Hallo Zusammen ,
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen , ich habe leider nur wenige Mittel um mir ggf. Rechtsbeistand zu holen.
Es geht darum wieviel Unterhalt meine Eltern mir zahlen müssen.
Zu meinem Fall ,
Ich bin 19 Jahre alt und mache ein Schuliche Ausbildung zur Soziapädagogin , dauer 4,5 Jahre ( Erzieherinn) . Ich habe bereits 2 mal einen Bafög Antrag gestellt ( BAB steht mir nicht zu , da schuliche Ausbildung) , leider wurden beide Aufgrund der Einkommenshöhe meiner Eltern und Aufgrund dessen , dass ich noch zuhause Wohne abgelehnt. Das Einkommen meiner Eltern beträgt zusammen ca 50.000€ Brutto im Jahr , ich habe einen Bruder dessen Unterhalspflicht ende diesen Monats ausläuft , was meine Chancen auf Bafög wohl noch weiter sinken lässt. ( Kinderfreibetrag)
Ich bin nun in der Situtation das ich gerne von Zuhause ausziehen will ( Persönliche Gründe und Beziehungsgründe) , mir fehlen dazu aber leider die finanziellen Mittel . Meine Eltern sind reltaiv Stur und würden mir ausser meinem Kindergeld ,rund 160€ und ein paar Euro für die KFZ versicherung nicht weiter finanziell helfen. Sie sagen ich solle arbeiten gehen (450€ Basis) oder hätte halt eben pech und solle gefälligst daheim bleiben.
Nun meine Frage , wieviel Unterhalt steht mir denn zu ? Ich befinde mich noch in der 1. Ausbildung , bin zwar Ausgebildete Sozialassitäntin , aber die Ausbildung zur Erziehern gilt als Folgeausbildung und ist somit als erstausbildung zu sehen , dass weiß ich ziemlich sicher.
Soweit ich Informiert bin , darf ich doch zusätzlich zum Unterhalt (abzüglich Kindergeld) ohnehin einen 450€ Job ausführen welchen die Unterhalshöhe nicht beeinflusst , oder bin ich da falsch informiert ?
Ich hoffe Hier können mir ein paar Schlaue Köpfe weiterhelfen.
Vielen Lieben Dank bereits im vorraus.
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Unterhaltsanspruch an meine Eltern ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Procis,
Dein Unterhaltsbedarf bei eigener Wohnung beträgt 670€
pauschal.
Darauf wird angerechnet ( also abgezogen) das volle Kindergeld ( muss dann an dich gehen) und die Azubi-Vergütung (minus 90€ Ausbildungspauschale.)
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Danke für die schnelle Antwort.
Da ich keine Azubi Vergütung bekomme ist das wohl hinfällig.
Also müssten meine Eltern mir Theoretisch (670€-160€ Kindergeld ), rund 500€ zahlen ?
Gibt es stellen die mir dort helfen oder muss man das Notfalls über Anwälte klären ?
Mal für den fall ich lasse ein Schreiben aufsetzten über einen Anwalt in welchem die Forderrung von 500€ auftaucht , dann würde ja normalerweise kaum ein Anwalt meinen Eltern raten dass vor Gericht zu klären , ich meine es steht mir rein Rechtlich ja zu oder ?
Vielen vielen dank schonmal
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Wenn deine Eltern als Teil des Unterhalts Kost und Logis bieten, wäre das in Ordnung.
Dann bliebe nur noch etwas "Taschengeld" als Rest ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hallo,
Du könnstest Dich evtl. an den Kinderschutzbund wenden. Du bist zwar schon ein wenig alt dafür, aber bei Auszug von unter 18 Jährigen versuchen die zu vermitteln. Besonders nützlich dann, wenn ein psychisches Problem dagegensteht, weiter bei den Eltern zu wohnen.
Evtl. auch das Jugendamt bzw. die Stelle, die sonst bei nicht wahrgenommenen Unterhaltspflichten auch agiert.
Wenn Du Glück hast strecken die den Unterhalt vor und holen das dann bei den Eltern den zurück.
