterschrieben haben dass Person X über ihr Vermögen verfügen darf.

Fragen:
Muss Person X ihre Einkünfte offenlegen?
Wenn ja, etwa auch die des inzwischen verstorben Ehemannes?
Wie sieht es mit dem Ersparten der Person X aus?
Hat Person X die Möglichkeit darauf zu bestehen dass offengelegt wird was der Bruder mit dem Ersparten der pflegebedürftigen Mutter gemacht hat?
Kann Person X, die ja nicht weiß wo die Mutter überhaupt untergebracht ist, darauf bestehen dass die Mutter in einem günstigeren Pflegeheim untergebracht wird?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Gute Abend,

ich finde diese Verwendung von Platzhaltern ist immer sehr unangenehm zu lesen. Zumal hier 2 mal Person X auftritt. Aber egal.

Liegt das bereinige monatliche Einkommen von Person X über 1.400€ plus der Hälfte des übersteigenden Einkommens?

Wenn nicht, besteht keine Leistungsfähigkeit.

Auskunft erteilen, Bescheid abwarten und ggf. Einspruch einlegen wenn Unterhalt für Pflege gefordert wird.

LG nero

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#2
 Von 
vatersehrinsorge
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nero, vielen Dank für deine Antwort.

Wollte Person X durch Tochter nachträglich ersetzen ist aber wohl nicht möglich. Tut mir leid.

Das bereinigte Einkommen der Tochter wird wohl drüber liegen.

Ich finde es halt ziemlich befremdlich dass der Sohn der Mutter die ganzen Ersparnisse quasi als sein vorzeitiges Erbe betrachtet und ausgegeben hat. Nun sind alle Ersparnisse ja anscheinend aufgebraucht und die Tochter weiß noch nicht einmal in welchem Pflegeheim (ob privat oder nicht) die Mutter untergebracht ist.
Wie gesagt es war vor der Heimunterbringung wirklich ein ziemliches Vermögen bei der Mutter vorhanden.

Sollte sich die Tochter einen Anwalt nehmen und hat sie eventuell die Möglichkeit sich über den Verbleib des Vermögens der Mutter Auskunft geben zu lassen?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Person x,

Deine Mutter lebt doch noch. Steht sie unter Betreuung, hier spez. Vermögenssorge. Falls nicht, geht es Dich doch gar nichts an, was sie mit ihrem Vermögen gemacht hat. Von Deinem Bruder kann das Geld aber unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden.

Auskunft musst Du auf jeden Fall erteilen, Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren (§1601 BGB ). Um die Höhe feststellen zu können, ist die Auskunft erforderlich und gesetzlich geschuldet (§ 1605 BGB ).

SG Berry

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