Unterhaltsanspruch Ja oder nein?

19. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Alex1b
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch Ja oder nein?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Aktuell in einer sehr misslichen Lage. Ich lebe getrennt von meiner Ex-Frau und meine beiden Kinder leben bei Ihr. Meine älteste Tochter wurde vor kurzem 18.
Sie hat Ihre Lehrstelle durch unzuverlässigkeit (Krank gefeiert oder ständige unpünktlichkeit) verloren.

Meine Fragen nun:
- Sie hat somit vorsätzlich Ihre Lehrstelle gefährdert, bin ich nach dieser Aktion noch unterhaltspflichtig?
- Kann ich meine Tochter dazu drängen sich neue Arbeit zu suchen?
- Kann ich Ihre Mutter (feiert seit Jahren Hartz4) dazu drängen Arbeit zu suchen, da sie genau wie ich Unterhaltspflichtig Ihrer Tochter gegebenüber ist?

Ich würde mich über schnelle Antworten freuen.

Mit freundlichem Gruß

alex1b

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
bin ich nach dieser Aktion noch unterhaltspflichtig?


Nein, bist Du nicht. Volljährige Kinder haben nur dann einen Unterhaltsanspruch, ggü. beiden Elternteilen, wenn sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbilung befinden. Das ist hier nicht gegeben.

quote:
Kann ich Ihre Mutter (feiert seit Jahren Hartz4) dazu drängen Arbeit zu suchen


Wenn die Tochter nicht mehr in allgemeiner schulischer Ausbilung ist, unter 21, bei einem Elternteil wohnt, wenn sie nicht mehr privilegiert ist, besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ist die Mutter dann nicht leistungsfähig, muss sie auch keine Leistungsfähigkeit herstellen.

Das Problem stellt sich aber auch gar nicht, da die Tochter zur Zeit nicht unterhalstberechtigt ist.

Wenn hier kein Titel zum Unterhalt besteht, dann den Unterhalt sofort einstellen.

LG nero



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#3
 Von 
Alex1b
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe für meinen Stiefvater etwas gefragt und ja ich habe meine Ausbildung noch.

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