Unterhalts - Verweigerung!!!

10. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Perlchen01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalts - Verweigerung!!!

Ich erhalte für meinen Sohn Unterhaltsvorschuss. Mein Sohn ist 6 Jahre alt und kommt dieses Jahr zur Schule. Die 72 Monate sind fast um, in den ich Unterhaltsvorschuss beziehen kann und der Kindvater weigert sich zu zahlen. Der Kindvater ist die meiste Zeit in der JVA, wo er sich auch die letzten 1,5 Jahre aufhielt. Er wird vorraussichtlich im Sommer entlassen. Ich habe mich von ihm getrennt als der Kleine 10 Monate alt war. Die beim Jugendamt waren mir auch keine Hilfe. "Wo nichts ist, kann man auch nichts holen." Nur mit dieser Aussage möchte ich mich, für unseren Sohn nicht zu frieden geben. Der Unterhalt steht ihm zu und somit soll er ihn auch bekommen.
Gibt es Möglichkeiten, wie unser Sohn trotz Weigerung zu seinem Unterhalt kommt?
Zwangsvollstreckung, Kontopfändung (wenn er jemals eins besitzt) etc.?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Allgemein gesehen stimmt die Aussage dass "Wo nichts ist, man auch nichts holen kann". Denn wie soll man von einem Unterhaltsverpflichteten einen Unterhalt einklagen, wenn dieser kein Vermögen besitzt? Darüberhinaus muss der Unterhaltsverpflichtete ja auch für sich selbst sorgen können müssen. Das nennt man Selbstbehalt. Man kann einer Person nicht alles wegnehmen, wenn sie selbst kaum was besitzt.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit einer Pfändung bei Weigerung des Unterhaltsverpflichteten. Dabei kann neben der Lohnpfändung auch in Sachen hineingepfändet werden. Jedoch muss der Unterhaltsverfplichtete auch vermögenswerte Sachen besitzen. Ist dies der Fall? Hat er genügend Geld auf dem Konto? Falls dies bejaht wird, ist es selbstverständlich möglich, durch Pfändung an den Unterhalt zu kommen. Bei einer Pfändung spielt die Weigerung des Unterhaltsverpflichteten keine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen

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#2
 Von 
Perlchen01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Vater meines Kindes mal nicht in der JVA ist, hat er ja Geld. Nur wie man so schön sagt, nicht offiziel. Er zahlt Geld auf das Konto seiner neuen Freundin ein oder gibt einem Freund Geld um ihm ein Auto zu kaufen oder kauft selber ein Auto und läßt es auf einen anderen Namen laufen. Er kann sehr wohl seinen Lebensunterhalt bestreiten. Nur für unseren gemeinsamen Sohn hat er nichts übrig. Vielleicht hat er ja irgendwann genug von dem Vagabunden leben und geht doch irgendwann mal arbeiten. Kann ich nicht jetzt schon irgendwas machen? Da muß es doch eine Möglichkeit geben! Warum sollte unser Kind seinem Vater etwas schenken, wenn er selber für seinen Sohn nicht das geringste übrig hat? Soll ich mir einen Termin beim Anwalt holen?
Mein Babysitter ist 18 Jahre geworden und sie hat mir erzählt, das ihr Vater auch nie gezahlt hat und sie jetzt beim Anwalt war und sich einen Titel geholt hat. Und wenn ihr Vater jemals was besitzen sollte, ist es ihrs. So was würd mir schon reichen. Mein Kind braucht doch irgenwas in der Hand, was macht er denn, fals er mal studieren sollte. Ich als alleinerziehende komme auch gerade so über die runden.

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Arbeit und Einkommen:
Insofern stellt sich mir die Frage, wie der Vater Ihres Kindes sein Einkommen bestreitet? Nach Ihren Angaben scheint er dann ja doch genügend Geld zur Verfügung zu haben. Was für einer Arbeit geht er nach?

Unterhaltstitel:
Sie haben also noch keinen Unterhaltstitel? Diesen sollten Sie sich so schnell wie möglich holen. Dazu gehen Sie am Besten zum Anwalt. Dann wird vom Gericht festgestellt, wieviel Unterhaltszahlung dem Kindesvater zugemutet werden kann. Dieser Betrag ist dann auch einklagbar, z.B. per Pfändung einziehbar.

Persönlicher Tip:
Achten Sie darauf, dass die Bestimmung der Unterhaltssumme auf Ihrem Titel sorgsam gemacht wird. Denn eine spätere Unterhaltstitelabänderung kann mit sehr viel Aufwand und Ärger verbunden sein.

Problem:
Ein Problem sehe ich in der Bestimmung der Höhe der Summe des Unterhaltes. Denn Ihren Angaben zur Folge scheint es der Kindesvater doch ganz gut zu verstehen über sein wahres Vermögen zu täuschen. Denn vor Gericht bei der Unterhaltstitelbestimmung muss bewiesen werden, wieviel Geld der Unterhaltsverpflichtete (der Kindesvater) zur Verfügung hat.

Ein problematisches Beispiel ist unter anderem das Einkommen aus "Schwarzarbeit", weil dieses nicht direkt nachgewiesen werden kann. Sie können jedoch auch (was auch öfter gemacht wird), einen Privatdetektiv beauftragen, der dann versucht das (wahre) Einkommen und Vermögen des Kindesvaters herauszubekommen. Nachteil dabei ist, dass Sie die Kosten für den Privatdetektiv selber tragen müssen.

Titelabänderung:
Wenn Sie dann einen Titel haben, können Sie vom Kindesvater jedes zweite Jahr die Offenlegung seiner Finanzen und seines Vermögens verlangen. Das dient dazu, den Titel entsprechend seiner neuen finanziellen Lage anzupassen (z.B. für den Fall, dass der Kindesvater später mehr verdienen sollte).

Denn allgemein gilt:
Je mehr Einkommen, desto höher der zu zahlende Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle).

Nochmal:
Gehen Sie zum Anwalt, damit Sie einen Unterhaltstitel bekommen. Mit diesem können Sie dann den Unterhalt für Ihr Kind einklagen und pfänden. Denn mit einem Titel in der Hand ist vieles vor Gericht einfacher, falls der Kindesvater sich später weiter weigern sollte, dem Unterhalt für Ihren Sohn nachzukommen.

Vielleicht konnte ich Ihnen etwas weiterhelfen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie diese ja hier nochmal posten.

Mit freundlichen Grüßen

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#4
 Von 
Perlchen01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank BOBO, ich werde zum Anwalt gehen. Sie haben mir sehr geholfen.

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen. Es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

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