Unterhalt zw. Abi und Studium

7. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
sent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt zw. Abi und Studium

Hi!

Ich bin 20 Jahre alt, habe im Sommer des letzten Jahres mein Abitur absolviert und wohne derzeit bei meinem Vater. Im Oktober 2003 fing ich regulär mit meinem Wehrdienst an, der jedoch bereits im November, durch eine nachträgliche Ausmusterung aus medizinischen Gründen, sein Ende fand.
Ab Oktober dieses Jahres möchte ich mit einem Wirtschaftsinformatik-Studium an der Berufsakademie beginnen und habe mich dafür auch schon bei über 30 Unternehmen beworben. In den nächsten Wochen werde ich dafür wahrscheinlich auch zu mehreren Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Nun zum eigentlichen Thema. Meine Mutter hat mir bis letzten Monat, ausgenommen natürlich die Zeit des Wehrdienstes, 230€ Unterhalt pro Monat gezahlt. Nun hat sie diese Zahlungen eingestellt, mit der Begründung, ich könne mein Geld ja nun selbst verdienen. Grundsätzlich bin ich auch nicht ungewillt zu arbeiten. Genau genommen suche ich schon seit längerem einen Job, um endlich meinen Führerschein finanzieren zu können. Jedoch hatte ich bisher keinen Erfolg. Es ist nicht gerade einfach hier etwas zu finden. Ich wohne in einem Dorf auf einem Berg über einer Kleinstadt. Wenn ich überhaupt erstmal z.B. zum Zug möchte, muss ich erstmal ca. 2 km zu Fuß laufen, um an den Bahnhof zu gelangen. Diese geringe Mobilität, vereinfacht die Sache mit der Jobsuche nun natürlich nicht gerade.

Wie auch immer, primär interessiert mich einfach, ob meine Mutter mir im Moment nun noch unterhaltspflichtig ist oder nicht.

Schonmal Danke für die Hilfe :)

sent

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Ich wohne in einem Dorf auf einem Berg über einer Kleinstadt. Wenn ich überhaupt erstmal z.B. zum Zug möchte, muss ich erstmal ca. 2 km zu Fuß laufen, um an den Bahnhof zu gelangen. Diese geringe Mobilität, vereinfacht die Sache mit der Jobsuche nun natürlich nicht gerade.

Bzzzzzz ???

Kauf Dir ein gebrauchtes Fahrrad mit
Gangschaltung. Vielleicht schenkt
Dir auch jemand ein altes.

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#2
 Von 
sent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, aber darauf zu hoffen, dass mir irgendjemand ein Fahrrad schenkt, beantwortet nicht gerade meine Frage.

Und um eins zu kaufen reicht mein Geld nicht. Ausser ich finde eins für 17€ :)

Um dann auch noch ein event. Missverständniss auszuräumen, von dem Geld, was ich von meiner Mutter bekomme, habe ich selbst eigentlich direkt nichts. Das ging bisher immer weiter an meinen Vater, dafür dass ich bei ihm hier wohne.

sent

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo sent!
Dein Geld verdienen mit was?
Nun, dass deine Mutter erstmal die Zahlung eingestellt hat ist nicht aussergewöhnlich. Das machen auch viele Unterhaltspflichtige hier im Forum, um so an Infos über die Einkünfte der Kinder und des anderen Elternteils zu kommen.
Selbstverständlich hast du ein Recht eine Erstausbildung abzuschließen und wenn du für ein Studium in eine andere Stadt ziehen musst, dann solltest du das auch tun.
Der Unterhalt für dich wird über das Einkommen deiner Eltern berechnet und dann monatlich auf dein Girokonto überwiesen.
Ob es reicht, kann ich zwar nicht beurteilen, aber du kannst zudem noch Bafög beantragen, wenn´s Not tut.

Viel Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Nachtrag!!!
Deine Wehrdienstzeit hat sich aus unvorhersehbaren Gründen verkürzt und somit ist dir keine Schuld nachzuweisen, dass du jetzt nicht im direkten Anschluss deine Ausbildung genießen kannst. Bitte teile das deiner Mutter mit, denn durch diesen Umstand hast du m. E. den Unterhalt nicht verwirkt.

