Unterhalt/Betreuungsunterhalt/ Sonderzahlungen

28. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
ip532842-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt/Betreuungsunterhalt/ Sonderzahlungen

Ich vermute der Unterhalt wurde falsch berechnet. KV zahlt 160% kindesunterhalt eine genaue Berechnung kenne ich nicht. Hatte dafür unterschrieben seine Anwältin sagt wurde bindend dadurch geregelt. Zudem hat unser Sohn Neurodermitis und muss jedes Jahr ans Meer gibt hierzu ein Attest, für diese Kosten sieht er auch keine Notwendigkeit sich zu beteiligen. Damaliges Betreuungsgeld scheint mir auch zu niedrig ausgerechnet zu sein. Wenn ich die online Rechner verwende.
Kann ich das im Nachhinein trotz geleisteter Unterschrift überprüfen lassen? Zumal es ab Januar eh erhöht wird!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von ip532842-93):
Ich vermute der Unterhalt wurde falsch berechnet. KV zahlt 160% kindesunterhalt eine genaue Berechnung kenne ich nicht.


Zitat (von ip532842-93):
Kann ich das im Nachhinein trotz geleisteter Unterschrift überprüfen lassen? Zumal es ab Januar eh erhöht wird!


Nein, Unterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht oder geändert werden.

Zitat (von ip532842-93):
Damaliges Betreuungsgeld scheint mir auch zu niedrig ausgerechnet zu sein.


Auch hier gilt das Gleiche. Rückwirkend geht da nichts mehr.

Wenn du der Meinung bist, dass der Unterhalt falsch berechnet wurde und du das auch begründen kannst, dass sich die Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben, dann kannst du Abänderungsklage (für die Zukunft) erheben. Oder du kannst dich ans Jugendamt wenden und die Beistandschaft beantragen.

Allerdings sind 160 % ganz schön viel ! Da würde sich manche KIndesmutter hier im Forum freuen, wenn sie soviel Geld auch nur annähernd sehen würde.

Zitat (von ip532842-93):
Zudem hat unser Sohn Neurodermitis und muss jedes Jahr ans Meer gibt hierzu ein Attest, für diese Kosten sieht er auch keine Notwendigkeit sich zu beteiligen.


HIer kann man über Sonderbedarf nachdenken. Ob das bei der Unterhaltshöhe aber zum Tragen kommt, kann man nicht sagen. Man könnte einen Anwalt konsultieren ... oder aber sich auch in dieser Angelegenheit ans Jugendamt wenden.



-- Editiert von Marcus2009 am 28.12.2019 15:11

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von ip532842-93):
Ich vermute der Unterhalt wurde falsch berechnet. KV zahlt 160% kindesunterhalt eine genaue Berechnung kenne ich nicht.
Dann such dir mal eine Düsseldorfer Tabelle heraus, such die 160% und stelle dir deine Frage erneut.

Zitat (von ip532842-93):
Hatte dafür unterschrieben seine Anwältin sagt wurde bindend dadurch geregelt. Zudem hat unser Sohn Neurodermitis und muss jedes Jahr ans Meer gibt hierzu ein Attest, für diese Kosten sieht er auch keine Notwendigkeit sich zu beteiligen.
Ein Attest von einem zugelassenen Kassenarzt, dass jemand ans Meer muss? Was Ärzte in Deutschland verschreiben, wird nach meinem Wissen noch immer von der Krankenkasse finanziert. Aber wahrscheinlich ist dein Attest nur ein wertloses Empfehlungsschreiben. Der laufende Unterhalt reicht nicht aus, um im Monat 50 Euro zurückzulegen? Hast du keinerlei eigenes Einkommen?

Zitat (von ip532842-93):
Damaliges Betreuungsgeld scheint mir auch zu niedrig ausgerechnet zu sein. Wenn ich die online Rechner verwende.
Möglich. Irrelevant.

Zitat (von ip532842-93):
Kann ich das im Nachhinein trotz geleisteter Unterschrift überprüfen lassen?
Den Betreuungsunterhalt? Nein. Hast du denn plötzlich nachträglich einen höheren Bedarf? Eine laufende Forderung kann man selbstverständlich verändern.

