Unterhalt..Kinder EX-Frau neue Frau ..helft bitte

22. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Terramoto
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt..Kinder EX-Frau neue Frau ..helft bitte

Hallo Ihr lieben,
guter Rat ist nicht immer teuer und ich bitte um rege Teilnahme zu folgendem Fall.
A hat drei Kinder aus erster Ehe und zahlt laut Scheidungsurteil Unterhalt für die Kinder und die Ex-Frau.
B hat ein Kind und wird A in Kürze heiraten.
Nun möchte die Ex-Frau mehr Unterhalt für die Kinder und für sich nichts mehr. Ist A der neuen Frau gegenüber unterhaltspflichtig und wie wird hier der Unterhalt für die drei Kinder neu berechnet??
Danke schon einmal vorab und LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.03.2010 20:43:06
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

ja a ist auch für b unterhaltspflichtig. Wie der Unterhalt neu berchnet wird kann ich nicht sagen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Terramoto
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

so so....wer kann genaueres schreinen,
Nettolohn : 1700 Euro
Kind 1: 5 Jahre
Kind 2: 10 Jahre
Kind 3: 11 Jahre
Die zukünftige Frau hat keinen Job und ein eigenes Kind.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Terramoto
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

wer kann mir bei dem Verteilungsschlüssel helfen? Und wie ist es eigentlich rechtlich, wenn die Exe auf einmal auf Unterhalt verzichten will? Es ist ja im Urteil verankert und dies kann ja sicher nicht einfach so aufgehoben werden, oder? Ausserdem habe ich gelesen, dass es nicht möglich ist auf Ehegattenunterhalt zu verzichten??
LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Auf Ehegattenunterhalt kann dann verzichtet werden, wenn dafür nicht der Staat zur Kasse gebeten wird.

Auf Trennungsunterhalt und auf Kindesunterhalt kann (eigentlich) nicht verzichtet werden.

Die Unterhaltspflicht gegenüber deinen Kindern und deiner Ex geht erstmal vor.

Das Kind der neuen Ehefrau (sofern nicht von dir) wird überhaupt nicht berücksichtigt.
Wie immer: Geh zum Anwalt, der kann dir auch sagen wie der Unterhaltsverzicht deiner Exfrau am besten festgehalten wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.369 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen