Hallo und Hilfe! =)
Ich war von 2001 bis Nov.2006 verheiratet (mit einem Kind) - bzw. lebe seit Nov.2006 getrennt.
Seit Jan. 2007 habe ich eine neue Partnerin (diese hat ein Kleinkind mit in die Beziehung gebracht). Wir leben seit Feb.2007 zusammen.
Heute hatte ich meinen Scheidungstermin - aus dem nichts wurde - da meine Ex aus "heiterem Himmel" Antrag auf Ehegattenunterhalt eingereicht hat.
Wie ist das nun "verteilt" mit den Ansprüchen?
Da meine Freundin und ich nun über 2Jahre zusammen leben, zahlt ihr Exmann natürlich keinen Ehegattenunterhalt mehr.... (da ich ja mit verantwortlich bin).
Wie ist das nun mit der Exfrau? Wer wird bevorzugt? Für beide reicht mein Gehalt wohl nicht aus =)
Ach ja - Kindesunterhalt für meine Tochter (7Jahre alt) zahle selbstverständlich...
Vielen Dank für wissende Worte... =)
Unterhalt - wer wird bevorzugt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Danke!!
Nein - wir haben (noch) kein gemeinsames Kind... wir wollten warten, bis wir heiraten können - was nun natürlich mal wieder in weite Ferne gerückt ist... =(
Werden Schulden bei der Unterhaltsberechnung eigentlich auch berücksichtigt?
Ich habe gerade mein Studium abgeschlossen und muss nun monatlich 500.- Schulden zurückzahlen, da es die letzten beiden Jahre knapp war...
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--- editiert vom Admin
Also generell ist das da Bafög - das ich abbezahlen muss... damit habe ich noch nicht begonnen...
Die 500.- stammen aus einen "Privat-Paket" ... =)
Konnte mein die letzten beiden Jahre mein Studium nicht mehr ganz alleine tragen - um habe mir das Geld von einer Freundin geliehen (wir habe natürlich einen Vertrag gemacht)
--- editiert vom Admin
Es ist barfög PLUS Privatkredit.... mit diesem Privatkredit wurden meine monatlichen Kosten für Wohnung/Lebensunterhalt bezahlt...
Unser gemeinsames Kind ist sieben Jahre alt (geht schon zur Schule)
Meine Nochfrau geht 20Std arbeiten ... angeblich wird ihr bald gekündigt *KOMISCH*
Außerdem arbeitet sie "inoffiziell" nachts in einer Disco...
Ich habe netto ca. 2000.- Euro...
davon ab gehen Unterhalt für meine Tochter, Fahrtkosten (fahre tägl. 50km) und 400.- für Kost und Logie an meine Lebenspartnerin... (ich bin bei ihr eingezogen)
Hallo Jens,
Bafög-Schulden werden unterhaltsrechtlich anerkannt. Wieso konntest du deinen Lebensunterhalt nicht vom Bafög bestreiten? Wieso noch ein zusätzlicher Privatkredit? Ich befürchte, ohne intensive Begründung wird es schwierig werden, den unterhaltsrechtlich geltend zu machen. Zumal du mit der Kreditgeberin in eheähnlicher Gemeinschaft lebst...
Unterhaltsverpflichtet bist du deinem Kind. Ggf. hat auch deine Exfrau Anspruch auf nachehelichen oder Betreuungsunterhalt. Familienrechtlich haben weder deine Freundin, noch ihr Kind Ansprüche gegen dich. Wie begründet die Ex ihr Unterhaltsbegehren??
Dein Selbstbehalt gegenüber dem Kind beträgt 900 €, gegenüber der Ex 1000 €.
Grüße
-- Editiert am 18.03.2009 12:50
--- editiert vom Admin
Das Barfög betrug monatl. 300.- ... (die waren schonmal für meine Tochter weg =)) ... da ich mein Studium verkürzt habe (entsprechend viele Klausuren) ... konnte ich nicht ausreichend jobben um meinen Lebensunterhalt zu tragen (Miete, Fahrtkosten für den Umgang, etc.)
Meine Ex gibt an bald arbeitslos zu sein (?!?!?) und das SIE MEIN Studium finanziert hätte.... (was natürlich Blödsinn ist - a. haben wir uns ja schon 2006 getrennt und b. hat SIE noch NIE IRGENDWAS finanziert)....
Aber DIESE Rechtslage verstehe ich irgendwie nicht.... meine Freundin verliert den Unterhaltsanpruch gegen Ihren Exmann - WEIL sie mit mir zusammenlebt...... hat aber keinerlei Ansprüche gegen mich?!?!
meine Lebensgefährtin verdient ca 1000.- netto...
davon ab gehen 300.- Kitakosten plus Mietanteil und co...
--- editiert vom Admin
Würdest du es ok finden, wenn deine Ex noch einen Unterhaltsanspruch gegen dich hätte, obwohl sie mit einem anderen Mann fest zusammen lebt, Jens??
Sicher nicht! Und genauso wird es dem Ex deiner Partnerin gehen. Trotzdem hat sie keinen Anspruch gegen dich, solange ihr nicht verheiratet seid oder sie ein gemeinsames Kind unter drei Jahren betreut.
