Ich hatte Kehlkopfkrebs und bin davon geheilt. Mir ist aber noch etwas zurück geblieben ( 80 % Schwerbehindert), was es mir unmöglich macht, weiter zu arbeiten. Aus diesem Grund habe ich jetzt eine Rente beantragt. Die Rente wird aber nur das Existenzminimum ausmachen, das auch in der Düsseldorfer Tabelle steht. Die Mutter meiner Kinder hat einen Titel, aber keinen Dynamischen. Wie schaut das jetzt in der Zukunft aus. Ich kann nicht mehr arbeiten. Kann sie jetzt, wenn ich in ca 5 - 8 Jahren eine Erbschaft mache, dann das Geld nachträglich von der zurückliegenden Zeit nachfordern, oder kann sie an meine Lebensversicherung heran gehen und sich das Geld dort holen? Ich habe ja nichts, oder kann sie fordern, dass ich trotz dieser Erwerbsminderungsrente einen Job annehme, um ihr den Unterhalt für die Kinder zu zahlen.
Schon jetzt vielen Dank für Eure Mühe.
Gruß
Knuddl
Unterhalt...Rente wegen Erwerbsminderung
19. März 2004
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Frage vom 19. März 2004 | 06:14
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt...Rente wegen Erwerbsminderung
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#1
Antwort vom 19. März 2004 | 07:58
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Also wenn Du nicht erwerbsfähig bist, bleibt Dir ein Selbstbehalt von 730€(DDT).
Bekommst Du mehr, mußt Du das mehr zahlen.
Bist Du komplett erwerbsunfähig, heißt, kannst Du auch in keinem anderen Beruf(Pförtnerdienst, Zeitungsaustragen....)tätig werden?
Wenn nicht, mußt Du auf jeden Fall den Titel per Abänderungsklage ändern.
Ansonsten kann Deine Frau Dich in Verzug setzen, und irgendwann mußt Du dann halt zurückzahlen, wenn Du an Geld kommst.
Eine Abänderungsklage wäre in diesem Fall jedoch sinnvoll.....
Bist Du nicht vollständig "kaputt" kann sie, oder der Richter natürlich von Dir verlangen, einen Job anzunehmen, damit Du leistungsfähig wirst.
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