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"Chylla"
Hallo Procis,
quote:<hr size=1 noshade>( Persönliche Gründe und Beziehungsgründe) <hr size=1 noshade>
Was sind denn das für Gründe?
Grundsätzlich gilt zunächst mal...
§ 1612 Abs.2 BGB
quote:<hr size=1 noshade>Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. <hr size=1 noshade>
Solltest Du ausziehen, wäre erneut ein Antrag auf BAföG zu stellen, weil sich die Rechtliche Situation geändert hat.
BAföG würde dann ebenfalls voll auf den pauschalen Bedarf, von 670€, angerechnet.
Und solche Forderung über einen Anwalt an die Eltern heranzutragen, findest Du ok? Wenn Du noch bei den Eltern wohnst?
LG nero
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Hallo,
das ist schon so, es sollten schon schwerwiegende Gründe sein, um einen Auszug bei den Eltern zu rechtfertigen.
Nur allgemeine kleine Differenzen um die Hausarbeit u.ä. reichen da nicht aus. Man muss auch die Lage der Eltern verstehen: Ein leeres Zimmer einerseits und anderseits soll die Miete in einem anderen Haus bezahlt werden. So betucht sind sie ja auch nicht, siehe Angaben oben, dass das Geld reichlich da ist.
Es müssen schon schwerwiegende Gründe sein, daß das Jugendamt hier eine Unterstützung anbietet, z.B. häusliche Gewalt, u.ä.
Ansonsten gibt es ja viele, die sich während der Ausbildung mit Jobs über Wasser halten. Ist eher die Regel wie die Ausnahme.
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"Chylla"
Danke erneut für eure Tipps .
Also natürlich will ich meine Eltern nicht verklagen , ich wollte mich lediglich erstmal erkundigen was ich grundsätzlich für Möglichkeiten habe .
Wer sich auskennt , der wird wissen das man in der Ausbildung zur erzieherinn keine wirkliche. Einkünfte hat , ich will gern ausziehen weil mich Zuhause alles nervt, leider spielt es beim Schüler bafög keine Rolle ob ich Zuhause wohne oder nicht , ich muss das Gehalt meiner Eltern angeben , verdienen sie zuviel wird mir auch das Wohngeld nicht gewährt . Und dann bleibt mir ja nur der weg das meine Eltern mich unterstützen , entweder freiwillig oder unfreiwillig :P
Oder kennt sich jemand mit bafög recht besser aus ?
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-- Editiert Procis am 23.06.2013 21:42
Hallo,
@Chyla:
Die junge Dame ist 19, da hat das JA und der KSB keine Aktien mehr drin.
@Procis
Die Begründung meine Eltern nerven, wird wohl nicht reichen um deine Eltern zu zwingen Barunterhalt zu leisten. Übrigens gibt es €184 Kindergeld.
Allerdings solltest du dir durch den Kopf gehen lassen, ob du von €670 dein Leben bestreiten kannst: Miete, Strom, Heizung, Nahrung, Auto, Kleidung, Telefon, Internet etc. Das hängt einerseits davon ab wo du wohnen wirst, andererseits welche Ansprüche du so hast. Vielleicht rechnest du es selbst mal durch.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Elternunabhängiges Bafög wird nur in Ausnahmefällen gezahlt. In welchen steht hier:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php
Tatsächlich hätten Sie bei Auszug ohne Zustimmung Ihrer Eltern nur Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds.
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quote:
Tatsächlich hätten Sie bei Auszug ohne Zustimmung Ihrer Eltern nur Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds.
Mhh, also eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs sehe ich da nicht. Aber die Eltern können den Unterhaltsanspruch angemessen kürzen.
Wie schon weiter oben geschrieben, können die Eltern entscheiden in welcher Form sie Unterhalt leisten, z.B. durch Gewährung von Kost und Logis. Wenn durch den Auszug der Unterhaltsbedarf steigt, dann müssen die Eltern dies nicht hinnehmen! Es sei denn, der Auszug wäre sachlich begründet. Danach sieht mir das hier aber nicht aus.
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