Unterhaltsanspruch - Mann verdient mehr und verlangt Kindesunterhalt!?

14. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sisa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch - Mann verdient mehr und verlangt Kindesunterhalt!?

Hallo,

habe durch Zufall dieses Forum entdeckt.

Nun meine Frage:

Mein Mann wünscht die Scheidung, da ich keinen Sinn darin sehe, um eine Ehe weiter zu kämpfen (habe ich 5 Jahre lang gemacht) die der andere nicht mehr will, habe ich zugestimmt und bin seit Ende Januar ausgezogen. Unsere beiden Kinder (11 + 12 Jahre alt) wollen bei ihrem Vater bleiben (Haus, großer Garten, Pool ziehen mehr als kleine Mietwohnung). Wir habe Gütertrennung ohne Unterhaltsregelung (damals wurde mir weiß gemacht, daß das nur das Erbe betrifft). Mein Mann ist Geschäftsführer und 25% Teilhaber eines familieneigenen 30 Mann Betriebes. Vor rd. einem Jahr hat er sich selbst das Gehalt (wegen der schweren Wirtschaftslage - was ich Schaf ihm auch glaubte) gekürzt und verdient nun (LstKl. 3) 3000 Euro Netto. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld kann er sich angeblich auch nicht zahlen, geschweige Gewinnbeteiligung (aber Unterlagen, die das beweisen sollten, legt er nicht vor, nur Gehaltsstreifen). Vor einigen Jahren ist er aus der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ausgetreten und hat sich den Betrag auszahlen lassen.

Ich habe mir seit Bekanntwerden seiner Scheidungsabsichten (Anfang Dezember) einen Job als Aushilfszustellerin (befristet bis 31.12.2004) bei der Post besorgt. Dort verdiene ich mit LstKl. 5 rd. 900 Euro Netto. An Miete zahle ich 435 Euro dazu noch 150 Euro Künstlersozialkasse, da ich vor bekanntwerden der Scheidungsabsichten als freie Autorin etwas nebenher verdient hatte. Allerdings kann ich diesen Job nun nur noch bedingt (Vollzeitjob bei der Post, schwere Depressionen durch Existenzängste - bin dadurch auch in psychotherapeutischer Behandlung) ausüben. Das Kindergeld (330 Euro) geht seit Februar voll an meinen zukünftigen Ex. Wegen dem schnellen Auszug und weil ich keine Möbel aus der alten Wohnung in meiner kleinen Wohnung nicht stellen konnte und als Unterhalt zum Leben sind inzwischen 7.000 Euro Schulden aufgelaufen.

Nun verlangt mein Noch-Mann 285 Euro (entgegen voriger Absprache) Kindesunterhalt von mir mit der Begründung, ich könne ja noch durch meine freiberufliche Tätigkeit Geld verdienen. Da dies nun jedoch aufgrund des Vollzeitjobs, Depressionen und Launen der Verlage nur noch sporadisch der Fall ist, bin ich ziemlich am Verzweifeln.

Kann es wirklich sein, dass ich an meinen Mann, der das 3,5fache meines Lohnes hat zudem noch Teilhaber ist, einen Audi Quadro (über die ach so kurz vor der Pleite stehenden Firma geleast) fährt, von meinen 900 Euro Lohn und den sporadisch (alle paar Monate eingehende 300 Euro Honorar) meinem Mann Kindesunterhalt zahlen muß?

Wenn ja, dann hätte mein Mann monatl. 3.630 Euro zur Verfügung, während ich versuchen muß, mit rd. 300 Euro im Monat zu überleben (wobei noch 50 Euro Benzinkosten abgehen, da ich wechselnde Einsatzgebiete im Landkreis habe, zu denen zu solch früher Morgenstunde kein Bus/Bahn fährt). Ich könnte also den Kindern noch nicht einmal ein Geschenk zum Geburtstag/Weihnachten übergeben bzw., wenn sie mich einmal besuchen, einen Kinobesuch/Zoobesuch finanzieren, während mein Mann schon Ausflüge in den Europapark Rust, Legoland und Urlaub plant.

