Unterhalt/Mangelfall ???

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt/Mangelfall ???

Hallo ich habe da mal ein paar Fragen:

Mein Freund (wir leben in Westdeutschland) ist seit 2 Jahren geschieden, und brauch seit 1 Jahr keinen Unterhalt mehr für seine Ex bezahlen.

Allerdings ist ein Kind aus der Ehe entstanden (10 Jahre), für das er laut der neuen DDT durch seinen Verdienst (netto ca. 1750,-) bei der Gehaltsstufe eine Stufe mehr hat, und somit nun 309,- zahlen muss.

Da mein Freund und ich nun im März (beide Steuerklasse 1) unser gemeinsames Kind erwarten, wird er dann automatisch in die normale KU-Stufe geteilt, und brauch demnach für seinen anderen Sohn noch 291,- zahlen.

Durch die Scheidung mußte er einen Kredit aufnehmen, und zahlt monatl. 200,- zahlen.

Ich werde dann 1 Jahr Elternzeit Elterngeld ca. 1.000,-) nehmen, und anschließend halbtags wieder anfangen müssen (dann ebenfalls 1.000,- netto).

Unserem Baby und auch mir gegenüber müsste mein Freund doch auch Unterhaltspflichtig sein, oder ?
Was würde uns zustehen ?
Ist das schon ein Mangelfall ?
Wird das Elterngeld mit reingerechnet ?

Liebe Grüße,
Nina






-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alleinallein
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Nina, dem Baby gegenüber schon aber du versorgst dich mit deinem Einkommen selbst, genau wie meine LG. Wofür wurde der Kredit verwendet? Zur Einrichtung eines Haushalts? Wenn er das nachweisen kann, fließt das in die Berechnung Ku mit ein.
So wenigstens mein Wissensstand, bin nur ein überforderter (DDT) Laie!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das echt so, dass mir nichts zu steht ??? Durch das Baby kann ich doch nicht mehr Vollzeit arbeiten.

Nein, nein, der Kredit wurde lediglich für die Scheidungskosten bzw. Anwalts- und Gerichtskosten aufgenommen.

LG,
Nina

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Nina,

quote:
Ist das echt so, dass mir nichts zu steht ???


Natürlich wärst du unterhaltsberechtigt. Sofern dein LG leistungsfähig....
Du stehst in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten an zweiter Stelle. Nach den minderjährigen Kindern.
Da du aber berechtigt bist, würde dein LG nach DDT in die erste Stufe rutschen, so dass Zahlbeträge von 272€ und 225€ auf ihn zukommen würden.
Nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen, Kredit und SB wäre kein Raum für BU.

Dein Elterngeld würde bis auf einen Freibetrag von 300€ voll angerechnet.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich doch schon mal gut an.
Damit wäre uns auf jeden Fall geholfen !!!

Seine Ex hatte damals einen Titel beim Jugendamt bewirkt.
Reicht es aus, wenn wir nach der Geburt unseres Babys zum Jugendamt gehen, um es uns ausrechnen zu lassen ?

Liebe Grüße,
Nina

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Nina,

quote:
Reicht es aus, wenn wir nach der Geburt unseres Babys zum Jugendamt gehen, um es uns ausrechnen zu lassen ?


Nein. Der Titel muss abgeändert werden.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nina34
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

aber es handelt sich um einen dynamischen Titel.
Paßt er sich nicht automatisch an ???

Und wie funktioniert das mit dem abändern ?
Macht das nicht das Jugendamt ?
Oder ist dafür wieder ein Anwalt nötig ?

LG,
Nina

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Nina,

quote:
Und wie funktioniert das mit dem abändern ?
Macht das nicht das Jugendamt ?


Schon. Das Einverständnis der Mutter vorausgesetzt.
Ansonsten per Gericht.

quote:
aber es handelt sich um einen dynamischen Titel.
Paßt er sich nicht automatisch an ???


Auch das ist richtig. Nur... kommende Geschwister und die damit folgende Reduzierung sieht er nicht vor.:)

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.997 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen