Hallo,
wie ist es wenn jemanden seine Freundin sich trennt, daraufhin sich eine eigene Wohnung sucht, Sozialhilfe beantragt, Unterhaltsvorschuss beantragt, und dies auch bekommt, aber innofiziell immer noch mit ihm zusammen ist, und er sogar schon 4 Monate am Stück in der neuen Wohnung mit Freundin lebt?? Er muss wenn ein Mitarbeiter des Sozialamtes kommt vorher die Wohnung verlassen, dass es nicht auffällt. Ist das nicht Erschleichung von Leistungen? Oder Betrug?? Muss er Unterhalt zahlen??
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Unterhalt zahlen? Ist das nicht Erschleichung von Leistungen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hi,
quote:
Muss er Unterhalt zahlen??
Mindestens fürs Kind. Warum zahlt er denn nicht?
Unterhaltsvorschuss muss i.d.R. vom Verpflichteten zurückbezahlt werden.
Klick
Was bleibt ihm denn anderes übrig, wenn Warmwasser und TV nicht *fließen*...:(:
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Er bezahlt ja, wohnt aber auch dort. das heißt doch wenn man zusammenlebt ist kein Unterhalt fällig. Für mich sieht es stark nach sozialbetrug aus. also nochmal zum nachlesen:
Er ist wieder mit Ihr zusammen, Sie bekommt weil "nicht mehr mit Ihm zusammen" Hartz4, und Unterhalt. Sie wohnt gegenüber dem Leistungsträger alleine in der Wohning, er wohnt aber unangemeldet seit 4 Monaten dort. das ist doch Betrug?
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Welche Rolle spielst du in diesem Film?
Geh mal ins Sozialrecht, dort wird dir geholfen.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
MMhh ... also dich stört, dass der Mann an die Kindesmutter Unterhalt zahlt.
Dich stört, dass die Kindesmutter vieleicht zu Unrecht Hartz4 bezieht.
Und du selbst bist wohl weder mit dem Kindesvater noch mit der Kindesmutter identisch.
Welche Rolle spielst du denn in dieser Gemengelage? Hast du selbst etwa gegen den Kindesvater Ansprüche? Oder bist du einfach ein aufmerksamer Staatsbürger, der Sozialbetrug verhindern will?
Es ist doch egal ob ich mit jemanden identisch bin.... ir geht es immoment ausschließlich um die Rechtslage
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Ah,
quote:
das heißt doch wenn man zusammenlebt ist kein Unterhalt fällig.
du bist also der Vater, der sich den Unterhalt sparen will.
Was du tun könntest: Geh zur ARGE und verpfeif deine Freundin. Tja, wenns dumm läuft, zahlst du doppelt: Nämlich jetzt und später die UVG-Leistungen zurück. Oder fließen deine Zahlungen in die Hartz4-Berechnungen ein?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
quote:
Es ist doch egal ob ich mit jemanden identisch bin.... ir geht es immoment ausschließlich um die Rechtslage
Nö, mir ist das nicht egal! Ich möchte nämlich schon wissen, WEM ich einen Rat erteile. Und welche Motive dahinter stehen. Wem das nicht gefällt, der kann sich ja über die Rechtslage bei einem Anwalt erkundigen. Allerdings gegen Honorar. *breites grins*
Also MEINE Freundin meint es sei in Ordnung dass Sie Leistungen bekommt der Arge nix mitteilt und von mir noch doppelt kassieren will.
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Ah,
.. und jetzt meinst du, dass du dir deinen Anteil sparen könntest und auf Kosten des Steuerzahlers dich mit durchfüttern lassen kannst?
Wie hoch ist denn der Unterhalt, den du zahlst?
Kannst du das, trotz Arbeitslosigkeit und Mietschulden?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
was für eine Arbeitslosigkeit, und welche Mietschulden??? Falls du auf mein anderes Thema kommen willst solltest du lieber mal auf das Datum schauen! Vielleicht ist es bei dir nicht so, aber manche Menschen sind fähig Probleme zu lösen. Falls es dich interessiert..... Ich war mit meinem Exvermieter vor Gericht, gewann das Verfahren und nun ist er mir Geld schuldig!! Das nur für deinen ungestümen Tatendrang Schuld zu finden.
Es ist so, dass ich Vollzeit Arbeite meine eigene Wohnung, die Wohnung meiner Freundin und unser gemeinsames Kind versorge und bezahle. Doch sie ist der Meinung, sie würde rechtens agieren indem sie Geld vom Staat, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt (Welchen ich bezahlen muss bis alle Papiere durch sind) und die Miete von mir bezahlt bekommt. Und meine Frage war nur, ob das nicht einen Straftatbestand darstellt.
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Also, jetzt kommen wir der Sache ja schon näher. Wenn ich mal zusammenfassen darf:
Deine Freundin hat sich von dir getrennt und eine eigene Wohnung genommen. Außerdem habt ihr ein gemeinsames Kind, das sie betreut. Sie lebt jetzt seit 4 Monaten mit einem anderen Mann zusammen, verheimlicht dies aber gegenüber den Sozialbehörden.
Wenn sie den Behörden gegenüber fälscherweise vorgibt allein zu leben, könnte es schon sein, dass sie Leistungen zu Unrecht erhält. Wenn du sie anschwärzt, könnte sie massive Probleme bekommen und insbesondere Rückforderungen zu begleichen haben. Damit ist deine Frage schon beantwortet.
Was dich betrifft, so bist du in jedem Fall deinem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Wenn du leistungsfähig bist, dann wirst du auch zahlen müssen.
Der Kindesmutter gegenüber bist du (mindestens) während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Ihr Anspruch könnte sich aber verringern, wenn sie in einer gefestigten eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Ob man davon nach viermonatigem Zusammenleben schon ausgehen kann, das glaube ich eher nicht.