Dazu muß ich noch sagen, daß ich in unsere Ehe einen Bausparvertrag mit eingezahlten 47000 DM mitbrachte (die für die Renovierung und Möbelanschaffung bei Ehebeginn einfloßen) und einen 2,5 Jahre alten, abbezahlten R4F6. Nun fordere ich von meinem Mann lediglich die (feste) Überlassung des Berlingos, den er monatl. mit 204 Euro bis 2007 abbezahlt und das er mir verweigert (er möchte es nur auf freiwilliger Basis machen, was mir allerdings zu unsicher ist). Ohne das Auto allerdings bin ich auch meinen Job los, da ich den nur bekam, weil ich beweglich und somit überall im Landkreis einsetzbar ist.

Sind die Forderungen meines zukünftigen Ex berechtigt? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit, damit ich nicht in den nächsten 10 Jahren ständig auf dem Sozialhilfesatz dümple?

Ich würde mich ja nicht so zickig anstellen, wenn mein Mann nicht so viel mehr verdienen würde und wirklich auf das Geld angewiesen wäre und ich wirklich nciht weiß, wie es nach Ablauf meines Vertrages weitergehen soll ...

Liebe Grüße
Sisa

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anisol
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, leider bin ich nicht kompetent genug um dir deine Fragen zu beantworten, da ich aber Deine Situation gut nachvollziehen kann(ebenfalls Trennung von selbst. Unternehmer, ein Kind wg. der genannten Vorteile bei ihm geblieben) denke ich das Du unbedingt einen Anwalt/Anwältin brauchst, Prozesskostenhilfe steht Dir sicher zu. Hast Du dich darum schon gekümmert?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sisa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anisol,

ja, habe ich, auch Prozesskostenhilfe ist beantragt. Allerdings kann mir die Anwältin nicht sagen, wie die Chancen stehen bzw. mir in irgendeiner Art Hoffnung machen (und gerade das bräuchte ich). Sie sagte nur, daß der Anspruch lt. Gesetz gerechtfertigt wäre (so ungerecht es auch ist), da das Geld ja den Kindern zustände, unabhängig vom Vermögen/Einkommen meines Mannes.

Liebe Grüße
Sisa

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Sisa,
ganz so ist es nicht.... wenn dein Mann deutlisch mehr verdient ( einige OLG`s gehen vom doppelten Einkommen aus, andere vom 3 - 4 fachen ), kann der Kindesunterhalt gekürzt werden, bzw. wegfallen. Deine Anwältin sollte mal den Steuerbescheid von deinem Ex anfordern, damit ihr sicher wisst, was er verdient. Ansonsten wird es wohl schwierig, von ihm etwas zu verlangen, wenn du auf Unterhalt verzichtest hast. Gerade, weil du die Kinder nicht betreust, sondern er. Wenn du allerdings Zeugen hast, die nachweisen könnten, dass er dich bei der Vereinbarung übers Ohr gehauen hat und er sich so deine Unterschrift erschlichen hat, könnte es vielleicht klappen. Das wird aber vom Richter abhängen, ob er dies anerkennt. Auch den Hausrat und die eingeflossenen Geldbeträge wirst du wohl durch einen guten Anwalt regeln lassen müssen.
Ich will dir hier nicht zuviel Hoffnung machen, aber ganz so aussichtslos ist die Sache auch nicht, denke ich.
So gesehen hast du mtl. 1000 EU zur Verfügung. Davon müsstest du lediglich 110 EU KU zahlen, sofern ein Richter die Gründe anerkennt, warum du momentan nicht mehr in der Lage bist, mehr Geld zu verdienen. Ich würde mir dies auch vom Therapheuten so schnell wie möglich bescheinigen lassen.
Viel Glück und einen Sonntag
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sisa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna,

danke für die Antwort (und den kleinen Lichtstreifen am Horizont).

>ganz so ist es nicht.... wenn dein Mann deutlisch mehr verdient ( einige OLG`s gehen vom doppelten Einkommen aus, andere vom 3 - 4 fachen ), kann der Kindesunterhalt gekürzt werden, bzw. wegfallen.

