Unterhalt zwischen Ausbildung und Studium

30. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
mrunner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt zwischen Ausbildung und Studium

Hallo,
ich finde im Netz völlig unterschiedliche Aussagen zum Thema Unterhalt zwischen Ausbildungsende (hier meine 18 jährige Tochter, seit Mai Berufskolleg beendet) und Studienanfang (ab Wintersemester). Was stimmt nun? Muss ich für die Zwischenzeit weiter Unterhalt bezahlen? Bisher habe ich 237 € während des Berufskolleg bezahlt. Nun habe ich noch einen Bafög-Antrag zugesandt bekommen... .

Vielen Dank für die Tipps!

Steffen

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
mrunner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Also kann ich davon ausgehen, dass der Bafög-Antrag auf meine weitere Unterhaltshöhe keinen Einfluss hat? Habe ich ein Recht, den Bescheid des Bafög-Amtes einzusehen (die Kindesmutter hat sich vor 2 Jahren aus den Unterhaltszahlungen wegen zu geringen Einkommens rausgerechnet)?

Gruß, Steffen

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Steffen,

natürlich hat Bafög Einfluss auf die Unterhaltshöhe.
Es mindert den Bedarf.
Hat D.romedar aber schon geschrieben.

Und sicherlich hast du ein Recht den Bafögbescheid einzusehen.
Wie sonst sollte die Unterhaltshöhe festgestellt werden?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Er hat jedoch kein Recht, die Angaben der Mutter über ihr Einkommen zu sehen, diese werden unkenntlich gemacht im Bescheid. Ebenso wie er das Recht hat, der Weitergabe seiner Einkommensdaten an die Kindesmutter und das Kind zu widersprechen.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#5
 Von 
mrunner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! Loddar schreibt, dass Bafög den Bedarf mindert, also könnte es durchaus passieren, dass sich die Höhe meiner Zahlungen reduziert?
Wo kann ich sowas denn nachlesen?
Muss ich den Bescheid vom Amt oder von der Tochter anfordern?

Gruß, Steffen

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Nachzulesen ist das u.a. in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG, so steht z.B. in den Leitlinien des OLG Düsseldorf unter Punkt 13. Volljährige Kinder:

Zitat:

"13.2
Das bereinigte Einkommen des volljährigen Kindes wird in der Regel in vollem
Umfange auf den Bedarf angerechnet. Bei Einkünften aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit
gilt § 1577 Abs. 2 BGB entsprechend. Zu den Einkünften des
Kindes gehören auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen."

Es gehört also das gesamte BAföG zum Einkommen, sowohl der Zuschuß- als auch der Darlehensanteil nach entsprechender Bereinigung ggfls. durch Ausbildungsaufwand.

Den Bescheid muss dir auf Anfrage deine Tochter aushändigen/vorlegen, denn du hast ein Recht auf derartige Auskünfte von ihr, um den Unterhalt berechnen zu können.

Edit: BAföG-Recht und Familienrecht haben nicht unbedingt etwas miteinander zu tun, der im BAföG-Bescheid errechnete Unterhalt, den du danach deiner Tochter zusätzlich zum BAföG zu zahlen hast unterscheidet sich meist erheblich von dem tatsächlich nach Familienrecht zu leistenden Unterhalt (und zwar wird nach BAföG-Recht meist mehr gerechnet).

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "


-- Editiert von KuschelbaerR am 01.11.2008 15:22

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#7
 Von 
mrunner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank KuschelbaerR! Dein Edit lässt mich aber schon wieder Böses ahnen: wenn im Bafög-Bescheid eine höhere Unterhaltspflicht als meine bisherige (egal, ob berechtigt) erscheint, kann ich wohl wieder mit Post rechnen.... .

Vielen Dank nochmal!

Steffen

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