Unterhaltpflicht des neuen Ehepartners

16. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Luzy123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltpflicht des neuen Ehepartners

Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir helfen:
Mein Mann hat aus erster Ehe einen Sohn (10) für den er Unterhalt zahlt. Jetzt hatte er eine schwere Bandscheiben-OP, nun ist nicht sicher ob er seinen Beruf als LKW Fahrer weiter ausüben kann. Ich würde gerne wissen wie es dann mit dem Unterhalt aussieht, ich habe schon gelesen, dass er als Unterhaltspflichtiger einer besonderen Erwerbspflicht unterliegt, aber was ist wenn er garnicht mehr kann? Muß ich dann zahlen? Und wie wäre dass, wenn wir jetzt ein Kind bekommen würden und er die Betreuung übernimmt?

Wäre schön was zu hören

Vielen Dank

Luzy0603

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Twingo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Luzy,

diese Situation habe ich schon zweimal erlebt.
Beim ersten Mal (Anfang der 80er Jahre)war ich die 2. Frau und mein Freund hatte 2 Kinder aus ersten Ehe zu versorgen. Auch nach unserer Heirat bin ich nicht für den Unterhalt herangezogen worden. Viele Jahre später hat mein E-Mann eine dritte Frau und zusätzlich zu den beiden aus ersten und zweien aus dritter Ehe meinen Sohn (12) auch noch zu versorgen.
Als der Unterhalt für meinen Filius gerichtlich festgesetzt wurde (im Jahr 2006), wurde zwar eine eidesstattliche Versicherung gefordert, dass seine 3. Frau nicht arbeitet, es ging aber nur darum, dass dann der Unterhaltsbetrag den er (theoretisch) seiner Frau leisten muss, geringer ausgefallen oder ganz gestrichen worden wäre.
Ich hoffe, meine Antwort hilft dir weiter, würde aber an deiner Stelle auf jeden Fall einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten. Ohne den ging es bei mir auch nicht.
Gruß
Twingo

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#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

Hallo,

tatsächlich unterliegt dein Mann gegenüber seinem Kind einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Wenn er seinen Beruf als LKW-Fahrer nicht mehr ausüben kann, dann muss er sich halt eine andere Beschäftigung suchen. Auch wenn das dann nicht sein Traumjob sein sollte.

Deine Idee, dem Problem mit einer eigenen Schwangerschaft zu begegnen, solltest du besser noch einmal in Ruhe durchdenken. Im Zweifel wirst du damit einfach ein zweites Problem schaffen. Dein Mann hat nämlich kein Anrecht darauf, sich als 'Hausmann' seinen Zahlungsverpflichtungen zu entziehen. Man wird von ihm verlangen, dass er abends oder am Wochenende Geld verdient, um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen.

Dein Mann muss also zusehen, wie er künftig sein Geld verdienen kann. Ich verrate nur schon mal soviel, dass es jenseits der LKW-Fahrerei auch noch andere Jobs gibt. Und wenn ihr ein eigenes Kind plant, dann sollte eure 'Finanzplanung' auch die bestehenden Unterhaltsverpflichtungen mit berücksichtigen.

Grüße

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