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#3
 Von 
ip532842-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich geh für 11,54€/h 122h im Monat arbeiten. Kind benötigt spezielle Nahrung, Cremes, Kleidung. Selbst da reichen die 160% nicht. Und doch kann ich. 4 Wochen Meeres Aufenthalt haben 7000€ gekostet. Die ich bezahlt habe. Hat nichts mit können zu tun. Ich muss mich um Betreuung etc kümmern.... geht allein darum was unserem Kind zusteht!

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

In der Regel zahlen die Krankenkassen alle notwendigen Maßnahmen, so auch eine Kur am Meer. Warum hat ihre Kasse dies nicht getan?

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

7000€ fuer 4 Wochen,das schaffen andere fuer die Haelfte....

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

auch Cremes und Nahrung werden beim absoluten Erfordernis von den Krankenkassen übernommen. Das gilt z.b. für die Anstronautenkost (sündhaft teuer, aber für alte Menschen und Tumorpationen doch recht sinnvoll) bei intensiver betreuung gibt es auch für Kinder einen Pflegegrad und die damit verbundenen Kosten. Dasselbe gilt für Kuren, REHA-Maßnahmen. Irgendwie fehlt uns hier noch einiges an substantiierten Infos.

wirdwerden

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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wir kennen die Umstände nicht. Und deshalb kann hier niemand sagen, was dein Kind benötigt.

Aber es gibt rechtliche Rahmenbedingungen. Da kann man dann schon etwas dazu sagen.

Wenn das Kind krankheitsbedingt mehr Unterhalt als allgemein üblich benötigt, dann kann man Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend machen. Dafür gelten aber recht strenge Richtlinien. Ob das in diesem Fall Aussicht auf Erfolg haben könnte, das hängt von den Umständen des Falles ab. Allerdings scheinen mir 7.000 Euro für einen vierwöchigen Kuraufenthalt wegen Neurodermitis dann doch ganz schön happig. Aber das ist lediglich meine unmaßgebliche persönliche Einschätzung.

Um es klar zu sagen: du musst niemandem hier im Forum überzeugen . Die Entscheidung trifft ggfs. ein Familiengericht .... nötigenfalls unter Heranziehung von entsprechenden Gutachten. Da wird sich dann zeigen, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Aber natürlich ist damit auch ein gewisses Kostenrisiko verbunden. Das muss man halt abschätzen, bevor man sich darauf einlässt.

Vielleicht solltest du diesbezüglich erst mal einen Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatunr konsulitieren.


-- Editiert von Marcus2009 am 28.12.2019 22:05

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von ip532842-93):
Kind benötigt spezielle Nahrung, Cremes, Kleidung. Selbst da reichen die 160% nicht.
Es haben mehrere Millionen Menschen in Deutschland Neurodermitis in unterschiedlicher Ausprägung. Die verschriebenen Sachen werden für Kinder bezahlt. Was bleibt sind die Sachen, die man selbst für gut empfindet - was ja durchaus okay ist. Nur ist es da wie in allen anderen medizinischen Bereichen auch. Man muss die Kosten dafür selbst tragen. 99% aller alleinerziehenden Mütter bekommen weniger Unterhalt als du. Du könntest aber versuchen einen Mehrbedarf geltend zu machen, die Beweislast dafür liegt bei dir. Das Kostenrisiko ist extrem hoch.

Zitat (von ip532842-93):
4 Wochen Meeres Aufenthalt haben 7000€ gekostet.
Sorry, aber das ist doch Quatsch. Du machst hier halt schon den Eindruck als ob deine Ansprüche etwas über dem vom Otto-Normalverbraucher liegen und du dich in Anbetracht des Gehaltes vom Vater und deinem bisherigen Betreuungsunterhalt ein bisschen an diese Situation gewöhnt hast. Ich will dir das nicht vorwerfen, aber den Eindruck hinterlässt du einfach.