Jezt aber:
Viel Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, wenn ich dann erst im Studium bin, ist mir der Unterhalt nicht mehr so wichtig. Da ich ja ein BA-Studium mache (duales Studium, das ein Betrieb finanziert und wo ich dann auch ein Gehalt bekomme), sollte ich dann so über die Runden kommen.

Mir geht es nur um das hier und jetzt und diese verdammte Zwischenphase, die durch das frühzeitige Ende meines Wehrdienstes entstanden ist. Hätten die bei der Musterung nicht gepennt und mich gleich korrekt ausgemustert, wäre ich jetzt schon längst am studieren und hätte die ganzen Probleme nicht...

sentk

-- Editiert von sent am 07.04.2004 16:58:01

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#6
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Grob gesagt steht dir Unterhalt ab Volljährigkeit nur bei folgenden Situationen zu:
- während der Erstausbildung
- in Notfällen

Es wird auch ein Unterhaltsanspruch in der Übergangszeit zwischen Schule und Berufsausbildung zugestanden. Dies ist aber auf ca. 4 Monate begrenzt. Da deine Mutter bis zum letzten Monat gezahlt hat, ist sie ihrer Verpflichtung nachgekommen.

Du kannst aber nicht fordern, dass sie dich fast ein ganzes Jahr subventioniert. Wenn du keine Arbeit findest, mußt du das ihr gegenüber nachweisen (mit ca. 25 Bewerbungen pro Monat). Erst dann tritt der "echte Notfall" ein, da man deine Bemühungen bei der Jobsuche würdigt.

Volljährigkeit heißt auch, dass man für sich selbst verantwortlich ist. Du bist kein Kind mehr und stehst auf der selben Stufe wie deine Mutter. Sie wird auch nicht gefragt, wie sie das Geld für deinen Unterhalt auftreibt.
Ich möchte den Richter sehen, der dir Unterhalt verweigert, weil deine Mutter 2 Kilometer bis zur nächsten Busstation laufen muss.

Wenn du dann nächstes Jahr eine Ausbildung beginnst, dann kannst du natürlich auch wieder Unterhalt fordern, und zwar von Mutter UND Vater.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah Danke, das ist mal eine Antwort mit der ich was anfangen kann.

Meine Ausbildung beginne aber aber übrigens diesen Herbst, nicht nächstes Jahr.

Und diese 2 km war nur ein Beispiel für meine schlechte Mobilität und nicht direkt eine Ausrede. Während meiner Schulzeit bin ich die ja auch täglich hin und zurück gelaufen.

Dann zu diesen 25 Bewerbungen. Ist das nicht etwas viel ? Ich gehe grad online die Stellenangebote die lokalen Presse durch. Und was da dann übrig bleibt, wenn ich alle aussortiere, für die man eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder einen Führerschein braucht, weiblich sein muss usw., ist nicht gerade viel. Ka wie ich da auf 25 Bewerbungen pro Monat kommen soll.
Zudem sind viele Stellen sowieso verdammt weit weg. Was für ein Radius ist mir hier denn zumutbar ? 10, 30, 50 km oder mehr ?

Sent

-- Editiert von sent am 07.04.2004 17:18:07

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#8
 Von 
Squall
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hätte diesbezüglich auch mal eine Frage. Ich habe im mai 2003 meine Schule mit Abitur beendet. Mein Vater hat noch 2 Monate weiter Unterhalt gezahlt. Dann hat mein Wehrdienst begonnen und er hat die Zahlungen eingestellt (is ja auch alles richtig so) .. Mein Wehrdienst ging zum 31.03.2004 zuende und ich hab mich um einen Nebenjob beworben. Zum Wintersemester 2004 (September) habe ich mich um einen Studienplatz beworben, zu dem ich aber im Moment noch keine Zusage habe. Meine Einkünfte aus dem Nebenverdienst (ca 200€), was anderes hat sich für die kurze Zeit nicht angefunden, habe ich meinem Vater angegeben. Er weigert sich zu zahlen. Muss er aber nicht 4 Monate vor Beginn des Studiums ( also die Zeit VOR der ERSTEN Ausbildung) die Unterhaltszahlungen an mich wieder aufnehmen? Habe im Moment eine eigene Wohnung (da ich in meine Unistadt gezogen bin), die sich aber mit 200€ im Monat schlecht finanzieren lässt.
Das BaFög Amt sagt mir, ich beziehe zuviel Unterhalt von meinem Vater (<--- HAHA), da er ein recht hohes Einkommen hat, als dass ich BaFög empfangen könnte.