Grundsätzlich ist nun einmal jede/r für sich selbst verantwortlich. Es sei denn, ein Ex-Mann steht "zur Verfügung"
Trenne dich von dem Gedanken, dass Familienrecht viel mit subjektiv empfundener Gerechtigkeit zu tun hat. Je eher, je besser für dich und deinen Seelenfrieden. So ist es nämlich definitiv nicht.
Den Unterhaltsanspruch der Ex würde ich versuchen zu widerlegen, ggf. zu reduzieren und auf jeden Fall zeitlich befristen. Lass dich keinesfalls vom gegnerischen Anwalt ins Bockshorn jagen. Die fordern viel, wenn der Tag lang ist. Die verdienen nämlich ihr Geld damit.
Grüße
Puhh... danke, danke!
Sie gibt an, dass ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird!
Ich habe mein Studium 2005 begonnen. Unsere Tochter war im Kindergarten - den Platz habe ich bezahlt...
Meine Ex hatte damals schon ihre Anstellung. Und ich habe neben dem Studium gearbeitet (bin der Madama also weder zur Last gefallen noch hatte sie durch mich Mehrkosten).
...
Der Witz ist ja, dass meine Freundin und ich GERNE verheiratet wären ... aber meine Ex zögert den Scheidungstermin schon seit einem Jahr herraus (erst hat sie ihre Unterlagen nicht eingereicht - dann war sie zum Scheidungstermin plötzlich krank.... usw.)!!!
(wohlweißlich ... denn ich habe mein Studium erst vor 2 Monaten abgeschlossen!!)
Jens, verheiratet sein reicht nicht. Wenn die Ex ein gemeinsames Kind betreut und wegen dem Kind Betreuungsunterhalt geltend machen würde (nur mal theoretisch angenommen) wärst du ihr gegenüber vorrangig unterhaltspflichtig.
Wenn deine Ex schon während der Ehe gearbeitet und ihren Lebensunterhalt selbst verdient hat, würde ich ihre Ansprüche mit dieser Begründung zurückweisen. Die Tatsache, dass sie dich angeblich während des Studiums unterstützt hat, rechtfertigt m. E. keinen Unterhaltsanspruch. Wenn ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, muss sie eben einen neuen Job suchen. Ggf. könnte aber Unterhalt für eine Überbrückungszeit auf dich zukommen.
Dem solltest du schnellstmöglich mit anwaltlicher Hilfe entgegentreten.
Grüße
Danke!!!!
Bin ja mal gespannt wie das ausgeht...
lieber Jens,
für ein 7 jähriges Kind BU zu verlangen, halte ich für einen schlechten Scherz! Wenn ich Dir einen Tip geben darf, schicke beide Damen arbeiten!
Gruß
Patti
@ patti: Das mit dem Bu war ein Beispiel von mir! Die Ex möchte nachehelichen Unterhalt - mit einer m. E. windigen Begründung.
und beide Damen arbeiten doch bereits... wie wäre es, mit mal in Ruhe lesen???
Nix für ungut
-- Editiert am 18.03.2009 14:20
ja, sorry hast Recht. Hatte ich überflogen..
Hallo,
hab ich das jetzt richtig verstanden?
quote:
aber meine Ex zögert den Scheidungstermin schon seit einem Jahr herraus (
Es geht um Trennungsunterhalt? Der steht deiner Ex selbstverständlich zu.
Kredite nach Trennung aufgenommen werden m.E. nicht berücksichtigt.
Und Privatkredite zwischen deiner Freundin und dir hinterlassen einen etwas faden Beigeschmack.
Wie viel zahlst du denn momentan TU?
quote:
meine Lebensgefährtin verdient ca 1000.- netto...
Damit deckt sie ihren Bedarf selbst.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Es geht um nachehelichen Unterhalt...
Natürlich hat meine Ex bislang keinen Unterhalt bezogen.... da ich Student war und sie gearbeitet hat.
Ach ja - stand bisher auch nie zur Debatte - das ist ihr erst heute - während des Scheidungstermins vor Gericht eingefallen...
Uuups, hab ich mich wohl vertan.
So ists, wenn man nur einen Bruchteil liest...:(
Kann mir nicht vorstellen, dass deine Ex Anspruch hätte.
Oder hat sie ergänzende Leistungen bezogen?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Passt schon! =)
Sie hat keine Leistungen bezogen.... 20std-job, Kindergeld, Kindesunterhalt und "inoffizieller Verdienst" sollten eigentlich reichen.... =)
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Wow Camper,
jetzt haste aber aufgepasst...:)
quote:
Wie ist das nun mit der Exfrau? Wer wird bevorzugt? Für beide reicht mein Gehalt wohl nicht aus =)
Darauf hatte ich eigentlich geantwortet.
Oder dachtest du, ich wüsste nicht, dass die LG keinerlei Ansprüche hat?
Seit wann ist dir der Trichter denn bekannt, dass Erstfamilie vorrangig anderer evtl. sozialrechtlicher Verpflichtungen kommt?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 18.03.2009 21:03
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hach Dr.Vierer,
da liest man einmal keine früheren Postings...:(
Das ist nicht Jens, der Vater und künftiger Ex-Ehemann, sondern Maria, seine LG.
Oder ist das etwa jemand ganz anderer.... Oder andere
Da tun sich mir aber so einige Fragen auf:
Seid ihr umgezogen und wie habt ihr das Umgangsrecht hingekriegt?
Jens mit seinem Kind? Der Vater des Kindes von Maria?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 18.03.2009 23:16
--- editiert vom Admin
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