Hallo,
ich bin Student und muss u.a. derzeit meinen Bafög-Antrag ausfüllen. Da meine Eltern geschieden sind, beziehe ich von meinem Vater Unterhaltsleistungen. Sein Anwalt meinte nun, dass ich sowieso keinen Anpruch auf Bafäg hätte, da ich ja Einkommen im Sinne von Unterhaltszahlungen seines Mandanten erhalte (immerhin ca. 300 Euro). Laut meinen Internetrecherche gelten Unterhalstzahlungen aber überhaupt nicht als Einkommen, womit der Anwalt Unrecht hätte. Würde mich sehr freuen, wenn jemand dazu mehr weiß.
MfG Fabian
Unterhalt=Einkommen
7. Oktober 2007
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Frage vom 7. Oktober 2007 | 16:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt=Einkommen
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2007 | 17:48
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 391x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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