Insofern dürfte sich m.E. an deiner Zahlungspflicht weder dem Kind noch der Kindesmutter gegenüber nichts ändern. Wie viel du zahlen musst, das hängt von den Umständen ab. Da solltest du dich am besten anwaltlich beraten lassen.
Der neue Freund ist natürlich der Kindesmutter in keiner Weise zum Unterhalt verpflichtet. Deine diesbezügliche Frage wirkt schon ein wenig spaßig ...
-- Editiert am 21.12.2010 12:09
NEIN!!! Sie lebt mit mir wieder zusammen!!! Nicht mit jemand anderes ich zahle doppelt das ist das was ich meine
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Hallo DollaBill,
quote:
Doch sie ist der Meinung, sie würde rechtens agieren indem sie Geld vom Staat, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt (Welchen ich bezahlen muss bis alle Papiere durch sind) und die Miete von mir bezahlt bekommt. Und meine Frage war nur, ob das nicht einen Straftatbestand darstellt.
Um deine Frage zu beantworten: ja das ist ein Strafbestand den ihr beide begeht.
Die ARGE wird sie auffordern Unterhalt fürs Kind und wenn das Kind jünger als 3 Jahre alt ist auch für sich, vom Kindesvater einzuklagen.
Diesen schuldest du dann der ARGE.
Du wohnst auf "Kosten" der ARGE bei ihr.
Aussendienstmitarbeiter der ARGE kommen eigentlich nur
wenn ein Verdacht vorliegt.
Da werden auch schon mal Nachbarn befragt.
Ich denke es ist "höchste Zeit" alles ins reine zu bringen.
Sonst werdet ihr den "Aufschlag" nicht verkraften.
lg
edy
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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"
Warum beide?? Ich gehe arbeiten und sorge selbst für meinen Lebensunterhalt. Ich wohne sicherlich nicht auf Kosten der ARGE.... Ich bin hier nur zu besuch zwar täglich, habe aber meine eigene Wohnung. Ich zahle meinen Unterhalt und kaufe zusätzlich für den kleinen ein. Mir geht es darum, dass ich doch eigentlich eingerechnet werden müsste, ich will nicht dass meine Freundin ärger mit dem Amt bekommt. Und ich sehe es natürlich nicht ein jeden Monat 133 Euro ans Jugendamt zu zahlen, obwohl ich sicher 300 Euro im monat für den Kleinen zahle mal von der Freundin abgesehen. Und meine Frage war: Muss ich Unterhalt an das Jugendamt zahlen, wenn wir zusammenleben und ich genügend Geld für meinen Kleinen ausgebe
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Hallo DollaBill,
quote:
und er sogar schon 4 Monate am Stück in der neuen Wohnung mit Freundin lebt??
Und dann:
quote:
Ich wohne sicherlich nicht auf Kosten der ARGE.... Ich bin hier nur zu besuch zwar täglich, habe aber meine eigene Wohnung.
Ist für mich schon ein Unterschied.
Wenn sie dem Jugendamt mitteilt das du Unterhalt bezahlst,
dann musst du ab diesem Zeitpunkt nichts mehr ans JA zahlen ( Schulden sind natürlich noch zu begleichen).
Aber wenn sie Unterhalt für sich und das Kind von dir bekommt,wird dies beim ALG2 berücksichtigt.
lg
edy
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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"
Ihr beide beschei***t den Staat!!!
Zu Besuch bist du nicht mehr, den du bist tgl da. Wenn euch jemand an******t gibt es für deine Freundin richtig ärger, ihre leistung werden sofort eingestellt,sie muss dann sicherlich zurück zahlen. Desweiteren steht ihr kein Unterhalt vom JA zu da ihr zusammen wohnt, das tut ihr beide indirekt. Und nicht du musst den Unterhalt dan ans JA zurück zahlen sondern SIE wenn es rauskommt. Weil sie, mit dem Kindsvater eine Beziheung führt. Dadrüber wurde sie auch aufgeklärt, als sie dies Beantragt hat.
Zum anderen zahlt das JA nicht einfach so an ihr Unterhalt. Wenn sie es beantragt hat, schreibt dich das JA an und du hast 14 Tage Zeit dazu stellung zunehmen. Nimmst du keine Stellung bekommt sie Unterhalt.
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Na, jetzt verstehe ich ja ENDLICH, was dein Anliegen ist. Das hast du aber ganz schön verklausuliert formuliert. *grins*
Zur Wohnungsituation:
Wenn du nachweislich eine eigene Wohnung hast, dann kannst du deine Freundin so oft besuchen wie du willst. Das geht niemanden etwas an. Insofern gibt es m.E. weder einen "Straftatbestand" noch sonst irgendwas. Auch wenn da irgendwelche Leute hier alles Mögliche fantasieren. Deine Freundin dürfte die Leistungen vollkommen zu recht beziehen.
Zum Unterhalt:
So wie ich das verstehe, bezahlst du derzeit deinen Unterhalt an das Jugendamt. Und die leiten den dann an deine Freundin weiter. Deine Freundin vereinnahmt das Geld und du zahlst trotzdem die Ausgaben für das Kind.
Da sollte man sich doch einigen können: Deine Freundin kann beim Jugendamt verlangen, dass du ihr den Unterhalt direkt zahlst. Dann muss das Geld aber auch bei ihr eingehen, damit du die Zahlung auch nachweisen kannst. Richtet ein separates Konto ein, dahin überweist du den Unterhalt und dann begleicht ihr damit die Anschaffungen für das Kind. Dann sollte das doch geregelt sein.
-- Editiert am 21.12.2010 17:48
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