Unterhaltsanspruch bei Ausbildung & Studium

7. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Venray
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch bei Ausbildung & Studium

Hallo zusammen,

folgendes Szenario: Meine Tochter (18), wohnhaft bei mir, fängt jetzt kurzfristig noch eine Ausbildung an und bekommt 325€ Ausbildungsvergütung. Wie ich bis jetzt durch meine Internetrecherche erfahren habe, wird aber auch das Kindergeld dazu gerechnet d.h. sie bekommt insg. 509€ monatlich. Bislang ging sie zur Schule und der Vater hat Unterhalt gezahlt. Meine Frage ist jetzt, ob der Vater weiterhin unterhaltspflichtig ist. Leider kann ich mit der Düsseldorfer Tabelle nichts anfangen und hoffe hier jemand Kompetenteres zu finden. (Vom Einkommen könnte er sich in den Klassen 1901-2300€ oder 2301-2700€ bewegen, ich beziehe leider ALG2.)

Der zweite Fall wäre mein Sohn (22), wohnt zwar im Moment nicht bei mir, würde er aber gerne wieder. Er hat letztes Jahr seine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen, hat dann die FOS Wirtschaft und Verwaltung besucht, und studiert ab Oktober Wirtschaftsinformatik an einer FH. Die Kindergeldkasse sieht das weiterhin als Erstausbildung, nur wie sieht da der Unterhaltsanspruch aus? Er hätte also quasi nur das anrechenbare Kindergeld von 184€ und im Nachgang vielleicht einen 450€ Job während des Studiums.

Ich hoffe ich hab alle relevanten Informationen gegeben, falls nicht, ergänze ich gerne.

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus!

Gruß



-- Editier von Venray am 07.08.2015 12:51

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Venray,

Der Unterhaltsbedarf der Tochter wäre ( lt. deinen Angaben) ca. 555€ inklusiv Kindergeld.

Sie könnte also vom Vater noch ca. 50€ fordern.

Der Sohn muss vorrangig BAFöG beantragen.

Auch er hätte einen Bedarf von 555€ (falls er bei dir wohnt). BAFÖG und KG dürften den Bedarf decken (wahrscheinlich

keinen Unterhalt vom Vater mehr).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Bei der Tochter bin ich da nicht so sicher, ob @ edy richtig gerechnet hat. Die Frage ist, was der Vater bisher gezahlt hat. Das ist die Basis. Davon ist dann das Kindergeld (bzw. das hälftige Kindergeld, der andere Teil wird ja schon in die Berechnung eingezogen) und die Ausbildungsvergütung (bereinigt) in Abzug zu bringen. Es ist also nicht hinzuzurechnen!

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 07.08.2015 17:46

1x Hilfreiche Antwort

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