Unterhalt zahlen mit 400 Euro Job?

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
freewife
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt zahlen mit 400 Euro Job?

Guten Tag
Ich versuche mich kurz zu fassen mit meinem Problem:
ich wurde im Jahr 2001 geschieden.Unsere beiden Kinder (damals 9 Jahre und 13 Jahre) blieben bei ihrem Vater.Dies war eine einvernehmliche Entscheidung zum Wohl der Kinder.
Meine Versuche,eine gut bezahlte Arbeit zu finden scheiterten leider.Früh geheiratet,die Kinder groß gezogen,dem Mann den Rücken frei gehalten für berufliche Fortbildung..und ich habe nie einen richtigen Beruf gelernt.
Nach einiger Zeit beantragte mein Ex-Mann Betreuungsunterhalt für unseren Sohn.Da ich diesen nicht zahlen konnte wurde dieser vom JU an meinen Ex-Mann gezahlt.Natürlich wollte man das von mir trotzdem haben und so stottere ich jetzt 3500 Euro bei'm Jugendamt ab.
Nun kam ein Schreiben vom Anwalt,den mein Ex-Mann beauftragt hat von mir Unterhalt einzufordern.
Knapp 400 Euro soll ich bezahlen.Dies entspricht meinem Verdienst..
Ich bin wieder verheiratet und weiß nun nicht,ob ich diesen Unterhalt zahlen muss.
Leider kann ich nicht noch einen Job machen da ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin und mit fast 46 Jahren und ohne richtigen Beruf auch nicht wirklich eine gut bezahlte Arbeit finde.
Mein Ex-Mann lebt mit einer Frau zusammen und sein Verdienst dürfte das 6fache meines Verdienstes betragen.
Der gegnerische Anwalt will das ich einen Titel beim Jugendamt beantrage.Was bedeutet das für mich?
Gruß
Sabine

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sabine,

tja, nun passiert das, was tagtäglich von Vätern auch verlangt wird.

Du unterliegst mindestens dem minderjährigen Kind gegenüber einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. D.h. du hast alles zu tun, um wenigstens den Mindest-KU zu sichern. Der liegt bei bei 295€.

quote:
Nun kam ein Schreiben vom Anwalt,den mein Ex-Mann beauftragt hat von mir Unterhalt einzufordern.
Knapp 400 Euro soll ich bezahlen.Dies entspricht meinem Verdienst..


Deinen Verdienst könntest du voll einsetzen, wenn dein eigener Anspruch seitens deines Mannes gedeckt ist.

quote:
Der gegnerische Anwalt will das ich einen Titel beim Jugendamt beantrage.Was bedeutet das für mich?


Ein Titel ist eine vollstreckbare Urkunde über die Höhe des KU`s, den du zahlen musst und verleiht dem Vater die Sicherheit, daraus pfänden zu können, solltest du nicht zahlen.

quote:
Mein Ex-Mann lebt mit einer Frau zusammen und sein Verdienst dürfte das 6fache meines Verdienstes betragen.


Nicht relevant. Dein Ex-Mann kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Betreuung nach.

Was macht das volljährige Kind? Dies muss sich um seine Ansprüche selbst kümmern.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
freewife
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loddar
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Zu Ihrer letzten Frage:das volljährige Kind steht kurz vor Abschluß der Lehre und erhebt keine Ansprüche.
Eine Frage habe ich noch:ich hahbe gelesen das es einen Selbstbehalt gibt..sofern ich den Begriff richtig in Erinnerung habe.
Betrifft mich das nicht?
Ich zahle ja hier auch einen Mietanteil an meinen Mann..dies ist mit Bankbelegen zu beweisen und ist die Hälfte meines Verdienstes.
Ferner stottere ich die Schulden bei'm Jugendamt ab.Mit bleiben von den 400 Euro im Endeffekt nur 150 Euro.
Grtuß
Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sabine,

du bist gehalten einer Vollzeit-Tätigkeit nachzugehen, um den KU zu sichern.
Wenn du das nicht tust, rechnet ein Richter fiktiv.
D.h. was du verdienen könntest.
Oder aber mit Nebenjob.

In deinem Fall bist du verheiratet, dein Mann könnte deinen Unterhalt sichern und du kannst deinen Verdienst voll einsetzen.

quote:
Ich zahle ja hier auch einen Mietanteil an meinen Mann..dies ist mit Bankbelegen zu beweisen und ist die Hälfte meines Verdienstes.


Wie ihr das regelt, ist eure Sache. Er jedenfalls ist dir zu Unterhalt verpflichtet.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
soeckschen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine 16,5 Jahre alte Tochter wohnt bei meiner Mutter.Die haben beim sozialamt um Unterstützung gebeten.
Heute bekomme ich ein Schreiben vom SOZI,ich soll meine Einkünfte aufschreiben.
Ich habe einen Job auf 400 € Basis und wollte gerne wissen ob ich was zahlen muss? Weil damals haben die zu mir gesagt ich brauch nicht,weil das kind nicht beim Vater wohnt.Was ist das denn nun?

MFG

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""

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wie wärs mit nem eigenen Thead?

wirdwerden

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""

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