Kannst du mir einen Link oder ein Aktenzeichen nennen, wo ich so ein Urteil (bevorzugt für Rhld.-Pf.) nachlesen kann?

Liebe Grüße
Sisa

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anisol
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sisa, mehr Dir als Mut machen kann ich leider nicht, aber das möchte ich gerne tun. Eure Trennung ist noch nicht lange her und so wie ich es einschätze wolltest Du keine Konflikte mit deinem Mann und hast " das Feld geräumt ". Du hast zumindest zur Zeit Arbeit (trotz Deiner psychisch schwierigen Situation), Du hast die Prozesskostenhilfe beantragt und solltest durch Deine Anwältin wirklich alles genau unter die Lupe nehmen lassen. Wenn Dir durch die mit deinem Mann getroffenen Vereinbarungen schwerwiegende Nachteile entstehen kann es sein, dass die Vereinbarungen anfechtbar sind. Im übrigen habe ich die Erfahrung gemacht, dass Steitigkeiten über Besitz, Auto, Unterhalt ect. lange dauern können, versuch also die Nerven zu bewahren und Deine Arbeitsstelle zu behalten. Ganz liebe Grüße erst einmal.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ich würde als ersten Schritt eine Änderung der Steuerklassen anstreben. Dein Mann kann nur weiterhin in Steuerklasse 3 bleiben, wenn du damit einverstanden bist. Ansonsten kommt ihr beide in Steuerklasse 4, und du hättest somit netto mehr zur Verfügung. Ab dem nächsten Jahr ist es dann mit Steuerklasse 3 sowieso vorbei, da ihr dann von Jahresbeginn an dauernd getrennt lebt.

Also erstmal soll dein Mann die Steuerersparnis rausrücken. Dann kann man über den Kindesunterhalt weiterreden. Denn durch diese Umverteilung sinkt sein Netto und deines steigt. Somit könnte es schon sein, dass du Kindesunterhalt zahlen mußt.
Ich habe mit das mal im Nettolohnrechner angesehen. Demzufolge müsstest du bei Steuerklasse 5 und 900 € Netto ein Bruttoeinkommen von ca. 1900 € haben. Bei Wechsel der Steuerklasse würdest du dann ca. 1.200 € Netto bekommen. Dein Mann hat bei Steuerklasse 3 und einem Netto von 3000 € ein Bruttogehalt von ca. 4.800 €. Nach Wechsel der Steuerklasse kommt er dann nur noch auf 2.400 €.
Somit stellt sich die Einkommensverteilung schon mal völlig anders dar (nicht mehr das 3,5 fache).

Mich wundert nur, dass ihr Gütertrennung vereinbart habt, wenn das Vermögen so einseitig verteilt sein soll.
Desweiteren scheint die Steuerklassenwahl und auch das unterschiedliche Einkommen dafür zu sprechen, dass ihr bisher bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt wurdet. Da du in diesem Fall die Steuererklärung unterzeichnen musstest, dürfte dir auch die Einkommenshöhe deines Mannes bekannt sein, z.B. von dir angesprochene vermutete zusätzliche Gehälter und Gewinnbeteiligungen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Dein Mann die Steuererklärung für dieses Jahr macht, dann möchte er sicher von Dir eine Unterschrift, um eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Im Trennungsjahr ist das noch zulässig.

Du bist nur dann verpflichtet, diese Unterschrift zu leisten, wenn Dein Mann Dich so stellt, als hättest Du eine getrennte Veranlagung beantragt. Lass Dich nicht darauf ein, die Steuererstattung in irgendeiner Weise zu teilen.

Wenn Kanalmeister richtig gerechnet hat, muss er Dir für die Unterschrift 3.500 - 4000 € zahlen (Differenz zwischen Steuerklasse I und V aufs Jahr hochgerechnet).

Kindesunterhalt muss von beiden Elternteilen geleistet werden, von Deinem Mann durch die Betreuung, Naturalien usw. und von Dir in Geld. Ob es bei deutlichen Einkommensunterschieden Fälle gibt, in denen Du keinen Unterhalt zahlen muss, weiß ich allerdings nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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