Unterhalt - wie stehen meine Chancen, dass ich das Geld von 7 Monaten zurückbekomme?

25. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
püppi1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - wie stehen meine Chancen, dass ich das Geld von 7 Monaten zurückbekomme?

guten abend,meine frage ist die
seit novmeber letzten jahres zahlt mein noch mann keinen unterhalt mehr für mich,er meint,aufgrund eines urlaubs mit meinem partner,habe ich ihm das kind entzogen,also einen schwerwiegenden fehler begangen.ich wohne nicht mit meinem partner zusammen.
jetzt,wo das trennungsjahr um ist,meint er dann,steuerklassenwechsel und somit habe er nicht genug geld um unterhalt zu leisten.
anwältin klagt nun und beim hauptverfahren wird das dann zur sprache gebracht.
wie stehen meine chancen,das ich das geld von nunmehr 7 monaten zurückbekomme?
kommt er einfach so davon oder habe ich eine möglichkeit,wer rechnet das aus und prüft,ob dem wirklich so ist?
liebe grüsse

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo püppi,

ab Klageeinreichung vermutlich schon, wenn er denn leistungsfähig ist.

Weiter zurück wohl kaum.

SG

Berry


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#2
 Von 
püppi1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort,was meinst du mit "weiter zurück wohl kaum" genau?
ihm passiert also nix und das geld ist weg,geld welches mir zusteht richtig??
also von nov bis mai nix und jetzt klage und dann krieg ich wenn ich glück hab den juni noch und danach is eh schluss,weil scheidung,is ja alles gerecht.


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#3
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
also von nov bis mai nix und jetzt klage und dann krieg ich wenn ich glück hab den juni noch und danach is eh schluss,weil scheidung,is ja alles gerecht.


wieso hast Du nicht im November etwas unternommen? Den TU ist ja kein "Gehalt", sondern gibt es dafür, um sich in der Zeit zu finanzieren. Auch Sozialleistungen gibt es nur ab Antragszeitpunkt, nie rückwirkend. Ungerechtigkeit kann ich darin ehrlich gesagt keine erkennen, genauso wenig, wie wenn man keinen Unterhalt bekommt, weil der bisherige Partner nicht leistungsfähig ist - schließlich gilt das in beide Richtungen: auch Dein Partner bekommt keinen TU von Dir, weil Du eben nicht genug Geld verdienst...

vg, Disso

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#4
 Von 
püppi1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also,ich habe gleich nachdem ich gesehen habe,es kommt nichts mehr etwas unternommen,er wurde aufgefordert die zahlungen wieder aufzunehmen,tat er nicht.so läuft das also seit geraumer zeit und ich kann nichts tun.
zu dem kommentar wieso zahle ich ihm nichts,er arbeitet und das gesetz verpflichtet ihn nunmal dazu unterhalt zu zahlen,okay,er ist voll leistungsfähig.
der vergleich mit dem alg antrag ist daher überflüssig,denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun,es ging um fortlaufende zahlungen,die aus gekränkten stolz heraus einfach mal nicht mehr geleistet werden.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Warum gleich so angefressen,

Püppi?

Anders als Beim KU gilt die Aufforderung zur Zahlung beim EU nicht als verzugsbegründend. Du hättest also schon lange etwas "handfestes" unternehmen können.

Wir machen das Recht nicht - beantworten nur Fragen.

SG

Berry

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#6
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
tat er nicht.so läuft das also seit geraumer zeit und ich kann nichts tun.


aber selbstverständlich hättest Du etwas tun können

quote:
zu dem kommentar wieso zahle ich ihm nichts,er arbeitet und das gesetz verpflichtet ihn nunmal dazu unterhalt zu zahlen,okay,er ist voll leistungsfähig.


bitte nicht aus dem Kontext reißen - ich hatte mich dazu geäußert, dass es mitnichten ungerecht ist, wenn jemand keinen Unterhalt zahlen kann, weil er nicht leistungsfähig ist.

quote:
es ging um fortlaufende zahlungen,die aus gekränkten stolz heraus einfach mal nicht mehr geleistet werden.


der Grund ist ja letztlich irrelevant - aber mir stellt sich hier die Frage, aufgrund wessen er vorher zahlte. Freiwillig, schriftlicher Vereinbarung oder nach Gerichtsbeschluss?

vg, Disso

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