Hallo, ich habe eine 4,5 Jahre alte Tochter, die leider im August weggezogen ist. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ihre Mutter hat gesagt das ich sie nur einmal im Monat am Wochenende haben darf. Daraufhin habe ich gesagt das ich dann auch nur noch bereit bin die hälfte des Unterhalts zu bezahlen. Dem hat sie zugestimmt. 1. Ist das rechtens wenn sie mir das schriftlich gibt oder kann sie mich später auf den vollen Unterhalt verklagen? 2. Sie hat einen neuen Partner, mit dem sie auch ein Kind hat. Ich habe gehört wenn die nun heiraten werden muss ich auch weniger Unterhalt zahlen stimmt das?
Unterhalt zahlen - wenn die nun heiraten muss ich weniger zahlen stimmt das?
Notfall oder generelle Fragen?
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1. das ist nicht rechtens . Du bist zu vollem Kindsunterhalt verpflichtet. Umgang hat mit Unterhalt nichts zu tun. Du könntest aber versuchen, mehr Umgang zu bekommen, und solltest es für das Kind auch in Angriff nehmen.
2. Du meinst, der Kindsunterhalt ändert sich dadurch? Nein, denn der Mann hat gar nichts mit Eurer Tochter zu tun. Folglich mußt Du auch trotz Heirat der Mutter den vollen Kindsunterhalt zahlen.
Selbst wenn der Mann Millionär wäre, oder die Mutter Großverdienerin.
Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, dann verstehe ich nicht, warum die Mutter dir plötzlich verbietet deine Tochter häufiger zu sehen. Ihr übt doch auch gemeinsam das sog. Aufenthaltbestimmungsrecht aus. Hast du dem Umzug zugestimmt?
Wenn es dir räumlich möglich ist, dann bestehe weiterhin auf die bisherige Regelung. Ansonsten stimmt das was Merline gschrieben hat.
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--- editiert vom Admin
@Chavah
Themenstarter schreibt ja nicht, das sie sich im August getrennt haben, sondern das da die Mutter weggezogen ist, mit dem gemeinsamen Kind
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