Hallo zusammen!
Seit kurzem muß ich Unterhalt für meine Mutter bezahlen. Das Sozialamt hält meinen Kredit für das Auto für nicht abzugsfähig.
Ich fahre mit meinem Auto jeden Tag 40 km (einfach) zur Arbeit.
Begründung:
SHR Anlage 10.2 (BayL mit ModBayL, 2001:
10. Bereinigtes Einkommen:
Für die notwendigen Kosten der berufsbedingenNutzung eines Kraftfahrzeuges knn der nach denSätzen des §9 Abs. 3 Satz 1 ZSEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,27 EUR pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R auch die Anschaffungskosten erfasst.
Das ist ja wohl ein Scherz?
Was machen die Menschen, die nur 2 km zu Arbeit fahren? Die werden wohl entmündigt, frei nach dem Motto:" Sie gehen zwar jeden Tag 8-10 h Arbeiten, aber ein Auto ist nicht lebensnotwendig."
Ich kann das einfach nicht glauben. Kann mich da bitte jemand aufklären, bzw. hat selber schon mal jemand so einen Fall gehabt?
Viele Grüsse
Detlef
Unterhaltberechnung und Kredit...
13. November 2003
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Frage vom 13. November 2003 | 06:25
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltberechnung und Kredit...
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#1
Antwort vom 13. November 2003 | 08:48
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Klar, ärgern sich tagtäglich Tausende drüber.... ist aber leider so. Das Gericht KANN die tatsächlichen Kosten anrechnen, MUSS aber nicht !
Gruß
Anna
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