Hallo
Muss ein Kind, das bei seiner Mutter wohnt , Bafög beantragen, wenn es studieren geht oder es kann drauf verzichten und sagen, ich will weiter Unterhalt von Vater? Zahle im Moment 205 euro Unterhalt bei einem Nettoverdienst von 1300 Euro und habe noch ein Kind das bei mir im Haushalt wohnt. Kann ich davon ausgehen , dass wenn das Kind, das studieren geht, Bafög bekommt (seine Mutter verdient nicht viel und hat noch ein Kind ), dann muss ich kein Unterhalt mehr zahlen oder? Danke
Unterhalt/Bafög
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
BAföG muss vorrangig zum Unterhalt beantragt werden. Wird es gewährt, mindert BAföG den Bedarf in voller Höhe.
Bei den genannten wirtschaftlichen Verhältnissen kann ich mir gut vorstellen, dass der Höchstsatz bewilligt wird. Unterhalt wäre dann nicht mehr zu zahlen.
Kind also auffordern BAföG zu beantragen und den Bescheid vorzulegen.
Hier eine entsprechende Entscheidung des OLG Schleswig...
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 5. Senat für Familiensachen
vom 24.08.2005
AZ 15 UF 75/05
LG nero
Ich stimme meinem Vorredner zu.
Zur rechtlichen Grundlage: Der Anspruch auf Unterhalt setzt voraus, dass derjenige, der Unterhalt fordert, bedürftig ist und außerstande, sich selbst zu unterhalten. Wenn die Tochter ihren Bedarf durch BAFÖG decken kann, ist sie also nicht bedürftig.
Du teilst deiner Tochter also einfach mit, dass sie ihre Bedürftigkeit nachweisen soll, indem sie zeigt, dass sie keine anderen oder jedenfalls keine ausreichenden anderen Geldquellen hat. Einen eventuellen Titel solltest du vorsorglich auch gleich zurück fordern.
Ob deine Tochter BAFÖG beantragt oder nicht, ist natürlich ihre Sache, sie "muss" das nicht tun. Aber ohne Antrag keine Bedürftigkeit.
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ZitatZahle im Moment 205 euro Unterhalt bei einem Nettoverdienst von 1300 Euro und habe noch ein Kind das bei mir im Haushalt wohnt. :
Da das studierende Kind nicht previlegiert ist und das zweite Kind evtl. sogar Vorrang hat (ist es minderjährig oder in einer allg. Schulausbildung?) bist Du für das studierende Kind nicht unterhaltspflichtig! Dein SB gegenüber diesem Kind beträgt 1300 Euro.
gaestin
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