Unterhalt zurück zahlen?

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
MndKrtz188
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 10x hilfreich)
Unterhalt zurück zahlen?

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage.

Eine Mutter bezieht für 2 Kinder (bei ihr lebend) Unterhalt vom Kindsvater (Unterhaltstitel liegt vor).

Nun sind die Kinder in den Sommerferien für 4 Wochen beim Vater bzw. 3 Wochen beim Vater und 1 Woche bei den Großeltern väterl. Seits.

Hat der Vater nun Anspruch darauf, den Unterhalt für die Kinder für diesen Zeitraum von der Mutter zurückzufordern? Oder verbleibt der Kindesunterhalt - trotz Aufenthalt der Kinder beim Vater - bei der Mutter?

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"Ich bin verantwortlich für das, was ich sage! Aber nicht für das, was du verstehst!"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Ganz einfache antwort.

Der Vater hat "leider" keinen Anspruch darauf den Unterhalt zu kürzen.
Die Zeit die die Kinder in den Ferien beim Vater sind gehören zum normalen Besuchsrecht was mit dem Unterhalt abgegolten ist.

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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