Ist er nun verpflichtet mich zu unterstützen oder darf ich meine Wohnung wieder kündigen?

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend,

nach Ablauf der Wehrdienstzeit ist Ihr Vater wieder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, und zwar bis zum 27. Lebensjahr. Die Unterhaltsverpflichtung entfiel nur für die Wehrdienstzeit.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Squall

Anspruch auf Unterhalt haben volljährige Kinder nur, wenn sie sich in einer allgemeinen Schulausbildung bzw. einer Berufsausbildung oder Studium befinden. Als Übergangsfrist, während der weiter gezahlt werden muss, werden meist 4 Monate als ausreichend angesehen.
Im Übrigen sind Volljährige verpflichtet, in erster Linie selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. D.h., wenn sie weder Schule, Studium noch Ausbildung machen, müssen sie für ihr Auskommen selbst sorgen - haben ja auch den ganzen Tag Zeit, dies zu tun, also einem Job nachzugehen.
Die Eltern sind keinesfalls verpflichtet, sämtliche Wartezeiten zu finanzieren. Übrigens ist ab Volljährigkeit auch die Mutter barunterhaltspflichtig.

Eine Frage stellt sich mir: Noch keine Zusage fürs Studium, aber schon Wohnung in der Unistadt bezogen? War das vielleicht noicht ein wenig voreilig?

Gruß Kuschelbär

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Squall
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, das habe ich gemacht, da mein NC mehr als ausreichend ist, um das Studium anzugehn und selbst falls nich, meine 2. Wahl sich auch nur 20 Minuten Zugfahrt von hier befindet (aber das nur nebenbei *g*) ...

Ich jobbe ja nebenbei, aber mit einem Minijob (und was anderes kriegt man als Student schonmal gar nicht) lässt sich keine Wohnung + Lebensunterhalt finanzieren. Nicht mal für nur eine Person.
Meine Mutter hat solch ein geringes Einkommen, dass sie mir nicht unterhaltspflichtig ist, deshalb entfällt das.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Bei dir handelt es sich nicht um eine normale Übergangszeit von Schule zur Berufsausbildung. Desweiteren hat dein Vater dir bereits eine Übergangszeit finanziert.

Ob dein Vater für dich zahlen muss, kann zweifelsfrei nur ein Gericht klären. Und wenn er sich während des Studiums auch weigert, dann mußt du sowieso den Klageweg bestreiten.

Ich denke nicht, dass er in der Übergangszeit zur Zahlung verpflichtet ist.
Erstens ist der Zeitraum ziemlich groß.
Zweitens hat er bereits einen Übergangszeitraum bezahlt.
...und gibt es eigentlich noch "Entlassungsgeld" vom Bund, dass zum Wiedereinstieg in das Berufsleben gedacht war?

Führe dir bitte vor Augen, dass du mit deinem Vater jetzt auf der selben Stufe stehst. Es kann von deinem Vater erwartet werden, dass er für sich selbst sorgt...vielmehr noch: dass er auch für seine Kinder aufkommt. Deshalb kann auch von dir erwartet werden, dass du Verantwortung für dein Leben übernimmst.

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#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Squall,
auch deine Mutter ist jetzt barunterhaltspflichtig!!
Selbst wenn dein Vater noch unterhaltspflichtig sein SOLLTE ( was -wie peron schon schrieb - wohl nur von einem Richter zu entscheiden ist, muss der Unterhalt - der neuen Situation angepasst - neu ausgerechnet werden.

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#15
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

klar könnte Muddern das machen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Unterhalt - an die momentane Situation angepasst - neu berechnet werden muss ( wenn denn noch Berechtigung besteht ! )!

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