Unterhalts

18. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Benlee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalts

Hallo,

Ich weiß nicht ob das hier schonmal behandelt wurde...
Meine momentane Situation ist so, dass ich vor 4 Monaten erfahren habe, dass ich der Vater einer 2 jährigen Tochter bin (Vaterschaftstest wurde gemacht).
Ich befinde mich momentan mitten im Master-Studium und muss diesen auch für meinen Beruf abschließen.

Die Mutter verlangt natürlich Unterhalt, dass kann ich voll verstehen, aber ich bin im Moment einfach nicht in der Lage den vollen Unterhalt zu bezahlen. Ich habe eine außergerichtliche Einigung verhandelt, dass ich 100€ im Monat bezahle. Leider gab es wohl ein Verständnisproblem und die KM dachte, dass ich nach dem Bachelor mein Studium beendet ist und hat sofort beim JA wieder die 100% Unterhalt beantragt.

Meine Frage ist folgende, hat jemand Erfahrung mit so einer Sache und kann mir vielleicht sagen, ob ich lieber auf Teufel komm raus mir eine Summe aus der Tasche ziehen soll, die die Mutter für angebracht hält (laut Düsseldorfertabelle etwa 200€) - damit ich aus dem Visier der Vorschusskasse komme (die ist bisher noch nicht auf mich zugetreten)
Ich habe schon eine Offenlegung beim JA gemacht die wissen was ich habe und was ich nicht habe.
Oder sollte ich dies ggf. von einem Gericht bestätigen lassen?

Zu meinem finanziellen Daten
Ich beziehe momentan einen Studienkredit der nur meine Miete deckt und arbeite noch nebenbei geringfügig.
Ich habe am Anfang etwas zu viel von meinem Kredit aufgenommen, deshalb befindet sich eine etwas höhere Summe gerade auf meinem Konto. Dieses Geld muss ich aber zurück zahlen...
Sollte ich das am besten jetzt als Sondertilgung schon zurückzahlen damit es von meinem Konto ist, oder wird das bei meiner Zahlungsfähigkeit nicht berücksichtig, weil es Vermögen aus einem Kredit ist?

Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben, was momentan ein schlauer Schritt wäre?
Die Anwälte aus der studentischen Beratung und ein Anwalt aus der Erstberatung konnten mir nicht wirklich weiter helfen.....

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Benlee


-- Editiert von Benlee am 18.11.2019 22:47

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Die Erstausbildung gehört zum eigenen Lebensbedarf des Unterhaltspflichtigen, den dieser grundsätzlich auch bei gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern vorrangig befriedigen darf.

(BGH, Urt. v. 4. 5. 2011 − XII ZR 70/09) ...bestätigt durch zahlreiche weitere OLG-Beschlüsse.

Sofern du also kein Vermögen hast und dich in deiner eigenen Erstausbildung befindest, wird man von dir keinen Unterhalt verlangen können, auch keine 100 €.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Die Mutter soll UVG (Unterhaltsvorschuss) beantragen.

Du weißt der UVG_Kasse nach dass du nicht leistungsfähig bist, damit du später nichts zurück zahlen mußt.

edy.

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Benlee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten erstmal!
Wisst ihr wie es bei einem Studienkredit aussieht, zählt der als Vermögen für den Unterhalt?

Zitat (von edy):
Hallo,

Die Mutter soll UVG (Unterhaltsvorschuss) beantragen.

Du weißt der UVG_Kasse nach dass du nicht leistungsfähig bist, damit du später nichts zurück zahlen mußt.

edy.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Ein Kredit ist für mich kein Vermögen, sondern eine aufgeschobene Zahlungsverpflichtung. Darauf wird sich wohl kein Unterhaltsgläubiger im Rahmen der Vermögensverwertung berufen können.

0x Hilfreiche Antwort

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