Zitat (von ip532842-93):
geht allein darum was unserem Kind zusteht!
Und genau diesen Punkt verstehen die meisten Menschen nicht, wenn es um Familienrecht geht. Unterhalt ist keine Sozialleistung, für die man 4 Voraussetzungen erfüllt und dann einen Antrag stellt. Unterhalt ist ein Ausgleich aus dem Bedarf, der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, also eine extrem individuelle Entscheidung, die ein gegenseitiges Aufeinanderzugehen erfordert. Wenn keinerlei Einigkeit besteht, muss man es vor dem Gericht austragen. Das lohnt sich nach meinem Empfinden meistens für beide Seiten nicht wirklich.

Du bekommst den Höchstsatz an laufendem Unterhalt. Egal, was du darüber hinaus geltendmachen wirst, du gehst ein enormes Risiko ein, das Verfahren zu verlieren oder dich zu vergleichen und die Kosten dafür (anteilig) zu tragen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

smogman, wir haben es hier doch mit dem Problem zu tun, dass Unterhaltsberechtigte oder auch deren Elternteile immer wieder glauben, uneingeschränkt auf selbem Level am Lebensstandart des zur Zahlung Verpflichteten teilnehmen zu können, allerdings z.B. beim Vermögensverfall soll die Anpassung beschränkt sein.

Natürlich nehmen die Kinder durch die Höhe des Unterhalts, der zu zahlen ist, eingeschränkt teil, auch am Verfall. Beidem sind aber Grenzen gesetzt, und das ist auch gut so.

Zwar sind Mehrbedarf/Sonderbedarf unter bestimmten doch recht engen Voraussetzungen von beiden Elternteilen zu tragen, allerdings wird da schon sehr genau geguckt. Der Bedarf muss zum einen unerwartet kommen (also nicht ansparbar sein), oder aber eine dauerhafte zusätzliche unvermeidbare Belastung für das Betreuungselternteil bedeuten, der aus den laufenden Zahlungen nicht zu bestreiten ist.

Hier muss sich die Fragestellerin zunächst einmal auf die Krankenkasse verweisen lassen, die z.B. die spezielle Kleidung kostentechnisch übernimmt, ebenso alle erforderlichen Medis, zu denen auch Heilsalben gehören. Sollte da tatsächlich ein geringer Zuzahlungsbedarf sein, so ist der mit Sichherheit durch den hohen Zahlbetrag entweder ansparbar oder aber aus dem Laufenden zu begleichen.

Die Kosten für den Urlaub, den kann ich gar nicht einsortieren, denn auch Kind-Kuren sind vom Grundsatz her Leistung der Krankenkasse.

Der Charakter der Unterhaltszahlungen ist nun mal der, dass dadurch nicht nur Essen, TRinken, Klamotten zu finanzieren sind, sondern der gesamte Bedarf, wie etwa Vereinsbeiträge, Klassenfahrten, Konfirmationen incl. Feiern u.s.w. Das sollte die Fragestellerin verstehen bzw. sich klar machen.

wirdwerden

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Kosten für den Urlaub, den kann ich gar nicht einsortieren, denn auch Kind-Kuren sind vom Grundsatz her Leistung der Krankenkasse.
Stimmt. Wenn die Mutter aber Versprechungen folgt und eben 4 Wochen ans Tote Meer fährt --- kommen solche Summen durchaus zusammen.
DAS zahlt dann sicher keine KV.

Kein Kind mit N ---muss--- jedes Jahr ans Meer. Evtl. lindert ein Aufenthalt in Reizklima die Symptome für einen kurzen Zeitraum.

eben Neuro----

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#11
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Wenn kein Geld für vier Wochen jährlich am Meer da ist, hat das Kind, offen gesagt, Pech gehabt. Entweder die Kasse zahlt das als Kur, oder das Kind bleibt zu Hause wie tausend andere Leute mit Neurodermitis.

Ärzte empfehlen zb bei bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen auch gerne schwimmen mit delphinen oder reittherapie. Beides zahlt die Kasse nicht, weder für Kinder noch für Erwachsene, wer also kein Geld hat, guckt schlicht in die röhre.

Zumal 7000 Euro, also 250 Euro pro Tag, da haben Mutter und Kind wirklich einen fetten Urlaub hingelegt und bestimmt auch Taschengeld und shoppen mit eingerechnet. Und dafür besteht weiss Gott keine medizinische Indikation.

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